Urteil Modernisierungszuschlag
Schlagworte
Modernisierungszuschlag; Mieterhöhung
Leitsätze
1) Hat der Vermieter in einer Mietwohnung Modernisierungsmaßnahmen nach § 3 MHRG durchgeführt und fordert er anschließend die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHRG auf der Basis vergleichbaren, nicht modernisierten Wohnraums, so ist er nicht gehindert, gleichzeitig und zusätzlich die Modernisierungskosten nach Maßgabe des § 3 MHRG auf den Mieter umzulegen.
2) Die Vorlagefrage, welche inhaltlichen Anforderungen an eine schriftliche Erklärung zu stellen sind, mit der der Vermieter nach Abschluß von Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 3 MHRG gleichzeitig die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHRG - auf der Basis von nicht modernisiertem Wohnraum - und den Modernisierungszuschlag nach § 3 MHRG begehrt, ist unzulässig.
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