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Urteil Bescheid über Einigung zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten
Schlagworte
Bescheid über Einigung zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten; Prüfungspflicht des Vermögensamts
Leitsatz
Ein der Einigung zwischen dem Berechtigten und dem Verfügungsberechtigten entsprechender Bescheid im Sinne von § 31 Abs. 5 Satz 3 VermG kann nur ergehen, wenn eine Schädigung gemäß § 1 VermG vorliegt; diese Voraussetzung hat das Vermögensamt selbständig zu prüfen.
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