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  1. 2 C 643/84 - Heizkostenabrechnung; verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung - Bestimmung des Verteilungsmaßstabes; Verteilungsmaßstab - bei verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung; Umlegungsmaßstab - Heizkostenabrechnung; Heizkostenverteiler - Ungenauigkeit; Verdunster - Verbrauchserfassung durch Verbrauchserfassung durch Verdunster; Kostenmiete - Neubestimmung bei Änderung des Wohnwertes (hier: Erhöhung der Heizkosten infolge ungünstiger Lage der Wohnung); Lage der Wohnung - als Bewertungsfaktor für Kostenmiete (hier: Erhöhung der Heizkosten infolge ungünstiger Lage)
    Leitsatz: 1. Die Bestimmung des Prozentsatzes (50 bis 70 %) für die verbrauchsabhängige Abrechnung obliegt dem Vermieter. 2. Die Ungenauigkeit der nach dem Verdunstungsprinzip arbeitenden Heizkostenverteiler muß der Mieter hinnehmen. Die mit den Verdunstern verbundene Ungerechtigkeit wird vom Verordnungsgeber bewußt in Kauf genommen, um eine Verwendung der kostengünstigen, nach dem Verdunsterprinzip arbeitenden Heizkostenverteiler zu ermöglichen und dem volkswirtschaftlichen Ziel der verbrauchsabhängigen Abrechnung - Energieeinsparung - näher zu kommen. 3. Der Mieter kann wegen dieser Ungenauigkeit vom Vermieter keine verbrauchsunabhängige Abrechnung verlangen, sondern lediglich den Einbau genauerer Meßgeräte. 4. Die Beheizbarkeit einer Wohnung gehört seit Einführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung der Heizwärmekosten wieder zu den Bewertungsfaktoren der Wohnqualität wie freie oder eingeengte Lage der Wohnung im Hause, Geräuschpegel etc. (Peruzo, Heizkostenabrechnung nach Verbrauch, 1981, S. 34). Es handelt sich hierbei um die Bewertungsfaktoren, die eine Rolle bei der Bildung der Kosteneinzelmiete aus der Durchschnittsmiete (§ 8 a V WoBindG) spielen. Der Mieter hat daher, falls der Wohnwert seiner Wohnung unter Betrachtung aller Wohnwertmerkmale dauerhaft unter dem der übrigen Wohnungen liegen sollte, einen Anspruch auf Neubestimmung der Kostenmiete.
    AG Schöneberg
    05.02.1985
  2. 10 C 814/84 - Wohnwertzuschlag; Baualter; Wohnungsgröße
    Leitsatz: Der Wohnwertzuschlag ist rechtswidrig (gegen Müller, GE 1984, 991 ff.).
    AG Wedding
    05.02.1985
  3. 64 T 107/84 - Mängelbeseitigungsklage - Streitwert; Mängel - Klage auf Beseitigung; Streitwert - Instandsetzungsklage des Mieters; Instandsetzungsklage - Streitwert
    Leitsatz: Der Streitwert einer Klage des Mieters, die auf Mängelbeseitigung gerichtet ist, orientiert sich nicht nach der möglichen Höhe der Reparaturkosten, sondern nach dem 36fachen Betrag der monatlichen Mietminderung, die für die Mängel in Betracht kommt.
    LG Berlin
    05.02.1985
  4. OVG 4 B 44.83 - Modernisierungskosten und ihre Verteilung; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Modernisierungskosten; Heizkörper, nachträglich; Warmwasseranlage, ölbefeuert; Treppenhausheizung; Malerarbeiten; Gehwegplatten
    Leitsatz: 1. Wird im Zuge des Heizungseinbaus die Montage eines Heizkörpers vergessen (hier: im Treppenhaus), können später dafür entstehende Kosten noch zu den Modernisierungskosten rechnen. 2. Der Ersatz einer kriegsbedingt stillgelegten koksbefeuerten Warmwasserversorgungsanlage durch eine ölbefeuerte Warmwasseranlage ist eine Modernisierung. 3. Für die Kosten des Einbaus einer Treppenhausheizung erscheint die Kostenverteilung nach Wohnungen sachgerecht. 4. Die aufgrund der Steigeleitungsverstärkung im Treppenhaus anfallenden Malerkosten gehören auch dann zu den Kosten der Modernisierung, wenn das Treppenhaus in einem renovierungsbedürftigen Zustand war; regelmäßig ist aber nicht der Anstrich des gesamten Treppenhauses notwendig. 5. Die Kosten für das Verlegen neuer Platten zwischen Gehweg und Hauseingangstür können anläßlich von wertverbessernden Arbeiten an Hausanschlußleitungen Modernisierungskosten sein.
    OVG Berlin
    05.02.1985
  5. 8 U 2406/84 - Abstandszahlung an den weichenden Mieter; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Abstandsvereinbarung; Abstandszahlung; Verwendungszweck; Arbeitsleistungen als Aufwendungen
    Leitsatz: Zur Zulässigkeit und Höhe von Abstandsvereinbarungen.
    KG
    07.02.1985
  6. 19 C 430/84 - Instandsetzungs- und Betriebskostenzuschlag; Wohnwertzuschlag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Instandsetzungszuschlag; Betriebskostenzuschlag; Wohnungsgröße, vereinbarte; Wohnflächen-Berechnung; Grundmietenerhöhung; unverputzter Giebel
    Leitsatz: 1. Im Rahmen der Geltendmachung des Instandsetzungs- und des Betriebskostenzuschlages nach den §§ 3, 4 XII. BMG ist von der tatsächlichen, nicht von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnungsgröße auszugehen. 2. Der Mieter kann die vom Vermieter angegebene Wohnfläche nicht mit Nichtwissen bestreiten, solange er nicht die Wohnflächen Berechnungsunterlagen eingesehen hat. 3. Der Wohnwertzuschlag für preisgebundene Altbauwohnungen ist zulässig.
    AG Schöneberg
    08.02.1985
  7. 10 C 287/84 - Modernisierung/Ankündigung; Modernisierung/Gasetagenheizung; Modernisierung/isolierverglaste Fenster; Wertverbesserung/Küche - Einbau von isolierverglasten Fenstern; Modernisierungsankündigung/Bad - Einbau von isolierverglasten Fenstern; Ankündigung der Modernisierung; Duldungspflicht (bei Modernisierung)
    Leitsatz: Eine Duldungspflicht des Mieters nach § 541 b BGB ist nur gegeben, wenn er genaue und umfassende Informationen über Art und Weise sowie die konkreten Auswirkungen der Modernisierungsarbeiten erhalten hat.
    AG Wedding
    08.02.1985
  8. 63 S 386/84 - Finanzierungsbeitrag; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Instandhaltungsbeitrag; verlorener Zuschuß
    Leitsatz: 1. Finanzierungsbeiträge zur Instandhaltung gem. § 29 Abs. 1 I. BMG sind auch in Form eines verlorenen Zuschusses zulässig. 2. Ein Finanzierungsbeitrag gem. § 29 Abs. 1 I. BMG ist nicht deshalb unzulässig, weil der Beitrag fast die Höhe der damit finanzierten Einzelmaßnahme erreicht.
    LG Berlin
    12.02.1985
  9. 64 S 374/84 - Brennstoffeinkauf; Heizmaterialeinkauf; Vorratshaltung; Heizkostenvorschüsse; Wirtschaftlichkeit; Heizungsvorsorge
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zu Beginn der Heizperiode auf eigene Kosten Heizmaterial zum günstigsten Preis und in großen Mengen einzukaufen. Seine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Heizungsvorsorge ist vielmehr durch die eingezahlten Vorschüsse begrenzt.
    LG Berlin
    12.02.1985
  10. 64 S 374/84 - Brennstoffeinkauf; Heizmaterialeinkauf; Vorratshaltung; Heizkostenvorschüsse; Wirtschaftlichkeit; Heizungsvorsorge
    Leitsatz: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zu Beginn der Heizperiode auf eigene Kosten Heizmaterial zum günstigsten Preis und in großen Mengen einzukaufen. Seine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Heizungsvorsorge ist vielmehr durch die eingezahlten Vorschüsse begrenzt.
    LG Berlin
    12.02.1985