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Suchergebnis Urteilssuche (641 - 650 von 727)
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63 S 143/03 - Originalvollmacht ist der Kündigungserklärung grundsätzlich beizufügenLeitsatz: Die Kündigung eines durch den Vermieter beauftragten Rechtsanwalts (und späteren Prozeßbevollmächtigten) kann der Mieter (unverzüglich) zurückweisen, wenn keine Originalvollmacht beigefügt ist, es sei denn, der Vermieter hatte den Mieter zuvor von der Bevollmächtigung des Rechtsanwalts informiert. Hatte der Rechtsanwalt schon zuvor die Abmahnung erklärt, ohne daß der Mieter das beanstandet hatte, kann daraus nicht gefolgert werden, der Mieter gehe von der Vertretungsmacht des Rechtsanwalts aus. Eine wegen desselben Grundes im Rechtsstreit erklärte Kündigung ist dann unwirksam, wenn sie nicht zeitnah zu dem in Rede stehenden Vorfall erfolgte. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.10.2003
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63 S 175/03 - Trennbarkeit von AGB zu SchönheitsreparaturenLeitsatz: Eine zulässige Vertragsbedingung zur Überbürdung von allgemeinen Schönheitsreparaturen kann von einer unzulässigen Vertragsbedingung zur Durchführung erforderlich werdender Schönheitsreparaturen aufgrund von höherer Gewalt und nach Modernisierung getrennt werden, so daß in der Folge der Mieter die turnusmäßig erforderlichen Schönheitsreparaturen durchführen muß. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.11.2003
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63 S 178/03 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei zu kurzen FristenLeitsatz: Ist in einem Fristenplan vorgesehen, daß Fenster, Türen und Heizkörper alle vier Jahre gestrichen werden müssen, ist die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter insgesamt unwirksam.LG Berlin07.11.2003
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63 S 179/02 - Mieterhöhung vor Ende der PreisbindungLeitsatz: Schon vor Ende der Preisbindung kann für die Zeit danach ein Mieterhöhungsverlangen erfolgen. Ein solches ist allerdings dann formell unwirksam, wenn in ihm nicht der Umstand der Beendigung der Preisbindung und dessen Zeitpunkt ausdrücklich bekanntgemacht wird (vorausgesetzt, der Mieter besitzt diese Kenntnis nicht bereits). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.03.2003
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63 S 21/03 - Vertragliche Vereinbarung einer KündigungsfristLeitsatz: Folgende Formularklausel entspricht einer Kündigungsvereinbarung im Sinne des Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB: "1. Das Mietverhältnis beginnt am ... und läuft auf unbestimmte Zeit. 2. Es kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 565 BGB), die für beide Vertragsteile verbindlich ist, gekündigt werden. 3. Die Kündigungsfrist beträgt: (Es werden hier die Kündigungsfristen des § 565 BGB a. F. inhaltlich wiedergegeben.)" (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin19.08.2003
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63 S 258/03 - Garagenmieterhöhung im preisgebundenen WohnraumLeitsatz: Bei einem einheitlichen Mietverhältnis Wohnung und Garage im preisgebundenen Wohnraum kann die Garagenmiete unabhängig von der Wohnungsmiete im Rahmen der Angemessenheit erhöht werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin12.12.2003
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63 S 262/02 - Angabe von Drittmitteln im MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Zur formellen Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens gehört die Angabe von Drittmitteln (Kürzungsbeträgen) auch dann, wenn diese auf die Berechnung der Mieterhöhung keine Auswirkung haben (gegen LG Berlin, ZK 67, GE 2003, 591).LG Berlin21.03.2003
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62 S 79/03 - Auseinandersetzung der nichtehelichen LebensgemeinschaftLeitsatz: Mieten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam eine Wohnung an, haften sie für den Mietzinsanspruch gesamtschuldnerisch. Bezahlt nach Ende der Lebensgemeinschaft und Auszug eines Partners aus der Wohnung der andere Partner die Miete, entsteht kein hälftiger Ausgleichsanspruch, wenn der Auszug nicht durch Beziehungsprobleme bedingt (notwendiger Umzug in ein Pflegeheim) ist und der verbleibende Partner sich aus freien Stücken dafür entscheidet, die Wohnung alleine zu behalten. Für die Zeit bis zur Beendigung der Lebensbeziehung gibt es grundsätzlich keinen Ausgleichsanspruch, es sei denn, der auf Ausgleich klagende Lebenspartner beweist eine den allgemeinen Regeln der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zuwiderlaufende Gestaltung. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin25.08.2003
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62 S 9/02 - Kündigung von befristeten Mietverträgen mit VerlängerungsklauselLeitsatz: Ein vor dem 1. September 2001 abgeschlossener Mietvertrag auf bestimmte Zeit mit Verlängerungsklausel kann nur zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums (hier: ein Jahr) gekündigt werden.LG Berlin03.03.2003
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62 T 46/03 - Gebührenstreitwert für Instandsetzungsklage nach Jahresbetrag der fiktiven MinderungLeitsatz: Der Gebührenstreitwert einer Klage des Mieters auf Durchführung der Instandsetzungsarbeiten bemißt sich nach dem Jahresbetrag der fiktiven Minderung der Nettokaltmiete (gegen KG GE 2002, 930).LG Berlin24.04.2003