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Urteil Rechtsentscheidvorlage
Schlagworte
Rechtsentscheidvorlage; Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnungen
Leitsatz
Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt: Ist für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Satz 3 MHRG in aller Regel Wirksamkeitsvoraussetzung, daß der Vermieter Name und Anschrift der Vermieter oder der Mieter der Vergleichswohnungen angibt?
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