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5 U 1782/20 - Störung der Geschäftsgrundlage durch staatlich angeordnete LadenschließungLeitsatz: Staatliche Schließungsanordnungen im Rahmen der Corona-Pandemie begründen zwar keinen zur Mietminderung führenden Mangel des Mietobjektes nach § 536 Abs. 1 BGB, doch liegt eine Störung der großen Geschäftsgrundlage vor, die gemäß § 313 Abs. 1 BGB zu einer dahingehenden Vertragsanpassung führt, dass der Mieter für den Zeitraum der staatlichen Schließungsanordnung (nur) die Hälfte der vereinbarten Kaltmiete zu zahlen hat.(Leitsatz der Redaktion)OLG Dresden24.02.2021
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66 S 26/18 - Haftung des früheren Rechtsträgers nach Ausgliederung für spätere Ansprüche des MietersLeitsatz: 1. Wird das Eigentum an einer Mietwohnung vom bisherigen Rechtsträger durch Ausgliederung und Übernahmevertrag auf eine Tochtergesellschaft übertragen, haftet der übertragende Rechtsträger nach § 133 UmwG auch für später fällig werdende Ansprüche des Mieters. 2. Das gilt auch für den Beseitigungs- und Minderungsanspruch nach einem später auftretenden Mangel an der Mietsache (hier: Wasserschaden). 3. Für spätere Verzugsschäden (Freistellung von Rechtsanwaltskosten) haftet der bisherige Rechtsträger nicht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin03.08.2018
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3 S 2373/20 - „Geborene“ Ausübungsbefugnis der Eigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von öffentlich-rechtlichen Nachbaransprüchen, Festsetzung von Tiefgaragen nach § 12 Abs. 4 BauNVO ist nachbarschützendLeitsatz: 1. Die Befugnis, öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum geltend zu machen, steht nach der Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes der Eigentümergemeinschaft als „geborene“ Ausübungsbefugnis zu. Die anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach es sich bei der Geltendmachung öffentlich-rechtlicher Nachbaransprüche auch im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum lediglich um eine „gekorene“ Ausübungsbefugnis handelt, ist durch die Gesetzesänderung obsolet geworden.2. Die Festsetzung von Tiefgaragen nach § 12 Abs. 4 BauNVO und das hiermit verbundene Verbot oberirdischer Stellplätze ist als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung für einen Grundstückseigentümer im Plangebiet nachbarschützend.VGH Baden-Württemberg24.02.2021
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VerfGH 127/10 - Verfassungsbeschwerde; Kostenentscheidung; rechtliches Gehör; Anhörungsrüge; WillkürLeitsatz: 1. Eine gerichtliche Kostenentscheidung kann selbständiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn sich der geltend gemachte Verfassungsverstoß ausschließlich auf die Kostenentscheidung und nicht auch auf die Entscheidung in der Hauptsache bezieht. Dies gilt unabhängig davon, ob die beanstandete Kostenentscheidung isoliert oder ob sie in Zusammenhang mit einer Entscheidung zur Hauptsache ergangen ist (wie Beschluss vom 20. Juni 2012 - VerfGH 119/09 - Rn. 14). 2. Wenn ein Gericht in einem Verfahren, für das keine mündliche Verhandlung vorgesehen ist (hier: Kostenentscheidung gemäß § 91 a ZPO), im Anhörungsrügebeschluss eine Begründung nachholt, anstatt das Verfahren fortzusetzen und einen neuen Beschluss mit entsprechender Begründung zu erlassen, verletzt dies nicht den Anspruch auf rechtliches Gehör.VerfGH Berlin14.11.2012