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  1. 21 O 345/02 - Haftung der Eigentümergemeinschaft für Baubehinderung und Schadensersatz durch Sondereigentümer
    Leitsatz: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muß sich das schuldhafte Verhalten eines Sondereigentümers, der zunächst Reparaturarbeiten am Dach verhindert hat, zurechnen lassen mit der Folge, daß sie dem Handwerksbetrieb Schadensersatz (Vorhaltekosten für Gerüst, Lohnkosten, entgangener Gewinn) schuldet.
    LG Berlin
    19.12.2002
  2. III ZR 41/02 - Verkehrswert, - für Kiesvorkommen
    Leitsatz: Ein spezieller Teilmarkt für Grundstücke über bergfreien Kiesvorkommen ist bei der Ermittlung des Verkehrswerts eines im Wege der Grundabtretung übertragenen land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks nicht anzuerkennen.
    BGH
    19.12.2002
  3. 2Z BR 104/02 - Verwalterentlastung keine ordnungsgemäße Verwaltung
    Leitsatz: Der Senat ist der Auffassung, daß ein Eigentümerbeschluß, durch den dem Verwalter Entlastung erteilt wird, grundsätzlich nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
    BayObLG
    19.12.2002
  4. VG 13 A 373.02 - Baurecht; Köpenick; Führhundschule mit Mobilitätszentrum und Beherbergungseinrichtung (Hotel mit 80 Zimmern/160 Betten); Außenbereichsgrundstück; Baugenehmigung; Planungserfordernis wegen der Auswirkungen auf Umgebung, Natur und Landschaft; Umweltverträglichkeitsprüfung; anerkannter Naturschutzverein; Verbandsklagebefugnis nach Landesrecht
    Leitsatz: 1. Einem anerkannten Naturschutzverband steht in Berlin landesrechtlich, nicht jedoch auf Grund der Änderung des BNatSchG die Verbandsklagebefugnis gegen eine Baugenehmigung für ein Außenbereichsvorhaben zu; daraus folgt die Antragsbefugnis im Verfahren nach § 80 a VwGO. 2. Die Baugenehmigung für ein nicht privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB - hier: Blindenführhundschule, Mobilitätszentrum nebst Hotel mit 80 Zimmern/160 Betten für Sehbehinderte auf 22.000 m2 großem Grundstück - ist rechtswidrig, wenn der öffentliche Belang "Planungserfordernis" entgegensteht. Ein solches Vorhaben bedarf immer dann der abwägenden Bauleitplanung, wenn es einen Koordinierungsbedarf auslöst, dem das Konditionalprogramm des § 35 BauGB nicht angemessen Rechnung zu tragen vermag (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -). Die Notwendigkeit einer Einzelfallentscheidung über die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Bebauungsplanverfahren (§ 3 c Abs. 1 S. 1 UVPG) ist ein beachtlicher Anhaltspunkt für einen das Planungsbedürfnis rechtfertigenden Koordinierungsbedarf. 3. Der Naturschutzverband, der zwar nicht die Verletzung eigener Rechte im Sinne des drittschützenden Abwägungsgebots, wohl aber altruistisch die Belange von Natur und Landschaft geltend macht, kann sich mit Erfolg auf die unterlassene Abwägung dieser Belange wegen unterlassener Bauleitplanung berufen.
    VG Berlin
    19.12.2002
  5. VII ZB 14/02 - Unzulässige Klageerhebung; Beseitigung festgestellter Mängel im selbständigen Beweisverfahren
    Leitsatz: Der Antrag auf Klageerhebung nach § 494 a Abs. 1 ZPO ist unzulässig, wenn die im selbständigen Beweisverfahren festgestellten Mängel unstreitig beseitigt worden sind. Für einen Antrag nach § 494 a Abs. 2 ZPO ist dann kein Raum.
    BGH
    19.12.2002
  6. VII ZR 101/02 - Klageerhebung, Antrag auf - nach Mangelbeseitigung; Beweisverfahren, Antrag auf Klageerhebung im selbständigen -
    Leitsatz: a) Die offensichtliche Unrichtigkeit eines Urteils ist allein kein hinreichender Grund für die Zulassung einer Revision. b) Die Revision ist nicht schon deshalb zuzulassen, weil das Berufungsgericht die Anforderungen an die Darlegungslast im Einzelfall überspannt hat. Eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung kommt in diesem Fall in Betracht, wenn ein Verstoß gegen das Grundrecht auf ein faires, willkürfreies Verfahren vorliegt. Das ist in aller Regel erst dann anzunehmen, wenn die Auffassung des Gerichts unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und daher auf sachfremden Erwägungen beruht. c) Die Revision ist nur dann zuzulassen, wenn die für die Zulassungsgründe relevante Rechtsfrage entscheidungserheblich ist. Das ist mit der Beschwerde darzulegen. d) Zu den Anforderungen an den Vortrag zur Entscheidungserheblichkeit einer Rechtsfrage, wenn sich diese aus einem Sachverhalt ergibt, der dem Berufungsurteil nicht zu entnehmen ist.
    BGH
    19.12.2002
  7. VII ZR 103/00 - Teilkündigung eines Bauvertrages; Abnahme nach Teilkündigung; Bedenkenhinweis im Werkvertrag
    Leitsatz: VOB/B § 4 Nr. 7 Satz 1, Satz 2; § 13 Nr. 4, Nr. 7 Abs. 3 Die Verjährungsfristen nach § 13 Nr. 4 VOB/B oder nach § 13 Nr. 7 Abs. 3 VOB/B sind nach einer Kündigung oder Teilkündigung eines Bauvertrages auf Ansprüche aus § 4 Nr. 7 Satz 1 und Satz 2 VOB/B, die nach der Kündigung erhalten bleiben, grundsätzlich erst anwendbar, wenn die bis zur Kündigung erbrachte Leistung abgenommen worden ist. BGB § 640 Abs. 1; VOB/B § 12 a) Nach der Kündigung hat der Auftragnehmer einen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Abnahme, wenn die von ihm bis zur Kündigung erbrachte Leistung die Voraussetzungen für die Abnahmepflicht des Auftraggebers erfüllt. b) Die Abnahme der durch die Kündigung beschränkten vertraglich geschuldeten Werkleistung beendet das Erfüllungsstadium des gekündigten Vertrages und führt die Erfüllungswirkungen der Werkleistung herbei. VOB/B § 8 Nr. 6; § 12 Nr. 4, Nr. 6 Im VOB/B-Vertrag kann der Auftragnehmer nach § 8 Nr. 6 VOB/B i. V. m. § 12 Nr. 4 und Nr. 6 VOB/B Abnahme und Aufmaß verlangen, es sei denn, der Auftraggeber ist nach § 12 Nr. 3 VOB/B berechtigt, die Abnahme zu verweigern. VOB/B § 12 Nr. 5 Eine fiktive Abnahme nach § 12 Nr. 5 VOB/B kommt bei einem gekündigten VOB/B-Vertrag nicht in Betracht. VOB/B § 4 Nr. 3 Ein Bedenkenhinweis des Auftragnehmers hinsichtlich der Planung des Architekten kann grundsätzlich nur dann zur Haftungsfreistellung des Auftragnehmers führen, wenn bereits die vertraglich vereinbarte Planung des Architekten fehlerhaft ist. Ordnet hingegen der Architekt gegenüber der vereinbarten fehlerfreien Planung vertragswidrige, zu Fehlern führende Änderungen an, entlastet der Bedenkenhinweis den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber regelmäßig nicht von der Haftung für die Abweichung der Bauausführung von der vereinbarten Planung.
    BGH
    19.12.2002
  8. VII ZR 440/01 - Annahmeverzug bei Vorleistungen; wörtliches Angebot für Gläubigerverzug
    Leitsatz: a) Kann der Auftragnehmer wegen fehlender Vorunternehmerleistungen seine Leistungen nicht erbringen, genügt neben einer nach § 6 Nr. 1 VOB/B etwa erforderlichen Behinderungsanzeige gemäß § 295 BGB ein wörtliches Angebot der Leistung, um den Annahmeverzug des Auftraggebers zu begründen. b) Für ein wörtliches Angebot kann es genügen, daß der Auftragnehmer seine Mitarbeiter auf der Baustelle zur Verfügung hält und zu erkennen gibt, daß er bereit und in der Lage ist, seine Leistung zu erbringen.
    BGH
    19.12.2002
  9. IX ZR 377/99 - Zahlungen per Lastschriftverfahren bei Konkurs
    Leitsatz: Zahlungen per Lastschrift vom Bankkonto des Gemeinschuldners im Wege des Abbuchungsauftrags- oder des Einzugsermächtigungsverfahrens sind Rechtshandlungen (auch) des Gemeinschuldners. KO §§ 30 Nr. 1 Fall 2, 31 Nr. 1 Zum Zeitpunkt der Vornahme der in einer solchen Lastschriftzahlung liegenden einheitlichen Rechtshandlung. KO § 30 Nr. 1 Fall 2 Eine Stundung der Gegenleistung um eine Woche schließt ein Bargeschäft aus, wenn sie darauf beruht, daß der Schuldner im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht zahlen kann.
    BGH
    19.12.2002
  10. V ZB 61/02 - Grundbuchverfahren, Richterablehnung im -
    Leitsatz: Gegen die Entscheidung, mit der das Oberlandesgericht im Grundbuchverfahren die Ablehnung eines mit der weiteren Beschwerde befaßten Richters für unbegründet erklärt, findet kein Rechtsmittel statt.
    BGH
    19.12.2002