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Urteil Klage auf künftige Räumung, Zuverlässigkeitsvoraussetzungen


Schlagworte

Klage auf künftige Räumung, Zuverlässigkeitsvoraussetzungen

Leitsätze

1. Die Zulässigkeit einer Klage auf künftige Räumung einer nach § 564 Abs. IV BGB gekündigten Mietwohnung noch vor Ablauf der Kündigungfrist ist als ein Verfahren rein verfahrensrechtliche Frage einem Rechtsentscheid nach Art. III Abs. 1 Satz 1 3. MÄG n. F. nicht zugänglich.

2. Die Zulässigkeit einer Klage in Mietwohnungsstreitigkeiten kann nur dann Gegenstand eines Rechtsentscheids sein, wenn es um Zulässigkeitsvoraussetzungen geht, die im materiellen Wohnungsmietrecht - z. B. in § 2 MHRG - ausdrücklich besonders normiert sind (Fortführung der in dem Rechtsentscheid des Senats vom 31.3. 81 - 4 ReMiet 3/81 - festgelegten Grundsätze).

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