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Urteil Haftung der Eigentümergemeinschaft für Baubehinderung und Schadensersatz durch Sondereigentümer
Schlagworte
Haftung der Eigentümergemeinschaft für Baubehinderung und Schadensersatz durch Sondereigentümer
Leitsatz
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muß sich das schuldhafte Verhalten eines Sondereigentümers, der zunächst Reparaturarbeiten am Dach verhindert hat, zurechnen lassen mit der Folge, daß sie dem Handwerksbetrieb Schadensersatz (Vorhaltekosten für Gerüst, Lohnkosten, entgangener Gewinn) schuldet.
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