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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 197)

  1. 2 UH 1/82 - Schönheitsreparaturen; Erfüllungsverweigerung; Mahnung; Vertragsvereinbarung
    Leitsatz: Die Frage, ob im Unterlassen von vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen bei Auszug des Mieters eine ernstliche und endgültige Erfüllungsverweigerung liegt, die eine Mahnung trotz entgegenstehender Vertragsvereinbarung dennoch entbehrlich macht, ist als reine Tatfrage einem Rechtsentscheid nicht zugänglich (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt).
    OLG Celle
    28.09.1982
  2. 2 UH 3/81 - Rechtsentscheidvorlage; Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHRG in aller Regel Wirksamkeitsvoraussetzung, daß der Vermieter Name und Anschrift der Vermieter oder der Mieter der Vergleichswohnungen angibt?
    OLG Celle
    24.03.1982
  3. 20 REMiet 3/82 - Tilgungsdarlehen; Annuitätserhöhung; veränderte Wirtschaftlichkeitsberechnung nach der II. BV
    Leitsatz: Erhöht der Darlehnsgeber den für ein Tilgungsdarlehen vereinbarten Zinssatz in der Weise, daß ohne Rücksicht auf teilweise Tilgung für den höheren Zins der ursprüngliche Betrag des Darlehens maßgebend ist, darf der Vermieter diese Annuitätserhöhung zum Nachteil des Mieters voll in die veränderte Wirtschaftlichkeitsberechnung nach der II. BV einsetzen.
    OLG Frankfurt
    28.12.1982
  4. 20 Re Miet 2/82 - Betriebskosten; preisgebundener Wohnraum
    Leitsatz: Eine Vereinbarung, wonach der Mieter verpflichtet wird, außer der Einzelmiete und den anteilsmäßig sich aus § 20 der Neubaumietenverordnung von 1970 ergebenden Betriebskosten anteilsmäßig auch die anderen sich aus der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung ergebenden Betriebskosten zu zahlen, ist auch dann unwirksam, wenn der Vermieter insgesamt nicht mehr als die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) erhält.
    OLG Frankfurt
    23.07.1982
  5. 20 REMiet 4/82 - Ausschluß der Mieterhöhung; Ausschluß der Mieterhöhung/feste Laufzeit; Mieterhöhung/Ausschluß durch Mietvertrag; Zustimmungsverlangen/neues vor Ablauf der festen Mietzeit
    Leitsatz: Die Frage, ob bei einem Mietvertrag mit fester Laufzeit, Verlängerungsklausel und Ausschluß einer Mieterhöhung für diese Zeit das Zustimmungsbegehren des Vermieters auf Mieterhöhung wirksam ist, wenn es dem Mieter während der festen Laufzeit zugeht, der erhöhte Mietzins aber erst vom ersten Monat nach Ablauf der festen Mietzeit an geschuldet werden soll, ist in der gleichen Weise zu beantworten wie die Frage der Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, das noch im Laufe der Preisbindung für die Zeit nach Ablauf der Preisbindung die Zustimmung zu einer Mieterhöhung begehrt (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt).
    OLG Frankfurt a. M.
    23.12.1982
  6. 20 REMiet 4/82 - Ausschluß der Mieterhöhung; Ausschluß der Mieterhöhung/feste Laufzeit; Mieterhöhung/Ausschluß durch Mietvertrag; Zustimmungsverlangen/neues vor Ablauf der festen Mietzeit
    Leitsatz: Die Frage, ob bei einem Mietvertrag mit fester Laufzeit, Verlängerungsklausel und Ausschluß einer Mieterhöhung für diese Zeit das Zustimmungsbegehren des Vermieters auf Mieterhöhung wirksam ist, wenn es dem Mieter während der festen Laufzeit zugeht, der erhöhte Mietzins aber erst vom ersten Monat nach Ablauf der festen Mietzeit an geschuldet werden soll, ist in der gleichen Weise zu beantworten wie die Frage der Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens, das noch im Laufe der Preisbindung für die Zeit nach Ablauf der Preisbindung die Zustimmung zu einer Mieterhöhung begehrt.
    OLG Frankfurt a. M.
    23.12.1982
  7. 20 ReMiet 1/82 - Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, Darlegung der ortsüblichen Miete bei gemeinnützigen Wohnungsunternehmen
    Leitsatz: 1. Die Darlegung, daß eine verlangte Mietzinserhöhung für Wohnungen gemeinnütziger Wohnungsunternehmen die angemessene Miete nach § 7 WGG nicht überschreitet, ist kraft Gesetzes keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Mieterhöhungsverlangens (Anschluß an Oberlandesgericht Hamm, Rechtsentscheid 4 ReMiet 4/81 vom 14. 7.1981). 2. Auch die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen dürfen sich für die Darlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf Mietpreisspiegel beziehen, in die die Mieten der gemeinnützigen Unternehmen nicht eingegangen sind.
    OLG Frankfurt,
    03.03.1982
  8. 4 U 167/81 - Hilfsweise Kündigung/Einliegerwohnraum; Hilfsweise/Kündigung; Kündigung/hilfsweise; Zeitpunkt/für das Vorliegen der Kündigungsgründe (Einliegerwohnraum); Einliegerwohnraum/Kündigung; Kündigung/Einliegerwohnraum
    Leitsatz: 1. Die Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum kann in erster Linie auf § 564 b Abs. 4 BGB und hilfsweise auf § 564 b Abs. 2 Nr. 1 BGB gestützt werden. 2. Entscheidender Zeitpunkt für das Vorliegen der Voraussetzung in § 564 b Abs. 4 BGB, daß sich in dem Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen befinden, ist in der Regel derjenige der Begründung des Mietverhältnisses und nicht der des Ausspruchs der Kündigung.
    OLG Hamburg
    07.04.1982
  9. 4 Re Miet 8/82 - Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Der Vermieter einer Wohnung, bezüglich der eine Erhöhung des Mietzinses auf bestimmte Zeit durch Vereinbarung ausgeschlossen ist, und bezüglich welcher sich das Mietverhältnis der Vertragsparteien um einen im Vertrage bezeichneten Zeitraum fortsetzt, wenn es nicht von einem Vertragsteil gekündigt wird, ist berechtigt, schon vor Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit mit festem Mietzins nach § 2 MHRG zu verlangen, daß der Mieter einer Mieterhöhung, die nach Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit wirksam werden soll, zustimmt. 2. In diesem Fall werden die in § 2 Abs. 3 und 4 MHRG bestimmten Fristen schon vor Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit mit festem Mietzins in Lauf gesetzt, und zwar bei rechtzeitiger Geltendmachung des Erhöhungsverlangens in der Weise, daß ein eventuell geschuldeter erhöhter Mietzins für die Zeit alsbald nach Ablauf der vereinbarten Zeit zu leisten ist.
    OLG Hamm
    09.08.1982
  10. 4 ReMiet 6/82 - Modernisierungszuschlag; Mieterhöhung
    Leitsatz: 1) Hat der Vermieter in einer Mietwohnung Modernisierungsmaßnahmen nach § 3 MHRG durchgeführt und fordert er anschließend die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHRG auf der Basis vergleichbaren, nicht modernisierten Wohnraums, so ist er nicht gehindert, gleichzeitig und zusätzlich die Modernisierungskosten nach Maßgabe des § 3 MHRG auf den Mieter umzulegen. 2) Die Vorlagefrage, welche inhaltlichen Anforderungen an eine schriftliche Erklärung zu stellen sind, mit der der Vermieter nach Abschluß von Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 3 MHRG gleichzeitig die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHRG - auf der Basis von nicht modernisiertem Wohnraum - und den Modernisierungszuschlag nach § 3 MHRG begehrt, ist unzulässig.
    OLG Hamm
    30.10.1982