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VIII ZR 28/22 - Inkassodienstleister und Überprüfung der MietpreisbremseLeitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).BGH18.05.2022
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VIII ZR 365/21 - Inkassodienstleister und Überprüfung der MietpreisbremseLeitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).BGH18.05.2022
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VIII ZR 380/21 - Inkassodienstleister und Überprüfung der MietpreisbremseLeitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).BGH18.05.2022
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VIII ZR 343/21 - Inkassodienstleister und Überprüfung der MietpreisbremseLeitsatz: Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr).BGH18.05.2022
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VIII ZR 223/09 - Kein Anspruch auf Entfernung von Stromleitungen für die Versorgung von Straßenanliegern auf privaten GrundstückenLeitsatz: .... März 1992 - VIII ZR 219/91, WM 1992, 1114)....BGH28.04.2010
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VIII ZR 9/22 - Inkassodienstleister und Überprüfung der MietpreisbremseLeitsatz: a) Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt (hier: Abgrenzung der einem registrierten Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG, § 2 Abs. 2 Satz 1 RDG aF gestatteten Forderungseinziehung von unzulässigen Maßnahmen der Anspruchsabwehr). b) Den Anforderungen an die Auskunftspflicht des Vermieters nach § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4, Abs. 4, § 556f Satz 2 BGB ist Genüge getan, wenn er dem Mieter vor der Abgabe von dessen Vertragserklärung unaufgefordert die Auskunft erteilt, bei dem Abschluss des Mietvertrags handele es sich um die erste Vermietung nach umfassender Modernisierung der Wohnung. Der Vermieter ist nach Maßgabe der Vorschrift des § 556g Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 BGB nicht gehalten, über Umfang und Details der Modernisierung Auskunft zu erteilen. Es obliegt vielmehr dem Mieter, gegebenenfalls mittels eines Auskunftsverlangens nach § 556g Abs. 3 BGB weitere Einzelheiten und Nachweise zu erfragen.BGH18.05.2022
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67 S 167/20 - Nichtige Abtretung von Mietendeckel-Ansprüchen an InkassounternehmenLeitsatz: ...Bagatellforderungen mandatiert ist (entgegen BGH, Urt. v...LG Berlin22.10.2020
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64 S 44/19 - Nebeneinander von Auskunfts- und Rückzahlungsklage bei der MietpreisbremseLeitsatz: .... November 2019 - VIII ZR 285/18 - GE 2019, 1629...LG Berlin09.09.2020
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5 U 140/23 - Abwehransprüche der Grundstücksnachbarn für Hecke, Trampolin, Sichtbarkeit und LichtimmissionenLeitsatz: 1. Die Nutzung eines Trampolins im Garten ist sozialadäquat und bei Einhaltung des Grenzabstands ist auch die Einsichtnahme auf das Nachbargrundstück zu dulden.2. Ein Anspruch auf Verhinderung der Sichtbarkeit durch die Fenster des Badezimmers und der WC-Räume auf dem Nachbargrundstück besteht ebenso wenig wie auf Verhinderung von ortsüblichen Lichtimmissionen.(Leitsätze der Redaktion)OLG Brandenburg19.09.2024