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67 S 83/24 - Kein Ausschluss der IndexmietsenkungLeitsatz: Eine mietvertragliche Indexmietvereinbarung, die ausdrückliche Ausführungen allein zu den indexbezogenen Erhöhungsmöglichkeiten des Vermieters, nicht aber zu den Möglichkeiten des Mieters enthält, den Mietzins indexbezogen abzusenken, ist nicht nur als Individualvereinbarung, sondern auch als vom Vermieter gestellte Formularklausel unwirksam.LG Berlin II20.06.2024
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XI ZR 67/07 - Schadensersatzpflicht des Käufers einer fremdfinanzierten Immobilie wegen einer Verletzung seiner Beratungspflicht; Anrechnung von Steuervorteilen; Verjährung; Vollmachtsnichtigkeit wegen unerlaubter Rechtsberatung; rechtliches GehörLeitsatz: 1. Der Verkäufer, der dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das der Herbeiführung des Geschäftsabschlusses dienen soll, muss den Käufer hinsichtlich der Kreditkosten, der erzielbaren Miete, der Höhe der Nebenkosten und der steuerlichen Aspekte beraten. 2. Der Käufer muss sich auf seinen Schadensersatzanspruch wegen Beratungsverschuldens im Wege der Vorteilsausgleichung die verbleibenden steuerlichen Vorteile anrechnen lassen. 3. Enthält eine Vollmacht ein ganzes Bündel von Befugnissen zur Gestaltung der Rechtsverhältnisse und verfügt der Bevollmächtigte nicht über eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz, ist sie wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG gemäß § 134 BGB nichtig. 4. Wenn die ungerechtfertigten Zinsen und Tilgungsleistungen periodisch fällig und dementsprechend bezahlt werden, entsteht mit jeder Zahlung ein sofort fälliger und damit ein regelmäßig zeitlich wiederkehrender Bereicherungsanspruch, welcher der kurzen Verjährung des § 197 BGB a. F. unterliegt. (Leitsätze der Redaktion)BGH12.02.2008
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1 BvR 1011/17 - Kein stillschweigender Verzicht auf Modernisierungsmieterhöhung durch vorangegangenes Erhöhungsverfahren auf VergleichsmieteTeaser: ...Berlin (ZK 67) es unterlassen, diesen Aspekt...BVerfG05.03.2018
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2 BvR 459/93 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Rechtsstaatsprinzip; Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Selbstnutzungswunsch; Beweis; FortsetzungswiderspruchLeitsatz: 1. Wenn nach einer Eigenbedarfskündigung der Vermieter sein Räumungsverlangen zunächst nicht durchsetzt, kann ein erneuter Widerspruch gegen die Fortsetzung des Gebrauchs nach § 568 BGB erforderlich sein. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter mit der Gemeinde Verhandlungen über eine anderweitige Unterbringung des Mieters geführt hat. 3. Bestreitet der Mieter den Selbstnutzungswunsch des Vermieters, ist hierüber Beweis zu erheben. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG30.06.1993
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VIII ZR 279/21 - Keine Folgerüge erforderlich bei StaffelmietvereinbarungenLeitsatz: 1. Zur Wirksamkeit der Abtretung des Anspruchs eines Wohnungsmieters an einen Inkassodienstleister auf Rückerstattung zu viel gezahlter Miete wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Begrenzung der Miethöhe (§§ 556d ff. BGB), verbunden mit der Aufforderung an den Vermieter, künftig von dem Mieter nicht mehr die als überhöht gerügte Miete zu verlangen und diese auf den zulässigen Höchstbetrag herabzusetzen (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF. gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). 2. Bei vereinbarter Staffelmiete wirkt eine vom Mieter nach § 556g Abs. 2 BGB aF. erhobene Rüge in der folgenden Mietstaffel fort und muss nicht wiederholt werden.BGH30.03.2022