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XII ZR 292/02 - Fehlgeschlagene Option zur Mehrwertsteuer und ergänzende VertragsauslegungLeitsatz: Zur Auslegung einer Vereinbarung, nach der der Mieter neben der Nettomiete die "jeweils gültige Mehrwertsteuer" zu zahlen hat, wenn die Option des Vermieters zur Steuerpflicht unwirksam ist, so daß die Vermietung tatsächlich steuerfrei bleibt.BGH28.07.2004
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24 W 1808/00 - Haftung des Wohnungseigentümers bei vom Käufer der Wohnung verursachten Schäden; DachausbauLeitsatz: 1. Überläßt der Wohnungsverkäufer die Wohnung bereits vor Umschreibung dem Käufer, so hat er dennoch für Sachbeschädigungen einzustehen, die der Käufer oder die von diesem beauftragten Leute bei einem gestatteten Dachausbau am Treppenhaus herbeiführen. 2. Die Haftung des Wohnungseigentümers erlischt nicht dadurch, daß der verantwortliche Schädiger das Treppenhaus auszubessern versucht, diese Ausbesserung jedoch mangelhaft ausfällt.KG19.04.2000
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VIII ZR 262/20 - Angabe der ladungsfähigen Anschrift des KlägersLeitsatz: 1. Zur ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört grundsätzlich auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers, auch wenn dieser durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist.2. Die Angabe einer c/o-Adresse reicht aus, wenn eine Stiftung keine Büroräume hat und es sich bei der Adresse um die Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei handelt, in welcher der Vorsitzende des Vorstands tätig ist.(Leitsätze der Redaktion)BGH06.04.2022
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V ZR 105/24 - Nutzungsregelungen zur Ausfüllung eines Gestattungsbeschlusses (hier: Einbau einer Klimaanlage)Leitsatz: ...Veränderung nicht aus. 3. Ein bestandskräftiger...BGH28.03.2025
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V ZB 40/03 - Entlastungsbeschluß auch gegenüber ausgeschiedenem VerwalterLeitsatz: Auch ein Eigentümerbeschluß, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird, steht im Grundsatz nicht in Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung, sondern erst dann, wenn Ansprüche gegen den (ausgeschiedenen) Verwalter erkennbar in Betracht kommen und nicht aus besonderen Gründen Anlaß besteht, auf die hiernach möglichen Ansprüche zu verzichten (Fortführung von Senat, Beschl. v. 17. Juli 2003, GE 2003, 1333).BGH25.09.2003
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V ZB 8/96 - Besatzungshoheitliche Enteignung durch Dokumentation als Volkseigentum mit dauernder BesitznahmeLeitsatz: Eine besatzungshoheitliche Enteignung kann vorliegen, wenn ein nach dem SMAD Befehl Nr. 124 beschlagnahmtes Grundstück zwar nicht in eine aufgrund des Ostberliner Einziehungsgesetzes vom 8. Februar 1949 (VOBl. Berlin [O] I S. 34) veröffentlichte Konfiskationsliste aufgenommen, wohl aber im Grundbuch als Volkseigentum dokumentiert und vom Staat dauernd in Besitz genommen worden ist (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 10. November 1995, V ZR 179/94 und vom 29. März 1996, V ZR 326/94 = ZOV 1996, 270).BGH30.10.1997
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X ZR 250/00 - BGB-Gesellschaft, Erhöhungsgebühr bei -Leitsatz: a) Die unbeschränkte Haftung der Post nach § 12 Abs. 6 PostG 1989 erfordert, daß sich der Vorsatz des Postbediensteten auf die Verletzung seiner Pflichten bezieht. Nicht erforderlich ist es, daß der Vorsatz den durch die Pflichtverletzung verursachten Schaden umfaßt. b) § 14 Abs. 1 PostG 1989 setzt eine Abwägung der Verursachungsbeiträge nach § 254 Abs. 1 BGB voraus. Der in Satz 1 der Vorschrift geregelte Haftungsausschluß greift Platz, wenn die Abwägung nach § 254 BGB ergibt, daß der Schaden überwiegend durch den Absender verursacht worden ist. Hat die Post den Schaden überwiegend verursacht oder läßt sich ein überwiegender Beitrag des Absenders nicht feststellen, so verbleibt es bei der Regel des § 254 Abs. 1 BGB. c) Die Vermutungsregelung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 PostG 1989 enthebt die Post des Beweises überwiegender Verursachung des Schadens bei nicht ordnungsgemäßer Einlieferung einer Sendung. Voraussetzung ist, daß das konkrete Verhalten des Absenders bei der Einlieferung der Sendung für den Eintritt des Schadens in nicht unerheblicher Weise ursächlich gewesen ist.BGH16.07.2002
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4 REMiet 4/83 - Müllabfuhrgebühren bei öffentlich geförderten WohnungenLeitsatz: Bei öffentlich geförderten Wohnungen im Sinne von § 1 Wohnungsbindungsgesetz finden die vom Vermieter für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren sowie die erstattungsfähigen Verwaltungskosten ausschließlich als Teil des Vermietergesamtaufwandes über die auf den Quadratmeter der gesamten Wohnfläche des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit bezogene Durchschnittsmiete Eingang in die Einzelmiete. Dies gilt auch dann, wenn die im Gebäude oder in der Wirtschaftseinheit gelegenen Mietwohnungen unterschiedlich groß sind, den einzelnen Wohnungen trotz ihrer unterschiedlichen Größe gleich große Müllgefäße zur Verfügung stehen und der Vermieter an die für die Müllabfuhr zuständige Gebietskörperschaft für jedes dieser Müllgefäße gleich hohe Müllabfuhrgebühren zu zahlen hat.OLG Hamm16.01.1984
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1 Reha 95/11 - Opferrente; Ausschluss wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren; Maßgeblichkeit der EinzelstrafeLeitsatz: Für den Ausschluss der Opferrente wegen Verurteilung zu mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe ist die jeweilige Höhe der Einzelstrafe maßgebend. (Leitsatz der Redaktion)LG Erfurt16.09.2011
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65 S 37/23 - Vertragliche Einschätzungen der Begründungsmittel für eine MieterhöhungLeitsatz: 1. Sieht eine Mietvereinbarung vor, dass für ein Mieterhöhungsverlangen grundsätzlich auf den Mietspiegel Bezug zu nehmen ist und nur dann, wenn der Mietspiegel für die Wohnung keinen repräsentativen Wert aufweist, ausnahmsweise auf ein anderes gesetzliches Begründungsmittel zurückgegriffen werden darf, so ist eine nur mit Vergleichswohnungen begründete Mieterhöhung mangels ausreichender Begründung formunwirksam.2. Der Berliner Mietspiegel ist als einfacher Mietspiegel wirksam, weil sich nach dem Gesetz nicht das Erfordernis ergibt, dass überhaupt Daten erhoben werden; vielmehr reicht, dass er zwischen Mieter- und Vermieterverbänden ausgehandelt wird.(Leitsätze der Redaktion)LG Berlin II19.04.2024
