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Suchergebnis Urteilssuche (891 - 900 von 903)

  1. 97 C 257/99 - Renovierung; Schönheitsreparaturen; vertragsgemäßer Gebrauch
    Leitsatz: Eine Klausel, die den Mieter verpflichtet, Veränderungen oder Verschlechterungen an der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch eingetreten sind, bei Auszug zu beseitigen, verstößt gegen das gesetzliche Leitbild der §§ 556, 548 BGB und ist deshalb unwirksam.
    AG Wuppertal
    21.12.1999
  2. 2Z BR 115/99 - Instandsetzung von Fenstern und Türen; Kostentragung; Abwälzung auf die Sondereigentümer
    Leitsatz: 1. Eine Bestimmung der Teilungserklärung, daß die Innenfenster und Innentüren der im Sondereigentum stehenden Räume zum Sondereigentum gehören, bezieht sich nach ihrem Sinn und ihrer nächstliegenden Bedeutung nur auf die Innenfenster und -türen mit selbständigem, gesondert zu öffnendem Rahmen (echte Doppelfenster usw.). Eine solche Bestimmung ist als wirksam zu betrachten. 2. Die nichtige Bestimmung einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung kann im Einzelfall in eine andere, wirksame Regelung umgedeutet werden. Diese darf in ihren rechtlichen Wirkungen jedoch nicht weiter reichen als die unwirksame Bestimmung. Daher kann eine Regelung mit dem oben wiedergegebenen Inhalt, ihre Nichtigkeit unterstellt, nicht in eine Regelung umgedeutet werden, daß den einzelnen Wohnungseigentümern die Instandhaltung und Instandsetzung der in ihrem Sondereigentumsbereich gelegenen Fenster und Türen insgesamt obliegt.
    BayObLG
    21.12.1999
  3. 64 S 314/99 - Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsklausel bei Anzeigepflicht
    Leitsatz: Eine Vorfälligkeitsklausel im Mietvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung der Kammer unwirksam, wenn der Mieter vor Aufrechnung oder Rückbehaltung wegen einer Geldforderung dies mindestens einen Monat vorher dem Vermieter anzeigen muß.
    LG Berlin
    21.12.1999
  4. 316 S 77/99 - widerrufliche Gestattung; Gestattung; Nutzung; Hof; Garten; Nutzungsüberlassung
    Leitsatz: Es liegt keine widerrufliche Gestattung vor, wenn dem Mieter ein Teil des Hausgrundstücks - Hof oder Garten - im Wohnungsmietvertrag "zur Nutzung überlassen" wird.
    LG Hamburg
    21.12.1999
  5. 2Z BR 79/99 - Ergänzung der Jahresabrechnung; Eigentümerbeschluß; Sanierungsmaßnahmen; Sonderumlage; Rechnungslegung
    Leitsatz: 1. Der einzelne Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Ergänzung der Jahresabrechnung um eine Aufstellung über Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, denn eine solche Aufstellung gehört nicht zu den wesentlichen Bestandteilen der Jahresabrechnung. 2. Die Pflicht des Verwalters zur Rechnungslegung besteht grundsätzlich nur auf Grund eines Eigentümerbeschlusses gegenüber den Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit, nicht gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer. 3. Zur Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, der bestimmte Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung durch Sonderumlagen festlegt, sowie anordnet, daß die Mehrkosten der Instandhaltungsrücklage zu entnehmen sind.
    BayObLG
    21.12.1999
  6. 2Z BR 79/99 - Jahresabrechnung; Ergänzung; Rechnungslegung
    Leitsatz: 1. Der einzelne Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Ergänzung der Jahresabrechnung um eine Aufstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft, denn eine solche Aufstellung gehört nicht zu den wesentlichen Bestandteilen der Jahresabrechnung 2. Die Pflicht des Verwalters zur Rechnungslegung besteht grundsätzlich nur aufgrund eines Eigentümerbeschlusses gegenüber den Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit, nicht gegenüber einem einzelnen Wohnungseigentümer. 3. Zur Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, der bestimmte Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung durch Sonderumlagen festlegt sowie anordnet, daß die Mehrkosten der Instandhaltungsrücklage zu entnehmen sind.
    BayObLG
    21.12.1999
  7. XII ZR 339/97 - Kündigung durch schlüssiges Verhalten; Mietzahlungspflicht trotz Verhinderung; angedrohte Kündigung; Weitervermietung
    Leitsatz: 1. Droht der Vermieter lediglich eine Kündigung an, ohne sie auszusprechen, und erklärt der Mieter daraufhin sein Einverständnis mit der Beendigung des Mietverhältnisses, kann darin eine schlüssige Kündigungserklärung des Mieters liegen. (Leitsatz der Redaktion) 2. Zu der Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietzinses, wenn er sich grundlos geweigert hat, die Mieträume zu übernehmen und den Mietvertrag zu erfüllen, und wenn der Vermieter deshalb ohne Kündigung des Mietvertrages an einen anderen Mieter weitervermietet hat (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 122, 163).
    BGH
    22.12.1999
  8. 10 S 308/99 - Schadensersatz; Wohnungseingangstür; Beschädigung; Rückgabe der Mietsache; Hauptleistungspflicht
    Leitsatz: Ob im Einzelfall in der Rückgabe der Mietsache eine Hauptleistungspflicht liegt, bestimmt sich danach, ob erhebliche Kosten für die Wiederherstellung nach Beschädigung anfallen.
    LG Köln
    22.12.1999
  9. 5.O.352/99 - Unwirksame Reservierungsgebühr und Verwirkung der Maklerprovision
    Leitsatz: 1. Ein Makler verwirkt seinen Makleranspruch in entsprechender Anwendung des § 654 BGB, wenn er seinen Auftraggeber veranlaßt, eine Absichtserklärung zum Erwerb eines konkreten Grundstücks, eines in Aussicht genommenen spätesten Beurkundungstermins für den Kaufvertrag und darüber hinaus eine unwirksame Reservierungsvereinbarung, die die sofortige Zahlung einer erfolgsunabhängigen Reservierungsgebühr von 1.000 DM vorsieht, zu unterzeichnen. 2. Eine Reservierungsgebühr stellt eine erfolgsunabhängige Teilprovision dar, die über Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht wirksam vereinbart werden kann (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1989, 1209; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 822).
    LG Berlin
    23.12.1999
  10. 64 T 113/99 - Räumungsverpflichtung des ausgezogenen Mitmieters
    Leitsatz: Der auf Räumung verklagte, aus der Wohnung ausgezogene Mitmieter kann sich solange nicht auf Unmöglichkeit der Herausgabe durch den in der Wohnung verbliebenen Mitmieter berufen, solange er nicht darlegt, daß er vergeblich gerichtliche Maßnahmen gegen diesen durchzusetzen versucht hat.
    LG Berlin
    27.12.1999