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Urteil Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsklausel bei Anzeigepflicht


Schlagworte

Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsklausel bei Anzeigepflicht

Leitsatz

Eine Vorfälligkeitsklausel im Mietvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung der Kammer unwirksam, wenn der Mieter vor Aufrechnung oder Rückbehaltung wegen einer Geldforderung dies mindestens einen Monat vorher dem Vermieter anzeigen muß.

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