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V ZR 141/03 - Wege- und Überfahrtrecht; Ausschluss der Richtigkeitsvermutung des GrundbuchsLeitsatz: Nach Maßgabe des Art. 233 § 5 Abs. 2 Satz 1 EGBGB ist die Anwendung des § 892 BGB auch dann ausgeschlossen, wenn ein Wege- und Überfahrtrecht bereits zu Zeiten der DDR in das Grundbuch eingetragen war, dann aber - vor oder nach dem Beitritt - versehentlich gelöscht oder nicht auf ein anderes Grundbuchblatt mitübertragen wurde.BGH07.11.2003
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V ZR 129/03 - Dienstbarkeit für eine EnergiefortleitungsanlageLeitsatz: 1. § 9 GBBerG ist verfassungsgemäß. 2. Für das Entstehen der Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG kommt es allein darauf an, ob das betroffene Grundstück am 3. Oktober 1990 für eine Energiefortleitungsanlage genutzt wurde; ob sie durch ein Mitnutzungsrecht abgesichert war, ist unerheblich. 3. Eine Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG ist auch für Anlagen entstanden, die am 25. Dezember 1993 durch Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrechte abgesichert waren. § 9 Abs. 2 GBBerG gilt für solche Rechte nicht.BGH28.11.2003
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V ZB 1/03 - Aufgebotsverfahren; Grundstück im Beitrittsgebiet; volkseigenes GrundstückLeitsatz: a) Eine juristische Person kann im Wege des Aufgebotsverfahrens mit ihrem Recht an einem Grundstück, das sich seit mehr als 30 Jahren im Eigenbesitz eines anderen befindet, nicht ausgeschlossen werden, wenn sie nicht aufgelöst ist und ihre Organe festzustellen sind. b) Eine erweiternde Auslegung, nach der ein Aufgebot auch ohne Einhaltung dieser Voraussetzungen bei Grundstücken im Beitrittsgebiet möglich ist, kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn es sich um ein ehemals volkseigenes Grundstück handelt, dessen wahrer Eigentümer enteignet worden ist.BGH27.03.2003
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IX ZR 75/01 - Treuhandvereinbarung; Aussonderungsrecht; Insolvenz des treuhänderisch verwaltenden EigentümersLeitsatz: a) Durch eine schuldrechtliche Vereinbarung, daß der bisherige Volleigentümer sein Eigentum nunmehr im Interesse eines anderen ("Treugebers") verwaltet, erwirbt dieser kein Aussonderungsrecht in der Insolvenz des Eigentümers ("Treuhänders"). b) Ein Aussonderungsrecht an einem Grundstück kann durch eine Treuhandvereinbarung ohne Vormerkung des Übereignungsanspruchs des Treugebers nicht begründet werden. c) § 25 Abs. 5 Satz 1 DMBilG begründet ein schuldrechtliches Aussonderungsrecht der Treuhandanstalt, das jedoch erlischt, sobald die Privatisierung vollzogen ist.BGH24.06.2003
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IX ZB 153/03 - Insolvenzverfahren; Stundung von Verfahrenskosten; KostenvorschussanspruchLeitsatz: Für die Stundung von Verfahrenskosten im Insolvenzverfahren hat der Schuldner dem Insolvenzgericht grundsätzlich auch Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen seines Ehepartners zu machen.BGH23.10.2003
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IV ZR 43/03 - Immobilienkauf; fremdfinanzierter Grundstückskaufvertrag; Vollmacht bei Treuhandvertrag mit BankLeitsatz: Die Nichtigkeit des mit der finanzierenden Bank abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrages zum Erwerb einer finanzierten Immobilie gem. Art. 1 § 1 RBerG erfasst neben dem Treuhandvertrag selbst auch die dem Treuhänder zur Ausführung der ihm übertragenen Geschäftsbesorgung erteilte Vollmacht.BGH12.11.2003
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III ZR 38/02 - Amtshaftung; Staatshaftung; Haftung des AROV wegen falscher Negativauskunft; Verjährung des AmtshaftungsanspruchsLeitsatz: a) Zur Haftung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen, wenn der spätere Käufer eines im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses mit der Treuhandanstalt bereits bestandskräftig restituierten Grundstücks die unzutreffende Auskunft erhalten hat, über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche sei nichts bekannt. b) Zur Verjährung des Amtshaftungsanspruchs nach § 839 BGB und des Staatshaftungsanspruchs aus § 1 StHG in einem solchen Falle.BGH10.04.2003
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III ZR 203/02 - Kleingartenanlage; Eigenheimbebauung; kleingärtnerische NutzungLeitsatz: a) Sind in einer Anlage nicht nur vereinzelt, sondern gehäuft Eigenheime im Sinne des DDR-Rechts bzw. des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes anzutreffen, so kann dies den Gesamtcharakter der Anlage so stark beeinflussen, daß die ansonsten auf den Parzellen noch festzustellende kleingärtnerische Nutzung nicht mehr anlageprägend in Erscheinung tritt. b) Sind in einer Anlage mehr als 50 v. H. der Parzellen mit derartigen Eigenheimen oder diesen nahekommenden Baulichkeiten - Gebäude, die den größeren Teil des Jahres (April bis Oktober) durchgehend zu Wohnzwecken genutzt werden - bebaut, so kann die Gesamtanlage nicht mehr als Kleingartenanlage angesehen werden.BGH24.07.2003
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III ZR 170/02 - Datschengrundstück; Erholungsnutzungsvertrag mit Zwischenpächter; Baulichkeitenübergang bei Beendigung des UnterpachtvertragesLeitsatz: Leitet derjenige, der ein Grundstück zu Erholungszwecken nutzt (§§ 312 ff. ZGB, § 1 Abs. 1 Nr. 1 SchuldRAnpG), sein Nutzungsrecht nicht unmittelbar vom Eigentümer, sondern von einem Zwischenpächter ab (§ 1 Abs. 2 SchuldRAnpG), so ist für den gesetzlichen Übergang des Baulichkeiteneigentums auf den Grundstückseigentümer nach § 11 Abs. 1 Satz 1 SchuldRAnpG allein die Beendigung des Unterpachtverhältnisses, nicht die des Zwischenpachtverhältnisses maßgeblich.BGH06.03.2003
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III ZR 131/03 - Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten; Wertausgleich; pauschalierte Verwaltungskosten des VerfügungsbrechtigtenLeitsatz: Der Verfügungsberechtigte, dem gegen den Berechtigten ein Kostenerstattungsanspruch nach § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG für Maßnahmen zusteht, die er nach dem 1. Juli 1994 vorgenommen hat, muß sich diesem Anspruch in Fällen, in denen der Berechtigte keine Herausgabe von Nutzungen nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG verlangt, nicht entgegenhalten lassen, er dürfe ihm zustehende Nutzungsentgelte nicht für pauschalierte Verwaltungskosten im Sinn des § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3 VermG verwenden.BGH20.11.2003