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Urteil Vorzeitige Entlassung aus Mietvertrag und Nachmieter


Schlagworte

Vorzeitige Entlassung aus Mietvertrag und Nachmieter

Leitsatz

Der Anspruch des Mieters auf vorzeitige Aufhebung des Mietverhältnisses setzt voraus, daß ein wichtiger Grund vorliegt, der das Interesse des Vermieters, den Mieter am Mietvertrag festzuhalten, deutlich überwiegt, und der Mieter geeignete Nachmieter stellt. Auf einen derartigen Grund kann sich der Mieter nicht berufen, wenn er auf seiner eigenen Disposition beruht.

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