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BVerwG 3 C 38.98 - schwebende; Grundstücks-oder Gebäudekaufverträge; Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt; Rechtsträger; Aussonderung; volkseigene Grundstücke oder Gebäude; Grundstücks- oder Gebäudekaufverträge; Vollendung des ErwerbsLeitsatz: 1. Die Vorschriften der 2. DVO/TreuhG erfassen auch solche Vermögensgegenstände und unterstellen sie ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 30. August 1990 der alleinigen Verfügungsbefugnis der Treuhandanstalt, die bereits in diesem Zeitpunkt durch den bisherigen Rechtsträger ausgesondert waren, ohne endgültig anderen Zwecken zugeführt worden zu sein. 2. Handelte es sich bei ausgesonderten Vermögensgegenständen im Sinne der 2. DVO/TreuhG um an private Erwerber verkaufte volkseigene Grundstücke oder Gebäude, so hindert der Umstand allein, daß vor einer Vollendung des Erwerbs durch Eintragung im Grundbuch die Verfügungsbefugnis des Veräußerers spätestens mit dem Beitritt der DDR entfallen war, nicht die Annahme, daß derartige "schwebende" Grundstücks- oder Gebäudekaufverträge nach Maßgabe von Art. 233 § 7 Abs. 1 EGBGB vollendungsfähig sein können (Fortführung des Urteils vom 19. November 1998 - BVerwG 3 C 35.97 -).BVerwG17.06.1999
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BVerwG 8 B 7.99 - Bescheid über Einigung zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten; Prüfungspflicht des VermögensamtsLeitsatz: Ein der Einigung zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten entsprechender Bescheid im Sinne von § 31 Abs. 5 Satz 3 VermG kann nur ergehen, wenn eine Schädigung gemäß § 1 VermG vorliegt; diese Voraussetzung hat das Vermögensamt selbständig zu prüfen.BVerwG14.06.1999
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BVerwG 7 C 14.98 - Unternehmensrückgabe; VermögenslageverschlechterungLeitsatz: 1. Die Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 1 VermG über eine auszugleichende wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bezieht sich auf das zurückzugebende Unternehmen in seiner bei der Rückgabe vorhandenen rechtlichen Gestalt. 2. Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 URüV regelt nicht die Vor-aussetzungen, unter denen eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 VermG anzunehmen ist, sondern setzt als bloße Rechtsfolgenregelung für ihren Anwendungsbereich eine solche wesentliche Verschlechterung voraus.BVerwG03.06.1999
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BVerwG 7 C 35.98 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; besatzungshoheitliche Enteignung; Unternehmensenteignung; Zweigniederlaassung; Enteignungsverbot; Zurechnungszusammenhang; SMAD-Befehl Nr. 64Leitsatz: War nach dem Inhalt der mit SMAD Befehl Nr. 64 bestätigten Enteignungs- und Rückgabelisten der Länder bei einem Unternehmen mit mehreren Zweigniederlassungen in der sowjetischen Besatzungszone nur eine Zweigniederlassung enteignet, eine weitere, in einem anderen Land gelegene Zweigniederlassung hingegen zur Rückgabe vorgesehen, so verstießen die deutschen Stellen nicht gegen ein den besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhang (§ 1 Abs. 8 Buchst. a VermG) unterbrechendes Enteignungsverbot der Besatzungsmacht, wenn sie die vorgenommene Enteignung in Anwendung der Richtlinien Nr. 1 zum Befehl Nr. 64 auf das gesamte Unternehmenseigentum in der Besatzungszone erstreckten.BVerwG03.06.1999
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BVerwG 8 B 86.99 - Vorkaufsrecht; vermögensrechtliche VorkaufsrechtLeitsatz: Die in § 20 Abs. 1 Satz 1 VermG geregelte Einräumung eines dinglichen Vorkaufsrechts für Mieter und Nutzer ist mit Art. 14 GG vereinbar.BVerwG28.05.1999
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BVerwG 3 C 27.98 - Bahngrundstück; Reichseisenbahnvermögen; Zuordnungsantrag; ÜbergabebescheidsverfahrenLeitsatz: Ein auf Zuordnung eines Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV unterfallenden Vermögensgegenstandes gerichteter Antrag darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, hierfür stehe das einfachere und speziellere Übergabebescheidsverfahren gemäß §§ 21 ff. des Bundeseisenbahnenneugliederungsgesetzes zur Verfügung.BVerwG26.05.1999
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BVerwG 8 C 8.98 - Präklusionsfrist; Investitionsvorhaben; Vorhabenplan; InvestitionsvorrangLeitsatz: 1. Die Präklusionsfrist des § 5 Abs. 2 Satz 1 InVorG wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Mitteilung an den Anmelder über die beabsichtigte Investition entgegen § 5 Abs. 1 Satz 2 InvorG der Vorhabenplan nicht beigefügt war. Ob diese Folge auch dann eintritt, wenn die Mitteilung keine Belehrung über die Zweiwochenfrist und ihre Bedeutung enthält, bleibt offen. 2. Mit der Durchführung der "zugesagten Investition" ist nicht nachhaltig begonnen worden (§ 12 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 InVorG), wenn der Investor abweichend vom Investitionsvorrangbescheid das Vorhaben nicht allein durchführt oder das Investitionsvorhaben wesentlich reduziert. § 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 InVorG n. F. ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung.BVerwG26.05.1999
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BVerwG 8 C 20.98 - Ausschlussfrist; Ansprüche aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USALeitsatz: Die Befreiung vermögensrechtlicher Ansprüche, die aufgrund des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA vom 13. Mai 1992 (BGBl. II, S. 1222) auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen sind, vom Erfordernis fristgebundener Antragstellung durch § 30 a Abs. 1 Satz 4 VermG in der Fassung des Vermögensrechtsbereinigungsgesetzes vom 20. Oktober 1998 ist auf Fälle nicht anwendbar, in denen vor der Neuregelung zugunsten eines Anspruchskonkurrenten bereits ein Restitutionsbescheid ergangen und das Eigentum an dem Grundstück auf diesen übergegangen ist. Weder das Abkommen vom 13. Mai 1992 noch das hierzu ergangene Vertragsgesetz vom 21. Dezember 1992 (BGBl. II, S. 1222) enthalten eine die Ausschlußfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG verdrängende Sonderregelung. Zur Auslegung des Schreibens des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen vom 1. Oktober 1992 an alle Vermögensämter als Antrag im Sinne von § 30 Abs. 1 VermG.BVerwG26.05.1999
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BVerwG 7 B 16.99 - Unternehmensrestitution; Klageänderung; Umstellung der Grundstücksrestitutionsklage auf UnternehmensrückübertragungsklageLeitsatz: Eine Klageänderung liegt vor, wenn nach Rechtshängigkeit einer auf Grundstücksrestitution gerichteten Klage das Klagebegehren auf die Rückübertragung eines Unternehmens umgestellt wird und das Grundstück zum Schädigungszeitpunkt bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht im wesentlichen identisch mit einem Unternehmen war.BVerwG21.05.1999
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BVerwG 8 B 61.99 - vermögensrechtliches Vorverfahren; Anhörung des Widerspruchsführers; Aufhebung des Widerspruchsbescheids,Leitsatz: Die Pflicht zur Anhörung des Widerspruchsführers vor einer beabsichtigten Verböserung gemäß § 71 VwGO gilt - ergänzend zu § 36 Abs. 2 VermG - auch im vermögensrechtlichen Vorverfahren. Die durch die verfahrensfehlerhaft unterbliebene Anhörung abgeschnittene Möglichkeit zur Rücknahme des Widerspruchs berechtigt das Gericht bei gebundenen Verwaltungsakten - hier: Festsetzung von Ablösebeträgen gemäß § 18 VermG - nicht zur isolierten Aufhebung des Widerspruchsbescheids, wenn auch im Hinblick auf § 48 VwVfG keine andere Entscheidung in der Sache möglich gewesen wäre.BVerwG19.05.1999