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Urteil Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung
Schlagworte
Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung; hinreichend konkrete Bezeichnung des Berechtigten; Individualisierbarkeit eines Miterben; Vollmachterteilung durch den Erben
Leitsatz
Für eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung ist es unerheblich, wie sich die Rechtsposition des Antragstellers zum Zeitpunkt seines Antrags erbrechtlich darstellt. Es reicht aus, dass der Berechtigte (Miterbe) innerhalb der Frist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG nach dem Erblasser individualisierbar ist.
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