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  1. 2 C 1001/96 - Keine Minderung bei geringfügiger Unterschreitung der öffentlich-rechtlich normierten Stellplatzbreite; Mietmangel
    Leitsatz: Ein zur Minderung berechtigender Mangel liegt nicht vor, wenn zwar die gesetzliche Mindestbreite eines Stellplatzes geringfügig unterschritten wird, der Stellplatz aber ohne Aufwand nutzbar ist.
    AG Sömmerda
    18.01.1999
  2. 3 Wx 394/98 - Sonderumlage; Mindestsanierung; Gemeinschaftseigentum; Sanierungsmaßnahmen; Vertretbarkeit
    Leitsatz: Bei der Beschlußfassung über Sanierungsmaßnahmen (hier: Sanierung der Dachgauben, Terrassen und Dachrinnen und die Erhebung einer Sonderumlage) hat die Eigentümergemeinschaft einen Ermessensspielraum. Dieser ist nicht überschritten, wenn mehrheitlich über die Mindestsanierung hinaus Arbeiten vergeben werden, deren Ausführung derzeit nicht zwingend notwendig, jedoch nicht unvertretbar ist.
    OLG Düsseldorf
    18.01.1999
  3. 9 U 5915/97 - Verletzung der Streupflicht; gefrierender Sprühregen
    Leitsatz: 1. Auch bei andauerndem gefrierenden Sprühregen sind Streumaßnahmen nicht ohne weiteres zwecklos, so daß der Streupflichtige aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftet. 2. Allein der Umstand, daß ein Fußgänger auf dem glatten Gehweg gestürzt ist, begründet noch kein Mitverschulden. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    19.01.1999
  4. 64 S 288/98 - Vorzeitige Entlassung aus Mietvertrag und Nachmieter
    Leitsatz: Der Anspruch des Mieters auf vorzeitige Aufhebung des Mietverhältnisses setzt voraus, daß ein wichtiger Grund vorliegt, der das Interesse des Vermieters, den Mieter am Mietvertrag festzuhalten, deutlich überwiegt, und der Mieter geeignete Nachmieter stellt. Auf einen derartigen Grund kann sich der Mieter nicht berufen, wenn er auf seiner eigenen Disposition beruht.
    LG Berlin
    19.01.1999
  5. 2 BvR 1837/98 - Fachgericht; Verfassungsbeschwerde; Mißbrauch; Rechtsentscheid; Abweichen
    Leitsatz: 1. a) Kommt das Mietgericht aus nachvollziehbaren Erwägungen zu dem Ergebnis, daß eine Abweichung von einem einschlägigen oberstgerichtlichen Rechtsentscheid nicht vorliegt, so wird Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG nicht verletzt. 1.b) Die Gerichte sind auch im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG nicht verpflichtet, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich zu bescheiden. Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, daß ein Gericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (hier: ausführliche und unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ausreichende Ausführungen des Fachgerichts zur Frage einer Mietausfallbürgschaft für eventuelle Nachmieter). 2. Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung seiner Aufgaben durch eine substanz- und aussichtslose Verfassungsbeschwerde behindert wird und deshalb Grundrechtsberechtigten nur verzögert Schutz gewähren kann (hier: Auferlegung einer nach den Umstände angemessenen Mißbrauchsgebühr in Höhe von 1.000 DM). (Nichtamtliche Leitsätze)
    BVerfG
    19.01.1999
  6. X ZR 42/97 - Schenkung, Widerruf der -, gemischte -; Widerruf, - einer Schenkung; Bereicherungsanspruch, - nach Widerruf einer Schenkung; Undank, grober -; Aufwendungen, vermögensmindernde - des Beschenkten; Verwendungskondiktion
    Leitsatz: Vermögensmindernde Aufwen dungen des Beschenkten vor Zu gang der Widerrufserklärung auf das infolge Widerrufs der Schen kung wegen groben Undanks her auszugebende Geschenk sind als Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen. Im übrigen kommt ein eigenstän diger Verwendungsersatzanspruch des Beschenkten nach § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB unter dem Gesichtspunkt der Verwen dungskondiktion in Betracht, so weit bei Rückgabe des Geschenks noch eine Wertsteigerung vorhan den ist, die auf den zu ersetzen den Verwendungen beruht.
    BGH
    19.01.1999
  7. 24 W 6942/98 - Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Wohnungseigentümerbeschlußanfechtung; Kostenverteilungsschlüssel
    Leitsatz: 1. Auch wenn einem Wohnungseigentümer weder die Einladung zu einer Eigentümerversammlung noch das Versammlungsprotokoll bekanntgegeben worden ist, kann nach Ablauf der Jahresfrist des § 22 II 4 FGG Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschlußanfechtungsfrist des § 23 IV 2 WEG nicht gewährt werden. 2. Das Rechtsbeschwerdegericht hat Eigentümerbeschlüsse selbst auszulegen und, falls weitere Ermittlungen erforderlich sind, die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen.
    KG
    20.01.1999
  8. BVerwG 8 B 232.98 - Investitionsvorrang; Investitionsbeginn; Zeitpunkt
    Leitsatz: Ob mit der tatsächlichen Durchführung der zugesagten Investition im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 InVorG nachhaltig begonnen worden ist, richtet sich nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.
    BVerwG
    20.01.1999
  9. 62 S 150/98 - Zug-um-Zug-Verurteilung bei als Kaution übergebenem Sparbuch
    Leitsatz: Nach Abrechnungsreife (in der Regel sechs Monate) kann der Vermieter gegen fällige Gegenforderungen ein Zurückbehaltungsrecht an dem zu Kautionszwecken übergebenen Sparbuch des Mieters geltend machen.
    LG Berlin
    21.01.1999
  10. 2Z BR 156/98 - Gemeinschaftseigentum; Sanierung; Betretungsrecht
    Leitsatz: 1. Zu den Voraussetzungen, unter denen es ein Wohnungseigentümer dulden muß, daß seine Wohnung betreten wird, um festzustellen, ob Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum (hier: an Heizungsrohren) erforderlich sind. 2. Die Tatsachen- und Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters. Sie kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur beschränkt, nämlich auf das Vorliegen von Rechtsfehlern, überprüft werden.
    BayObLG
    21.01.1999