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Suchergebnis Urteilssuche (151 - 160 von 197)

  1. 4 REMiet 12/82 - Abdingbarkeit im Formularvertrag; Mietverhältnis, Fortsetzung; stillschweigende Verlängerung; Fiktion der Weitergeltung; Abdingbarkeit; Formularmietvertrag; Mietverhältnis, Beendigung; Benachteiligung, unangemessene
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 568 BGB (Fiktion der Weitergeltung eines beendeten Mietverhältnisses) kann auch in Formularmietverträgen über Wohnraum abbedungen werden.
    OLG Hamm
    09.12.1982
  2. 4 REMiet 12/82 - Abdingbarkeit im Formularvertrag; Mietverhältnis, Fortsetzung; stillschweigende Verlängerung; Fiktion der Weitergeltung; Abdingbarkeit; Formularmietvertrag; Mietverhältnis, Beendigung; Benachteiligung, unangemessene
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 568 BGB (Fiktion der Weitergeltung eines beendeten Mietverhältnisses) kann auch in Formularmietverträgen über Wohnraum abbedungen werden.
    OLG Hamm
    09.12.1982
  3. 4 Re Miet 13/81 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Überbelegung; berechtigtes Interesse
    Leitsatz: Der Vermieter kann gemäß § 564 b Abs. 1 BGB berechtigt sein, das Mietverhältnis über eine 56,94 qm große Wohnung zu kündigen, wenn die Familie der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses aus zwei Erwachsenen und drei Kindern bestand und die Mieter inzwischen drei weitere Kinder bekommen haben. Im einzelnen richtet sich das Recht des Vermieters zur Kündigung jedoch nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalles.
    OLG Hamm
    06.10.1982
  4. 4 REMiet 13/81 - Überbelegung; Kinder/des Mieters; Kündigung/wegen Überbelegung; Überbelegung/Kündigungsgrund
    Leitsatz: Der Vermieter kann gem. § 564 b I BGB berechtigt sein, das Mietverhältnis über eine 56,94 qm große Wohnung zu kündigen, wenn die Familie der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses aus zwei Erwachsenen und drei Kindern bestand und die Mieter inzwischen drei weitere Kinder bekommen haben. Im einzelnen richtet sich das Recht des Vermieters zur Kündigung jedoch nach den jeweils umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalls.
    OLG Hamm
    06.10.1982
  5. 4 ReMiet 1/82 - Überlassung von Wohnraum an Dritte; Wohnungsmietverhältnis; Wohnraum; Überlassung an Dritte; Überlassung des Wohnraums; an Dritte; Mitgebrauch; unselbständiger; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft; nichteheliche; Gebrauchsüberlassung; Aufnahme in den Haushalt
    Leitsatz: 1. § 549 Abs. 2 BGB, der den Anspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter auf Erlaubnis der Teilüberlassung der Mieträume an einen Dritten regelt, ist unmittelbar auch dann anzuwenden, wenn der Mieter einen Dritten, der weder Familienangehöriger noch Bediensteter des Mieters ist, zum Mitgebrauch der Wohnung für dauernd in den Haushalt aufnimmt, ohne ihm im Wege der Untermiete einen bestimmten Teil der Wohnung zum alleinigen Eigengebrauch zu überlassen. 2. Der Mieter hat - unbeschadet etwaiger Einwendungen des Vermieters aus dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit (§ 549 Abs. 2 BGB) - bereits dann ein berechtigtes Interesse an der Aufnahme eines Dritten in die Mietwohnung i. S. des § 549 Abs. 2 BGB, wenn er im Rahmen seiner Lebensgestaltung aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen mit dem Dritten eine auf Dauer angelegte Wohngemeinschaft begründen will, gleichviel, ob es sich bei dem Dritten um eine Person gleichen oder anderen Geschlechts handelt.
    OLG Hamm
    17.08.1982
  6. 4 REMiet 1/82 - Überlassung von Wohnraum an Dritte; Wohnungsmietverhältnis; Wohnraum, Überlassung an Dritte; Überlassung des Wohnraums, an Dritte; Mitgebrauch, unselbständiger; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft, nichteheliche; Gebrauchsüberlassung, Aufnahme in den Haushalt
    Leitsatz: § 549 Abs. 2 BGB ... ist unmittelbar auch dann anzuwenden, wenn der Mieter einen Dritten, der weder Familienangehöriger noch Bediensteter des Mieters ist, zum Mitgebrauch der Wohnung für dauernd in den Haushalt aufnimmt, ohne ihm im Wege der Untermiete einen bestimmten Teil der Wohnung zum alleinigen Eigengebrauch zu überlassen.
    OLG Hamm
    17.08.1982
  7. 4 ReMiet 4/82 - Kündigung wegen Fehlbelegung; Fehlbelegung/Kündigungsgrund; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB bei Fehlbelegung; Kündigung/wegen Fehlbelegung; Sozialwohnung/Kündigung bei Fehlbelegung
    Leitsatz: Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten i. S. des Wohnungsbindungsgesetzes vermietet worden, ohne daß ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsabschluß die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung des Mietverhältnisses (§ 564 b Abs. 1 BGB), wenn später die zuständige Behörde die Kündigung verlangt und dem Vermieter andernfalls erhebliche (wirtschaftliche) Nachteile wegen Verstoßes gegen das Wohnungsbindungsgesetz androht.
    OLG Hamm
    14.07.1982
  8. 4 REMiet 4/82 - Kündigung wegen Fehlbelegung; Fehlbelegung/Kündigungsgrund; Interesse/berechtigtes im Sinne von § 564 b Abs. 1 BGB bei Fehlbelegung; Kündigung/wegen Fehlbelegung; Sozialwohnung/Kündigung bei Fehlbelegung
    Leitsatz: Ist eine Sozialwohnung an einen Nichtberechtigten i.S. des Wohnungsbindungsgesetzes vermietet worden, ohne daß ein konkreter Anhalt für die Annahme besteht, der Vermieter habe bei Vertragsabschluß die fehlende Berechtigung des Mieters gekannt, so besteht ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Kündigung dieses Mietverhältnisses (§ 564 b Abs. I BGB), wenn später die zuständige Behörde die Kündigung verlangt und dem Vermieter andernfalls erheblich (wirtschaftliche) Nachteile wegen Verstoßes gegen das Wohnungsbindungsgesetz androht.
    OLG Hamm
    14.07.1982
  9. 4 ReMiet 7/81 - Klage auf künftige Räumung, Zuverlässigkeitsvoraussetzungen
    Leitsatz: 1. Die Zulässigkeit einer Klage auf künftige Räumung einer nach § 564 Abs. IV BGB gekündigten Mietwohnung noch vor Ablauf der Kündigungfrist ist als ein Verfahren rein verfahrensrechtliche Frage einem Rechtsentscheid nach Art. III Abs. 1 Satz 1 3. MÄG n. F. nicht zugänglich. 2. Die Zulässigkeit einer Klage in Mietwohnungsstreitigkeiten kann nur dann Gegenstand eines Rechtsentscheids sein, wenn es um Zulässigkeitsvoraussetzungen geht, die im materiellen Wohnungsmietrecht - z. B. in § 2 MHRG - ausdrücklich besonders normiert sind (Fortführung der in dem Rechtsentscheid des Senats vom 31.3. 81 - 4 ReMiet 3/81 - festgelegten Grundsätze).
    OLG Hamm
    01.02.1982
  10. 9 ReMiet 2/82 - Gutachten zur Ermittlung der ortsüblichen Miete
    Leitsatz: Ein Gutachten im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 MHG, in dem zur Ermittlung der ortsüblichen Miete keine konkreten Vergleichsobjekte angeführt sind, ist jedenfalls dann nicht hinreichend begründet, wenn daraus nicht wenigstens zu erkennen ist, daß dem Sachverständigen Vergleichswohnungen auf dem örtlichen Wohnungsmarkt in ausreichender Zahl und deren Mietpreisgestaltung bekannt sind und daß er die zu beurteilende Wohnung in vergleichender Abwägung in das Mietpreisgefüge der Vergleichswohnungen eingeordnet hat, der Sachverständige vielmehr nur erklärt, er bemesse die ortsübliche und vergleichbare Miete aufgrund seiner Berufserfahrung und Kenntnis des örtlichen und regionalen Wohnungsmarktes, die auf der Beobachtung anderer Mietobjekte und der marktmäßigen Preisgestaltung und den Angeboten durch die Presse beruhe.
    OLG Karlsruhe
    29.12.1982