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Urteil Bahngrundstück
Schlagworte
Bahngrundstück; Reichseisenbahnvermögen; Zuordnungsantrag; Übergabebescheidsverfahren
Leitsatz
Ein auf Zuordnung eines Art. 26 Abs. 1 Satz 2 EV unterfallenden Vermögensgegenstandes gerichteter Antrag darf nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, hierfür stehe das einfachere und speziellere Übergabebescheidsverfahren gemäß §§ 21 ff. des Bundeseisenbahnenneugliederungsgesetzes zur Verfügung.
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