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Urteil Nachschieben von Gründen bei fristloser Kündigung


Schlagworte

Nachschieben von Gründen bei fristloser Kündigung; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung, Nachschieben von Gründen; Kündigung, Begründung der fristlosen; Nachschieben von Gründen, bei fristloser Kündigung; Prozeß, Nachschieben von Kündigungsgründen; Angabe der Kündigungsgründe; Kündigungserklärung, Angabe der Gründe

Leitsatz

Der Vermieter darf die fristlose Kündigung im Prozeß grundsätzlich auch auf Gründe stützen, die er in der schriftlichen Kündigungserklärung nicht geltend gemacht hat; § 564 b Abs. 3 BGB findet keine entsprechende Anwendung.

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