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67 T 129/03 - Kostenauferlegung nur bei unverzüglicher KlagerücknahmeLeitsatz: 1. Wird die Klageforderung vor Rechtshängigkeit erfüllt, können dem Bekl. die Kosten nur bei unverzüglicher Klagerücknahme auferlegt werden (gegen LG Berlin, ZK 65, GE 2003, 881). 2. Die Klagerücknahme ist nicht mehr unverzüglich, wenn Zahlung während des gerichtlichen Mahnverfahrens erfolgt und eine alsbaldige Abgabe an das Streitgericht unterbleibt, weil die weiteren Gerichtskosten verspätet gezahlt werden. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.11.2003
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7 S 197/03 - Datschenpächter; Nutzungsentgelt; gesetzlicher Vertreter; Landkreis; PächterLeitsatz: 1. Bestellt der Landkreis die Datschenpächter zum gesetzlichen Vertreter, können diese nicht im Wege des "zweiseitigen Geschäfts" Nutzungsentgeldforderungen sich selbst gegenüber erklären. 2. Der Landkreis wäre allerdings verpflichtet gewesen, einen anderen gesetzlichen Vertreter als den Pächter zu bestellen.LG Potsdam27.11.2003
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VII ZR 53/03 - Formularklauseln im Bauvertrag; Ausschluß von Nachforderungen im Bauvertrag; Zahlungsplan im BauvertragLeitsatz: a) Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, daß sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/90, BGHZ 118, 229, 238). b) Eine vom Auftraggeber gestellte Klausel in einem Bauvertrag, nach der jegliche Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- und Nachtragsaufträgen des Auftraggebers beruhen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam. c) Ein Zahlungsplan in einem Bauvertrag, wonach die 12. Rate nach Fertigstellung der Leistung und die 13. und letzte Rate nach Beseitigung aller Mängel, Abnahme und Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zu zahlen ist, ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dahin zu verstehen, daß die 13. Rate fällig wird, wenn die Abnahme trotz vorhandener Mängel erfolgt. Dem Auftraggeber steht dann in Höhe des mindestens Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten ein Leistungsverweigerungsrecht zu.BGH27.11.2003
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VII ZR 93/01 - widersprüchliches Verhalten bei Nachbesserungsaufbesserung mit späterer AblehnungLeitsatz: Ein Auftraggeber, der den Auftragnehmer zur Nachbesserung auffordert, eine von diesem vorgeschlagene geeignete Nachbesserung aber nicht annimmt, verhält sich widersprüchlich.BGH27.11.2003
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65 S 172/03 - Schonfristzahlung macht auch ordentliche Kündigung unwirksamLeitsatz: Ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges wegen Zahlung innerhalb der Schonfrist unwirksam geworden, ist auch eine hilfsweise wegen des Zahlungsverzuges erklärte ordentliche Kündigung wegen Vertragsverletzung unwirksam (Rechtsmißbrauch). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.11.2003
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V ZR 99/03 - Kostenerstattung für Beseitigung von Störungen durch Wurzeln des Baums auf NachbargrundstückLeitsatz: a) Das Selbsthilferecht nach § 910 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Beseitigungsanspruch nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht aus (Bestätigung von Senat, BGHZ 60, 235, 241 f. und 97, 231, 234). b) Der Eigentümer eines Baums muß dafür Sorge tragen, daß dessen Wurzeln nicht in das Nachbargrundstück hinüberwachsen; verletzt er diese Pflicht, ist er hinsichtlich der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks "Störer" im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB. c) Der durch von dem Nachbargrundstück hinübergewachsene Baumwurzeln gestörte Grundstückseigentümer kann die von dem Störer geschuldete Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung selbst vornehmen und die dadurch entstehenden Kosten nach Bereicherungsgrundsätzen erstattet verlangen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, BGHZ 97, 231, 234 und 106, 142, 143; Urt. v. 8. Februar 1991, V ZR 346/89, WM 1991, 1685, 1686 und v. 21. Oktober 1994, V ZR 12/94, WM 1995, 76).BGH28.11.2003
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V ZR 123/03 - Grundstückserwerb durch Sozialversicherungsträger; Genehmigung der Aufsichtsbehörde bei GrundstückserwerbLeitsatz: SGB IV § 85 Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist Voraussetzung für die Wirksamkeit des Grundstückserwerbs durch den Sozialversicherungsträger. ZPO § 301 Einem Teilurteil über einen von mehreren in einer Klage geltend gemachten Ansprüchen steht es nicht entgegen, daß die Entscheidung über den weiteren Anspruch von derselben Rechtsfrage abhängt.BGH28.11.2003
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V ZR 129/03 - Dienstbarkeit für eine EnergiefortleitungsanlageLeitsatz: 1. § 9 GBBerG ist verfassungsgemäß. 2. Für das Entstehen der Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG kommt es allein darauf an, ob das betroffene Grundstück am 3. Oktober 1990 für eine Energiefortleitungsanlage genutzt wurde; ob sie durch ein Mitnutzungsrecht abgesichert war, ist unerheblich. 3. Eine Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG ist auch für Anlagen entstanden, die am 25. Dezember 1993 durch Mitnutzungs- oder Mitbenutzungsrechte abgesichert waren. § 9 Abs. 2 GBBerG gilt für solche Rechte nicht.BGH28.11.2003
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II ZR 216/01 - Beitragsausfallschaden vor Insolvenz der GenossenschaftLeitsatz: 1. Haben der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Genossenschaft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über deren Vermögen schuldhaft pflichtwidrig versäumt, die nach der Satzung vorgeschriebene Zeichnung weiterer Geschäftsanteile und die daraus folgende Pflichteinzahlung durchzusetzen, haften sie der Genossenschaft für den daraus entstehenden Beitragsausfallschaden. 2. Der Schaden kann in diesem Fall nicht mit der Begründung verneint werden, daß der Insolvenzverwalter die säumigen Mitglieder aus dem Gesichtspunkt des Verzuges auf Zahlung der ausstehenden Beträge in Anspruch nehmen könnte.BGH01.12.2003
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XI ZR 421/02 - Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung des BGB-GesellschaftersLeitsatz: Ein BGB-Gesellschafter, der sich im Darlehensvertrag der kreditsuchenden Gesellschaft wirksam verpflichtet hat, sich in Höhe der auf seine Beteiligung entfallenden Verbindlichkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein Privatvermögen zu unterwerfen, darf aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung keine Vorteile ziehen (§ 242 BGB). Ist die Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung von einem vollmachtlosen Vertreter abgegeben worden, kann der Vertretene sich daher gegenüber der kreditgebenden Bank auf die Unwirksamkeit der Erklärung nicht berufen (hier: Abgabe der Unterwerfungserklärung durch Geschäftsbesorgerin aufgrund einer wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz gemäß § 134 BGB nichtigen Vollmacht).BGH02.12.2003