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3 RE-Miet 2/82 - Mieterhöhungsverlangen; Sachverständigengutachten; Vergleichsobjekte; ortsübliche VergleichsmieteLeitsatz: Ein dem Mieterhöhungsverlangen beigefügtes Sachverständigengutachten, das hinsichtlich der Höhe der ortsüblichen Miete keine Vergleichsobjekte angibt, sondern lediglich ausführt, dem Sachverständigen seien aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit vergleichbare Wohnungen in ausreichender Zahl aus dem maßgeblichen örtlichen Bereich bekannt, ist in noch ausreichendem Maße mit Gründen versehen, wenn anschließend die ermittelte Preisspanne für Wohnungen entsprechender Größe und vergleichbaren Wohnwerts mitgeteilt und sodann dargelegt wird, wie die zu beurteilende Wohnung innerhalb des genannten Preisbereichs einzuordnen ist.OLG Karlsruhe20.07.1982
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3 Re-Miet 1/82 - fristlose KündigungLeitsatz: 1. Der Vermieter darf die fristlose Kündigung im Prozeß grundsätzlich auch auf Gründe stützen, die er in der schriftlichen Kündigungserklärung nicht geltend gemacht hat; § 564 b Abs. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung. 2. Eine Vorlage zum Rechtsentscheid ist unzulässig, wenn das Landgericht in einer von ihm für erheblich gehaltenen Vorfrage von einem bereits ergangenen Rechtsentscheid abweicht, ohne die Vorfrage erneut vorzulegen.OLG Karlsruhe08.06.1982
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3 REMiet 11/81 - MietpreisüberhöhungLeitsatz: Liegt eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG vor, so ist die Vereinbarung nichtig, soweit der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt (Bestätigung von OLG Stuttgart, NJW 1981, 2365).OLG Karlsruhe02.02.1982
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3 REMiet 1/82 - Nachschieben von Gründen bei fristloser Kündigung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung, Nachschieben von Gründen; Kündigung, Begründung der fristlosen; Nachschieben von Gründen, bei fristloser Kündigung; Prozeß, Nachschieben von Kündigungsgründen; Angabe der Kündigungsgründe; Kündigungserklärung, Angabe der GründeLeitsatz: Der Vermieter darf die fristlose Kündigung im Prozeß grundsätzlich auch auf Gründe stützen, die er in der schriftlichen Kündigungserklärung nicht geltend gemacht hat; § 564 b Abs. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung.OLG Karlsruhe08.06.1982
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3 REMiet 20/82 - Mieterhöhung/Sachverständigengutachten; Sachverständigengutachten/Mieterhöhung; Mieterhöhungsverlangen/Sachverständigengutachten; Begründungsmittel/SachverständigengutachtenLeitsatz: Ein dem Mieterhöhungsverlangen beigefügtes Sachverständigengutachten, das hinsichtlich der Höhe der ortsüblichen Miete keine Vergleichsobjekte angibt, sondern lediglich ausführt, dem Sachverständigen seien aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit vergleichbare Wohnungen in ausreichender Zahl aus dem maßgeblichen örtlichen Bereich bekannt, ist in noch ausreichendem Maße mit Gründen versehen, wenn anschließend die ermittelte Preisspanne für Wohnungen entsprechender Größe und vergleichbaren Wohnwerts mitgeteilt und sodann dargelegt wird, wie die zu beurteilende Wohnung innerhalb des genannten Preisbereichs einzuordnen ist.OLG Karlsruhe20.07.1982
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3 REMiet 4/82 - Kündigung, Eigenbedarf; Kündigung; Kündigungsschutz; Eigenbedarf; umfassende Würdigung; Einzelfall, Umstände des; berechtigtes Interesse; ErlangungsinteresseLeitsatz: Das Gericht hat bei der Prüfung, ob Eigenbedarf vorliegt, nicht lediglich die vom Vermieter geltend gemachten Tatsachen zu berücksichtigen, sondern aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob er ein vernünftiges, billigenswertes Interesse an der Erlangung der Wohnung hat.OLG Karlsruhe26.10.1982
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9 REMiet 3/81 - Eigenbedarfskündigung (Sohn des Vermieters); Eigenbedarf/für unverheirateten Sohn; Eigenbedarfskündigung/unverheirateter Sohn; Kündigung/wegen Eigenbedarfs des unverheirateten Sohnes; Sohn des Vermieters/EigenbedarfskündigungLeitsatz: Eine gemäß § 564 b II Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarfs ausgesprochene Kündigung kann auch darauf gestützt werden, daß der Vermieter die Räume seinem unverheirateten Sohn überlassen möchte, der in eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit einer Frau zusammenlebt.OLG Karlsruhe14.01.1982
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9 ReMiet 4/81 - Mieterhöhung durch Gutachten, Qualifikation des GutachtersLeitsatz: Die Frage, ob ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 Satz 2 MHG, in dem auf ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Bezug genommen wird, nur dann zulässig ist, wenn der Sachverständige speziell für das Gebiet der Mietpreisbewertung öffentlich bestellt oder vereidigt ist oder ob auch die Beifügung eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücks- und Gebäudeschätzung zulässig ist, wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.OLG Karlsruhe14.01.1982
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4 Re Miet 8/82 - MieterhöhungLeitsatz: 1. Der Vermieter einer Wohnung, bezüglich der eine Erhöhung des Mietzinses auf bestimmte Zeit durch Vereinbarung ausgeschlossen ist, und bezüglich welcher sich das Mietverhältnis der Vertragsparteien um einen im Vertrage bezeichneten Zeitraum fortsetzt, wenn es nicht von einem Vertragsteil gekündigt wird, ist berechtigt, schon vor Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit mit festem Mietzins nach § 2 MHRG zu verlangen, daß der Mieter einer Mieterhöhung, die nach Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit wirksam werden soll, zustimmt. 2. In diesem Fall werden die in § 2 Abs. 3 und 4 MHRG bestimmten Fristen schon vor Ablauf der vertraglich bestimmten Zeit mit festem Mietzins in Lauf gesetzt, und zwar bei rechtzeitiger Geltendmachung des Erhöhungsverlangens in der Weise, daß ein eventuell geschuldeter erhöhter Mietzins für die Zeit alsbald nach Ablauf der vereinbarten Zeit zu leisten ist.OLG Hamm09.08.1982
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4 ReMiet 6/82 - Modernisierungszuschlag; MieterhöhungLeitsatz: 1) Hat der Vermieter in einer Mietwohnung Modernisierungsmaßnahmen nach § 3 MHRG durchgeführt und fordert er anschließend die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHRG auf der Basis vergleichbaren, nicht modernisierten Wohnraums, so ist er nicht gehindert, gleichzeitig und zusätzlich die Modernisierungskosten nach Maßgabe des § 3 MHRG auf den Mieter umzulegen. 2) Die Vorlagefrage, welche inhaltlichen Anforderungen an eine schriftliche Erklärung zu stellen sind, mit der der Vermieter nach Abschluß von Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 3 MHRG gleichzeitig die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHRG - auf der Basis von nicht modernisiertem Wohnraum - und den Modernisierungszuschlag nach § 3 MHRG begehrt, ist unzulässig.OLG Hamm30.10.1982