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  1. 64 S 385/98 - Nachträgliche Umstellung auf Nettomiete bei Sozialwohnungen
    Leitsatz: 1. Die Umstellung der Bruttomiete in eine Nettokaltmiete mit Betriebskostenvorschüssen ist für preisgebundenen Wohnraum durch eine einseitige Erklärung des Vermieters gem. § 10 WoBindG zulässig. Ausreichend dafür ist eine dementsprechende Umstellungserklärung unter Beifügung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. 2. Der Mieter kann die aufgrund einer Mietpreisgleitklausel für preisgebundenen Neubau gezahlte Miete nicht allein deswegen zurückfordern, weil die entsprechende Mieterhöhungserklärung unwirksam war, sondern nur dann, wenn die gezahlte Miete die Kostenmiete überstieg. 3. Hat der Mieter die Betriebskostenabrechnung durch Zahlung des daraus resultierenden Nachforderungsbetrages anerkannt, so hat er keinen Rückzahlungsanspruch.
    LG Berlin
    05.02.1999
  2. 14 S 3214/97 - Kostenmietklausel; Gemeinnützigkeit; Wegfall; Mieterhöhungsrecht; Wohnungsgemeinnützigkeit
    Leitsatz: Eine vertraglich vereinbarte Kostenmietklausel gilt auch nach dem Ende der Wohnungsgemeinnützigkeit fort.
    LG München I
    05.02.1999
  3. V ZR 353/97 - Urkunde, Vermutung der Vollständig- keit der -; Beweislast, - für außerhalb der Urkunde liegende Umstände
    Leitsatz: Die Vermutung der Vollständig keit und Richtigkeit der über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde wirkt sich bei der Ausle gung des Vereinbarten dahin aus, daß die Partei, die ein ihr günsti ges Auslegungsergebnis auf Um stände außerhalb der Urkunde stützt, diese zu beweisen hat (im Anschluß an BGHZ 20, 109).
    BGH
    05.02.1999
  4. V ZR 196/98 - Gebäudeerrichtung; Wiederherstellung; Neuerrichtung; Rekonstruktion; LPG
    Leitsatz: Unter Gebäudeerrichtung im Sinne von § 13 Abs. 2 LPGG 1959 ist auch die Wiederherstellung eines Gebäudes mit schweren Bauschäden (Rekonstruktion) zu verstehen, wenn diese nach Umfang und Aufwand einer Neuerrichtung entspricht.
    BGH
    05.02.1999
  5. II ZR 261/97 - Überraschungsentscheidung, Hin- weispflicht bei -; Aufklärungspflicht, richterliche -; Wiedereröffnung, Pflicht zur - der mündlichen Verhandlung
    Leitsatz: a) Weist das Berufungsgericht eine Partei erstmals und für diese überraschend in der (letzten) mündlichen Verhandlung auf aus seiner Sicht fehlendes Vorbringen hin, so kann es von ihr jedenfalls zu geraume Zeit zurückliegenden Vorgängen keinen sofortigen de taillierten Sachvortrag und Be weisantritt verlangen. b) Erfolgt die Stellungnahme der darlegungsbelasteten Partei zu einem solchen späten Hinweis erst in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz und ergibt sich daraus auch die Unzulänglichkeit der bis herigen Ausübung der Hin weispflicht durch das Gericht, so ist die Wiedereröffnung der münd lichen Verhandlung gemäß § 156 ZPO geboten.
    BGH
    08.02.1999
  6. 3 Wx 369/98 - Anerkenntnis; Verwalter; Vollmacht; Anerkenntnisbefugnis; Unterlassung; Instandsetzung; Instandhaltung; Wassereintritt; Wasserschaden; Schadensersatz; Erfüllungsgehilfe; Verrichtungsgehilfe
    Leitsatz: 1. Ohne besondere Ermächtigung, die sich aus einem entsprechenden Eigentümerbeschluß, dem Verwaltervertrag oder der Gemeinschaftsordnung ergeben kann, ist der Verwalter in der Regel nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung für die Eigentümergemeinschaft anzuerkennen oder unstreitig zu stellen. 2. Erleidet ein Gemeinschafter als Folge eines Wassereintritts Schaden an seinem Teileigentum, so haben die übrigen Mitglieder der Gemeinschaft bei Fehlen eines individuellen Verschuldens nicht für ein etwaiges schadensursächliches Versäumnis des Verwalters oder des Verwaltungsbeirats, die im Verhältnis der Gemeinschafter untereinander weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen sind, einzustehen.
    OLG Düsseldorf
    08.02.1999
  7. 5b C 235/98 - Erhöhung einer Bruttomiete mit dem Berliner Nettomietspiegel 1998
    Leitsatz: Bei Vereinbarung einer Bruttomiete kann im Mieterhöhungsverfahren gem. § 2 MHG der Betriebskostenanteil aus der letzten Mieterhöhung nach § 4 Abs. 2 MHG herausgerechnet werden, um Vergleichbarkeit mit dem Nettomietspiegel 1998 herzustellen.
    AG Charlottenburg
    09.02.1999
  8. 64 S 305/98 - Fristlose Kündigung nach Hausfriedensbruch durch Vermieter
    Leitsatz: 1. Betritt der Vermieter ohne vorherige Ankündigung und ohne sich vorher zu vergewissern, ob der Mieter anwesend ist, die Wohnung mit Hilfe eines eigenen Schlüssels, so ist der Mieter berechtigte, das Mietverhältnis gem. § 554 a BGB fristlos zu kündigen. Einer vorherigen Abmahnung durch den Mieter bedarf es insoweit nicht. 2. In diesem Fall ist auch noch eine sechs Wochen nach dem Vorfall erfolgte Kündigung durch den Mieter rechtzeitig.
    LG Berlin
    09.02.1999
  9. 4 C 588/98 - Umstellung Zentralheizung auf Wärmelieferung mit Direktabrechnung; Wärmecontracting
    Leitsatz: 1. Aus ergänzender Vertragsauslegung kann sich eine Berechtigung des Vermieters ergeben, die Wärmeversorgung von der selbstbetriebenen Zentralheizung auf Wärmelieferung durch einen Dritten mit Direktabrechnung umzustellen. 2. Soweit keine Modernisierung im Sinne des § 3 MHG vorliegt, können auch danach nur Betriebskosten gem. § 27 II. BV umgelegt werden; Investitionskosten gehören dazu nicht.
    AG Starnberg
    10.02.1999
  10. 2 S 112/98 - Schuldanerkenntnis; negatives Schuldanerkenntnis; Wohnungsrückgabe; Wohnungsabnahmeprotokoll
    Leitsatz: Äußert der Vermieter bei Wohnungsrückgabe: "Geben Sie die Schlüssel, und damit ist die Sache für uns erledigt", liegt darin ein negatives Schuldanerkenntnis, das Ansprüche auf Kostenersatz ausschließt.
    LG Görlitz
    10.02.1999