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  1. VIII ZR 59/21 - Formelle Anforderungen an Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: 1. Zu den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, GE 2022, 893 = WuM 2022, 542). 2. Bei der Beurteilung der formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung ist zu beachten, dass das Formerfordernis nach § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB kein Selbstzweck ist (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 2012 - VIII ZR 311/11, juris Rn. 18 [zum Begründungserfordernis nach § 558a BGB]). Vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob für den Mieter mit der geforderten Information - ebenso wie im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nach §§ 558 ff. BGB (vgl. Senatsurteil vom 6. April 2022 - VIII ZR 219/20, GE 2022, 631 = NJW-RR 2022, 952 Rn. 35) oder auch einer Betriebskostenabrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB (vgl. Senatsurteile vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 93/15, GE 2016, 253 = NJW 2016, 866, Rn. 17; vom 27. Oktober 2021 - VIII ZR 102/21, GE 2021, 1557 = NJW-RR 2022, 151 Rn. 34) - ein maßgeblicher Erkenntniswert verbunden ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Juli 2022 - VIII ZR 361/21, aaO. Rn. 39, 41 ff.).
    BGH
    23.11.2022
  2. BVerwG 8 C 8.07 - Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung; hinreichend konkrete Bezeichnung des Berechtigten; Individualisierbarkeit eines Miterben; Vollmachterteilung durch den Erben
    Leitsatz: Für eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung ist es unerheblich, wie sich die Rechtsposition des Antragstellers zum Zeitpunkt seines Antrags erbrechtlich darstellt. Es reicht aus, dass der Berechtigte (Miterbe) innerhalb der Frist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG nach dem Erblasser individualisierbar ist.
    BVerwG
    19.12.2007
  3. BVerwG 1 C 43.18 - Bundesvertriebenengesetz, Spätaussiedler
    Leitsatz: ...vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE...
    BVerwG
    29.10.2019
  4. BVerwG 5 C 13.14 - Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG )
    Leitsatz: Das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz findet entsprechend Anwendung auf zunächst freigestellte Beteiligungen von ausländischen Gesellschaftern an den auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Unternehmensträgern. Der Entschädigungsanspruch des § 1 Abs. 2  Satz 2 und Abs. 1 DDR-EErfG verlangt nicht, dass der Anspruchsteller weiterhin Inhaber von zunächst freigestellten Beteiligungen sein muss oder es jedenfalls ohne das Verhalten der DDR-Behörden noch wäre (Abkehr von BVerwGE 150, 200 Rn. 28). (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    24.09.2015
  5. VerfGH 37/17 - Schätzung der ortsüblichen Miete mit dem Berliner Mietspiegel 2015 (noch) verfassungskonform
    Leitsatz: 1. Eventuelle Abweichungen der Werte eines Mietspiegels von der tatsächlichen ortsüblichen Vergleichsmiete lassen sich nicht mit einer jeder Schätzung innewohnenden Unschärfe rechtfertigen; ein solcher Begründungsansatz wäre verfassungsrechtlich bedenklich, weil er es erlauben würde, auch Mietspiegel mit realitätsfernen Werten zur Grundlage von Entscheidungen über Mietstreitigkeiten zu machen. 2. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist auch als einfacher Mietspiegel zur Schätzung der ortsüblichen Miete geeignet. (Leitsätze der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    19.12.2018