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63 S 80/84 - Unzulässige Rechtsausübung bei Selbstmordgefahr; Anspruchsdurchsetzung, Schönheitsreparaturen, Rechtsausübung, unzulässige; Treu und Glauben; SelbstmordgefahrLeitsatz: Der an sich fällige Anspruch eines Vermieters auf Durchführung von Schönheitsreparaturen kann nicht durchgesetzt werden, wenn die Gefahr besteht, daß der Mieter dann Selbstmord beginge.LG Berlin18.10.1985
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64 S 234/85 - Verbot der Tierhaltung; Katzenhaltung, Wohnungsmietvertrag, Tierhaltungsklausel, Tierhalteverbot, vereinbartes, Widerruf der Erlaubnis, Treu und Glauben, Willkür bei Entscheidung des Vermieters, Unterlassungsanspruch, Gebrauch, vertragswidrigerLeitsatz: Ist mietvertraglich die Tierhaltung grundsätzlich verboten und hat sich der Vermieter den Widerruf einer etwaigen Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten, so liegt die Erteilung oder der Widerruf einer Erlaubnis im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf jedoch nicht willkürlich einem Teil der Mieter die Haustierhaltung gestatten und sie anderen Mietern ohne sachlichen Grund verweigern.LG Berlin18.10.1985
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64 S 234/85 - Mängelbeseitigung, Wahl der Ausführungsart; Mangel der Mietsache; Mängelbeseitigung, Ausführungsart; Feuchtigkeitsschäden, Beweislast; Verantwortungsbereich des Vermieters; Handwerker, Verweigerung des Zutritts; Instandsetzungsarbeiten, Schäden beiLeitsatz: 1. Bei Ansprüchen des Mieters aus § 536 BGB ist es grundsätzlich Sache des Vermieters, durch welche Maßnahmen er seiner Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nachkommen will. 2.Bei Feuchtigkeitsschäden muß zunächst der Vermieter die in seinem Risiko- und Verantwortungsbereich liegenden Schadensursachen ausräumen, wenn Mängel der Baukonstruktion vorliegen. 3. Nach Instandsetzungsarbeiten des Vermieters muß dieser den ursprünglichen Renovierungszustand der Wohnung wiederherstellen.LG Berlin18.10.1985
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64 S 234/85 - Verbot der Tierhaltung; Katzenhaltung; Wohnungsmietvertrag; Tierhaltungsklausel; Tierhalteverbot, vereinbartes; Widerruf der Erlaubnis; Treu und Glauben; Willkür bei Entscheidung des Vermieters; Unterlassungsanspruch; Gebrauch, vertragswidrigerLeitsatz: Ist mietvertraglich die Tierhaltung grundsätzlich verboten und hat sich der Vermieter den Widerruf einer etwaigen Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten, so liegt die Erteilung oder der Widerruf einer Erlaubnis im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf jedoch nicht willkürlich einem Teil der Mieter die Haustierhaltung gestatten und sie anderen Mietern ohne sachlichen Grund verweigern.LG Berlin18.10.1985
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64 S 234/85 - Verbot der Tierhaltung; Katzenhaltung; Wohnungsmietvertrag; Tierhaltungsklausel; Tierhalteverbot, vereinbartes; Widerruf der Erlaubnis; Treu und Glauben; Willkür bei Entscheidung des Vermieters; Unterlassungsanspruch; Gebrauch, vertragswidrigerLeitsatz: Ist mietvertraglich die Tierhaltung grundsätzlich verboten und hat sich der Vermieter den Widerruf einer etwaigen Erlaubnis zur Tierhaltung vorbehalten, so liegt die Erteilung oder der Widerruf einer Erlaubnis im Ermessen des Vermieters. Der Vermieter darf jedoch nicht willkürlich einem Teil der Mieter die Haustierhaltung gestatten und sie anderen Mietern ohne sachlichen Grund verweigern.LG Berlin18.10.1985
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3 ReMiet 1/85 - Verpflichtung zur Vorauszahlung von Nebenkosten im Formularmietvertrag; Mietnebenkosten; Betriebskosten; Vorauszahlung; Formularmietvertrag; Vereinbarung, WirksamkeitLeitsatz: Eine wirksame Verpflichtung zur Vorauszahlung von Nebenkosten liegt jedenfalls dann vor, wenn der vorformulierte Mietvertrag im Anschluß an die Verweisung auf § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung die wesentlichen Positionen der in Anlage 3 zu dieser Vorschrift enthaltenen Aufstellung stichwortartig nennt und die Vorauszahlung nur Betriebskosten umfaßt, die im Mietvertrag beispielhaft aufgeführt worden sind. Zur Wirksamkeit der Vereinbarung ist nicht erforderlich, daß der Mietvertrag die einzelnen Betriebskosten genau bezeichnet, für welche die Vorauszahlung gelten soll.OLG Karlsruhe18.10.1985
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8 RE-Miet 3920/85 - Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit; DurchschnittsmieteLeitsatz: Die Rechtsfrage nach den Auswirkungen der Genehmigung der Durchschnittsmiete (§ 72 Abs. 1 Satz 2 II. WoBauG) auf ein Mietverhältnis ist nicht nach materiellem Wohnraummietrecht, sondern noch Verwaltungsverfahrensrecht zu beantworten und deshalb einem Rechtsentscheid nicht zugänglich.(Erlass eines Rechtsentscheids abgelehnt).KG14.10.1985
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9 C 437.85 - Genehmigung zur Hundehaltung; Tierhaltung; Hundehaltung; Genehmigung des Vermieters; Duldungspflicht; Gebrauch, vertragswidriger; Unterlassungsanspruch; Treu und Glauben; Gefährdung des Gesundheitszustandes; Hilfe, seelische; LebensführungLeitsatz: Bedarf ein Mieter eines Hundes zur seelischen Hilfe bei der Lebensführung, so hat er einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung.AG Neukölln11.10.1985
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63 S 425/84 - Beseitigung von Einbauten; Beendigung des Mietverhältnisses; Beseitigung von Einbauten des Mieters; Übernahmevereinbarung zwischen Vor- und Nachmieter; Einbauten; positive VertragsverletzungLeitsatz: Der Mieter ist auf Verlangen des Vermieters verpflichtet, Einbauten, mit denen er die Mietsache versehen hat, bei Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen; das gilt auch dann, wenn zwischen Mieter und Nachmieter eine Übernahmevereinbarung für diese Einbauten abgeschlossen worden ist, an der der Vermieter nicht beteiligt ist.LG Berlin11.10.1985
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BVerwG 8 C 47.83 - Modernisierungskosten; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinserhöhung; Wertverbesserungszuschlag; Modernisierungszuschlag; Bau- und Einrichtungskosten; Folgekosten; Instandsetzungskosten; MietausfälleLeitsatz: Zu den aufgewendeten Bau- und Einrichtungskosten, die nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 der Altbaumietenverordnung Berlin in der Fassung vom 21. März 1961 beim Wertverbesserungszuschlag zu berücksichtigen sind, gehören auch a) Instandsetzungskosten, die durch Maßnahmen der Wertverbesserung verursacht worden sind (Anschluß an das Urteil vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 84.80 - Buchholz 454,9 Mietpreisrecht Nr. 9) sowie b) Mietausfälle, die im Zusammenhang mit einer Wertverbesserung vom Vermieter in Kauf genommen werden müssen, weil die wertverbessernde Maßnahme wegen der von ihr ausgehenden Beeinträchtigungen eine gleichzeitige Mietnutzung vernünftigerweise ausschließt.BVerwG11.10.1985