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20 U 6044/00 - Kleingarten; Gemeinschaftsanlagen; Vereinbarung; Nutzung; DauerwohnungsnutzungLeitsatz: 1. Die Anwendung des BKleingG wird nicht aus der Rechtsnatur des geschlossenen Vertrages abgeleitet, sondern aus der am 3. Oktober 1990 tatsächlich ausgeübten Art der Nutzung ; die Vertragssituation tritt demgegenüber in den Hintergrund. 2. Das zentrale Merkmal eines Kleingartens ist die nicht erwerbsmäßige gärtnerische Nutzung, also die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten durch Selbstarbeit des Kleingärtners oder seiner Familienangehörigen. 3. Die Zusammenfassung von mehreren Gärten und gemeinschaftlichen Einrichtungen ist ein weiteres wesentliches Begriffsmerkmal, genügt für sich allein jedoch nicht und kann das genannte zentrale Merkmal nicht ersetzen. 4. Für die Feststellung der kleingärtnerischen Nutzung der Parzellen ist auf den Gesamtcharakter der Anlage abzustellen. Das Überwiegen der kleingärtnerischen Nutzung ist bei einem Anteil von wenigstens 20 % der Parzellen, deren wohntaugliche Gebäude zum dauerhaften Wohnen genutzt werden, sehr zweifelhaft.KG18.02.2002
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63 S 495/97 - Trennung einer Mieter-GbR; Auseinandersetzungsanspruch; Mitwirkung zur KündigungLeitsatz: Ein Mitmieter kann von dem anderen die Mitwirkung bei der Auflösung des Mietverhältnisses verlangen, soweit nicht ein fortbestehendes Innenverhältnis eine andere Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 BGB vorsieht. Eine andere Bestimmung besteht dann nicht, wenn der Grund für das gemeinsame Mietverhältnis infolge des Scheiterns der Lebensgemeinschaft weggefallen ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin19.02.2002
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64 S 346/01 - Aufrechenbarkeit der Kaution; formularmäßiger Verzicht der Einrede des Bürgen in der BürgschaftsurkundeLeitsatz: Der Bürge kann auf die Einrede der Aufrechenbarkeit der Kaution auch formularmäßig in der Bürgschaftsurkunde verzichten.LG Berlin19.02.2002
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24 U 129/01 - Unzulässiges Bestreiten des neuen GläubigersLeitsatz: Ein Zessionar darf Tatumstände des Schuldverhältnisses, die Gegenstand von Handlungen und Wahrnehmungen des Zedenten waren, regelmäßig nicht mit Nichtwissen bestreiten.OLG Düsseldorf19.02.2002
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63 S 242/01 - Schadensersatz wg. Rechtsmangels bei unbefugter VermietungLeitsatz: 1. Vermietet jemand eine nicht in seinem Eigentum stehende Wohnung, liegt kein Sachmangel vor, sondern es entsteht ein Rechtsmangel, wenn der Eigentümer seine Rechte in einer den Mietgebrauch beeinträchtigenden Weise geltend macht. 2. Wegen des Rechtsmangels entstehende Schadensersatzansprüche nach § 536 a Abs. 1 BGB verjähren nach Maßgabe des § 548 BGB (sechs Monate nach Rückgabe der Mietsache).LG Berlin19.02.2002
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BVerwG 3 C 16.01 - Rehabilitierung; besatzungsrechtliche Grundlage; besatzungshoheitliche Grundlage; Eingriff in Vermögenswerte; Russische Generalstaatsanwaltschaft; Aufhebung einer Enteignung; Enteignung; PersonenbezogenheitLeitsatz: Ansprüche auf Rehabilitierung wegen eines auf besatzungsrechtlicher oder -hoheitlicher Grundlage erfolgten Eingriffs in Vermögenswerte sind durch § 1 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG auch dann ausgeschlossen, wenn der Eingriff vorrangig gegen die Person und nicht das Vermögen des Geschädigten gerichtet war. Eine Bescheinigung der Russischen Generalstaatsanwaltschaft, in der die Rehabilitierung bezüglich einer 1945/46 durch sowjetische Stellen verhängten Lagerhaft ausgesprochen wird, begründet keinen Anspruch nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz auf Aufhebung einer unabhängig davon erfolgten Enteignung nach dem SMAD-Befehl 124 durch eine deutsche Stelle.BVerwG21.02.2002
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III ZR 107/01 - Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des staatlichen Verwalters gegenüber Eigentümer; Grundstücksverwaltung nach Beendigung der staatlichen VerwaltungLeitsatz: Dem staatlichen Verwalter eines restitutionsbelasteten Hausgrundstücks, der die Verwaltertätigkeit über das Ende der staatlichen Verwaltung mit Ablauf des 31. Dezember 1992 hinaus ausgeübt hat, obliegen grundsätzlich nur gegenüber dem (damaligen) Eigentümer, nicht auch gegenüber dem Restitutionsberechtigten besondere Auskunfts- und Rechenschaftspflichten (hier: Auskunft über vereinnahmte Mieten zwecks Geltendmachung des Nutzungsherausgabeanspruchs nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG). An dieser Beurteilung der Rechtslage ändert der Umstand, daß der frühere staatliche Verwalter vor Rückgabe des Restitutionsgegenstands zum gesetzlichen Vertreter des (damaligen) Eigentümers nach § 11 b Abs. 1 VermG bestellt worden war, jedenfalls dann nichts, wenn die Vertreterbestellung nicht auf Antrag des Restitutionsberechtigten erfolgt war.BGH21.02.2002
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64 S 159/01 - Kein Mieterhöhungsverlangen für Wohnung im Zweifamilienhaus mit MietspiegelLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen für eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus ist unwirksam, wenn auf den Berliner Mietspiegel Bezug genommen wird.LG Berlin22.02.2002
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11 W 8/02 - Keine Erhöhungsgebühr bei Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als AuftraggeberLeitsatz: Dem Rechtsanwalt steht die Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO auch dann nicht zu, wenn das Mandat von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor der Grundsatzentscheidung des BGH vom 29. Januar 2001 erteilt wurde (gegen KG, 27. Zivilsenat GE 2001, 1466). (Leitsatz der Redaktion)KG22.02.2002
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V ZR 113/01 - Anfechtung, - durch Vertreter ohne Vertretungsmacht; Vertreter, Anfechtungsrecht für -Leitsatz: Das Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung steht einem in Anspruch genommenen Vertreter ohne Vertretungsmacht in Abwehr einer Haftung nach § 179 BGB selbständig zu.BGH22.02.2002