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Urteil Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsklausel bei Anzeigepflicht
Schlagworte
Unwirksamkeit einer Vorfälligkeitsklausel bei Anzeigepflicht
Leitsatz
Eine Vorfälligkeitsklausel im Mietvertrag ist nach ständiger Rechtsprechung der Kammer unwirksam, wenn der Mieter vor Aufrechnung oder Rückbehaltung wegen einer Geldforderung dies mindestens einen Monat vorher dem Vermieter anzeigen muß.
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