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Urteil Trennung einer Mieter-GbR
Schlagworte
Trennung einer Mieter-GbR; Auseinandersetzungsanspruch; Mitwirkung zur Kündigung
Leitsatz
Ein Mitmieter kann von dem anderen die Mitwirkung bei der Auflösung des Mietverhältnisses verlangen, soweit nicht ein fortbestehendes Innenverhältnis eine andere Bestimmung im Sinne des § 426 Abs. 1 BGB vorsieht. Eine andere Bestimmung besteht dann nicht, wenn der Grund für das gemeinsame Mietverhältnis infolge des Scheiterns der Lebensgemeinschaft weggefallen ist. (Leitsatz der Redaktion)
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