Urteil Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG )
Schlagworte
Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG )
Leitsatz
Das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz findet entsprechend Anwendung auf zunächst freigestellte Beteiligungen von ausländischen Gesellschaftern an den auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Unternehmensträgern. Der Entschädigungsanspruch des § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 1 DDR-EErfG verlangt nicht, dass der Anspruchsteller weiterhin Inhaber von zunächst freigestellten Beteiligungen sein muss oder es jedenfalls ohne das Verhalten der DDR-Behörden noch wäre (Abkehr von BVerwGE 150, 200 Rn. 28).
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?