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XI ZR 461/18 - Vermieter als Verbraucher, Vermietung und Verpachtung als private Vermögensverwaltung auch bei Umsatzsteueroption, WiderrufLeitsatz: 1. Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder Verpächter, der einen Darlehensvertrag schließt, seine Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des Verbraucherdarlehensrechts nicht dadurch, dass er für die Umsätze aus Vermietung oder Verpachtung nach § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optiert. 2. Eine langfristige Vermietung an lediglich vier Parteien erfordert im Allgemeinen keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb, so dass der Vermieter als Verbraucher anzusehen ist. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)BGH03.03.2020
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VIII ZR 66/19 - Wohnraummietrecht nach Vertragszweck, konkludente Vereinbarung von Wohnraummietrecht bei der Vermietung von Räumen zur gewerblichen Nutzung, Weitervermietung an Dritte als NutzungszweckLeitsatz: ...- VIII ZR 282/07, GE 2008, 1318 = NJW 2008...BGH13.01.2021
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VIII ZR 58/20 - Abgrenzung von Wohn- und GewerberaummietrechtLeitsatz: ...- VIII ZR 282/07, GE 2008, 1318 = NJW 2008...BGH13.01.2021
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VIII ZR 232/15 - Eigenbedarf für Gesellschafter einer GbR, Umfang der Anbietpflicht einer Ersatzwohnung und Rechtsfolgen einer Verletzung der AnbietpflichtLeitsatz: ...- VIII ZR 271/06, NJW 2007, 2845 Rn. 15; vom...BGH14.12.2016
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VIII ZR 154/14 - Kündigung wegen Eigenbedarfs bei im Rahmen einer Bedarfsvorschau erkennbaren, aber bei Vertragsschluss nicht erwogenen SelbstnutzungLeitsatz: ...vom 21. Januar 2009, VIII ZR 62/08, GE...BGH04.02.2015
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VIII ZR 180/18 - Eigenbedarfskündigung und Anwendung der SozialklauselLeitsatz: .... Oktober 2013 - VIII ZR 57/13, NJW-RR 2014, 78...BGH22.05.2019
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VIII ZR 337/21 - Formelle Anforderungen an Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von ModernisierungsmaßnahmenLeitsatz: ...Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21...BGH20.07.2022
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VIII ZR 16/23 - Mietpreisbremse verstößt (noch) nicht gegen das Grundgesetz, Berliner Mietenbegrenzungsverordnung verfassungskonformLeitsatz: a) Die Vorschriften zur Begrenzung der Wiedervermietungsmiete in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (§§ 556d ff. BGB; sogenannte Mietpreisbremse) verstoßen auch in der seit dem 1. April 2020 geltenden Fassung des Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 540) weder gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG noch gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) oder gegen die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG). Sie greifen zudem nicht in den Schutzbereich der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 GG ein.b) Die Verordnung zur zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gemäß § 556d Abs. 2 BGB (Mietenbegrenzungsverordnung) des Landes Berlin vom 19. Mai 2020 (GVBI. S. 343) hält sich im Rahmen des der Landesregierung von der gesetzlichen Ermächtigung eingeräumten politischen Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums und genügt ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen.c) Im Vormietverhältnis vereinbarte (künftige) Mietstaffeln, die wegen der zuvor erfolgten Beendigung des Vormietverhältnisses nicht mehr zur Geltung gelangt waren, sind bei der Bestimmung der Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (§ 557a Abs. 4 Satz 1, § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB), nicht heranzuziehen.BGH18.12.2024
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VIII ZB 25/10 - Anschlussberufung; selbständige Berufung; eigenständige BerufungLeitsatz: .... April 2003 - V ZB 71/02 -, NJW 2003, 2388...BGH29.03.2011
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205 C 248/21 - Keine Mietminderung wegen Lärm- und Staubbelastung durch Bauarbeiten in der NachbarschaftLeitsatz: 1. Ob der Mieter wegen der geräusch- und schmutzintensiven Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück die Miete mindern kann, richtet sich nach den gesamten Umständen des Einzelfalls, wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung „Freiheit von Baulärm“ nicht ausdrücklich getroffen wurde.2. Dem Vermieter kann nicht einseitig das Risiko für Immissionen vom Nachbargrundstück zugewiesen werden (BGH GE 2022, 93), so dass auch bei umfangreichen Bauarbeiten über zwei Jahre (Baugerüst, Baukran, Entkernung, Bagger, Rüttelmaschinen) ein Minderungsanspruch entfallen kann.(Leitsätze der Redaktion)AG Charlottenburg03.11.2022