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31 C 37/17 - Einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum, Gefährdung von Nachbarn des Mieters, unsubstantiierter Vortrag zur Gefahr für Leib oder Leben, Flaschenwürfe aus der Wohnung, fristlose Kündigung, beabsichtigte GeneralsanierungLeitsatz: 1. Eine einstweilige Verfügung auf Räumung von Wohnraum setzt voraus, dass vom Antragsgegner eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer ausgeht.2. Das ist dann nicht glaubhaft gemacht, wenn zwar mehrfach Schnaps- und Weinflaschen vor dem Haus gefunden wurden, ohne dass jedoch beobachtet wurde, dass der Antragsgegner als allein verbliebener Mieter die Flaschen aus dem Fenster seiner Wohnung warf. (Leitsätze der Redaktion)AG Brandenburg a. d. Havel21.04.2017
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VerfGH 37/17 - Schätzung der ortsüblichen Miete mit dem Berliner Mietspiegel 2015 (noch) verfassungskonformLeitsatz: 1. Eventuelle Abweichungen der Werte eines Mietspiegels von der tatsächlichen ortsüblichen Vergleichsmiete lassen sich nicht mit einer jeder Schätzung innewohnenden Unschärfe rechtfertigen; ein solcher Begründungsansatz wäre verfassungsrechtlich bedenklich, weil er es erlauben würde, auch Mietspiegel mit realitätsfernen Werten zur Grundlage von Entscheidungen über Mietstreitigkeiten zu machen. 2. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist auch als einfacher Mietspiegel zur Schätzung der ortsüblichen Miete geeignet. (Leitsätze der Redaktion)VerfGH Berlin19.12.2018
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24 C 123/06 - Nachforderung von Betriebskosten bei versäumter Abrechnungsfrist bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen; Verrechnung von Mietminderungen ohne Zahlungsbestimmung; Betriebskostenabrechnung; Ausschlußfrist; Vorauszahlungen; FälligkeitDer Fall: ...31. Januar 2005 ab. Mit Schriftsatz vom 17...AG Strausberg07.09.2006
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BVerwG 8 C 8.07 - Anforderungen an eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung; hinreichend konkrete Bezeichnung des Berechtigten; Individualisierbarkeit eines Miterben; Vollmachterteilung durch den ErbenLeitsatz: Für eine wirksame vermögensrechtliche Anmeldung ist es unerheblich, wie sich die Rechtsposition des Antragstellers zum Zeitpunkt seines Antrags erbrechtlich darstellt. Es reicht aus, dass der Berechtigte (Miterbe) innerhalb der Frist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG nach dem Erblasser individualisierbar ist.BVerwG19.12.2007
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BVerwG 1 C 43.18 - Bundesvertriebenengesetz, SpätaussiedlerLeitsatz: ...vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE...BVerwG29.10.2019
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BVerwG 5 C 13.14 - Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG )Leitsatz: Das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz findet entsprechend Anwendung auf zunächst freigestellte Beteiligungen von ausländischen Gesellschaftern an den auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Unternehmensträgern. Der Entschädigungsanspruch des § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 1 DDR-EErfG verlangt nicht, dass der Anspruchsteller weiterhin Inhaber von zunächst freigestellten Beteiligungen sein muss oder es jedenfalls ohne das Verhalten der DDR-Behörden noch wäre (Abkehr von BVerwGE 150, 200 Rn. 28). (Leitsatz der Redaktion)BVerwG24.09.2015
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VIII ZB 58/21 - Klage auf zukünftige RäumungDer Fall: ...31. März 2021 wurde übereinstimmend für...BGH25.10.2022
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XII ZR 52/08 - Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache nach Räumungsvergleich; Räumung von vom Mietvertrag nicht erfassten TeilflächenLeitsatz: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung oder Veränderung der Mietsache verjähren auch dann in der kurzen Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB, wenn die Mietvertragsparteien in einem vorangegangenen Räumungsprozess einen Vergleich geschlossen haben, in dem sich der Mieter verpflichtet hat, von ihm genutzte Teilflächen des Grundstücks zu räumen, die nicht Gegenstand des Mietverhältnisses waren.BGH23.06.2010
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VIII ZR 361/21 - Formelle Anforderungen an eine ModernisierungsmieterhöhungLeitsatz: ...- VIII ZR 121/17, WuM 2018, 723 Rn. 14). c...BGH20.07.2022
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VIII ZR 109/11 - Urkundenprozess; Abstandnahme in der Berufung als Klageänderung zulässig; SachdienlichkeitLeitsatz: a) Das Abstehen vom Urkundenprozess ist in der Berufungsinstanz wie eine Klageänderung zu behandeln und daher zulässig, wenn der Beklagte einwilligt oder das Gericht es für sachdienlich erachtet (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 110/09, BGHZ 189, 182 Rn. 24 ff.). b) Zur Sachdienlichkeit des Abstehens vom Urkundenprozess in der Berufungsinstanz (Anschluss an BGH, Urteil vom 13. April 2011 - XII ZR 110/09, aaO. Rn. 38 ff.).BGH04.07.2012