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67 S 169/03 - Angabe von Drittmitteln bei der Mieterhöhung; KürzungsbeträgeLeitsatz: Nach der Rechtsprechung der Kammer ist die Angabe von Kürzungsbeträgen entbehrlich, wenn Auswirkungen auf die Höhe der verlangten Nettokaltmiete ausgeschlossen sind. Denn der Vermieter ist nicht verpflichtet, in einem Mieterhöhungsverlangen überflüssige Mitteilungen zu machen, die auf die Entscheidungsfindung des Mieters keinen Einfluß haben können. Auf Einwendung des Mieters muß der Vermieter dazu jedoch im Rechtsstreit Angaben zur Gesamthöhe der öffentlichen Fördermittel machen, die sich auf Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verteilen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.10.2003
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67 S 204/03 - Kein Schadensersatz für Mieter bei zu geringen BetriebskostenvorschüssenLeitsatz: Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen zu niedrig angesetzter Betriebskostenvorschüsse kommt nur dann in Betracht, wenn der Vermieter bewußt in Täuschungsabsicht handelte.LG Berlin03.11.2003
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67 S 230/03 - Kein Anspruch des ehemals ausländischen Mieters auf Parabolantenne nach EinbürgerungLeitsatz: Ein ehemals ausländischer Mieter kann sich nach seiner Einbürgerung nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts berufen, wonach über das bestehende Kabelnetz hinaus ein Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne zur Information mit heimatsprachlichen Sendungen besteht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.11.2003
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67 S 240/02 - Angabe der Kündigungsgründe in Kündigungsschreiben; Störung des Hausfriedens; AbmahnungLeitsatz: Für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (hier: Störung des Hausfriedens) können nur solche Gründe herangezogen werden, die sich nach der letzten Abmahnung ereignet haben. Der kündigungsrelevante Umstand liegt nicht in der Vertragsverletzung, sondern in deren Aufrechterhaltung trotz entsprechenden Beseitigungsverlangens des Vermieters. Im Kündigungsschreiben müssen die Gründe derart substantiiert angegeben werden, daß der Kündigungsempfänger Klarheit über die Rechtslage und über seine Verteidigungsmöglichkeiten hat.LG Berlin10.02.2003
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67 S 241/02 - Berücksichtigung von Kürzungsbeträgen/DrittmittelnLeitsatz: Bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete sind Drittmittel (Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten) dann nicht zu berücksichtigen, wenn die Immobilie vom Voreigentümer modernisiert worden ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.01.2003
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67 S 243/03 - Staffelmiete bei MischmietverhältnissenLeitsatz: Liegt das Schwergewicht bei einem Mischmietverhältnis auf der Wohnraumnutzung, ist eine Staffelmietvereinbarung nur für den gewerblich genutzten Teil unwirksam, wenn die jeweilige Gesamtmiete oder die jeweilige Erhöhung nicht betragsmäßig angegeben sind.LG Berlin18.12.2003
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67 S 269/03 - Mieterhöhungsverlangen auf die niedrigste Vergleichsmiete begrenzt; Maßgeblichkeit der vereinbarten WohnflächeLeitsatz: 1. Für das Mieterhöhungsverlangen auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche maßgeblich, wenn sie geringer als die tatsächliche ist. 2. Bei der Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen wird das Verlangen auf die niedrigste Miete einer genannten Vergleichswohnung beschränkt. 3. Ein Mieterhöhungsverlangen kann im Streiffall in der Regel nicht mit der Angabe von Vergleichswohnungen bewiesen werden. Dazu ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich, die nur im Rahmen einer Begutachtung erfolgen kann. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.11.2003
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67 S 277/02 - Mietminderung bei Gehwegsarbeiten vor dem LadenlokalLeitsatz: Gehwegsarbeiten vor einem Ladenlokal führen zu einer Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache und berechtigen demgemäß zur Mietminderung.LG Berlin13.02.2003
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67 S 279/01 - Härteeinwand bei Modernisierung; allgemein üblicher Zustand in Ost-BerlinLeitsatz: Im Beitrittsgebiet Ost-Berlin ist beim Altbau (Baualtersklasse bis 1918) für folgende Wohnungsausstattung ein allgemein üblicher Zustand noch nicht erreicht: Zentralheizung mit Warmwasserversorgung; moderne Sanitärausstattung (wandhängendes WC; eingelassener Spülkasten mit Wasser-/Gasleitung unter Putz; Kalt- und Warmwasserzähler; Badewanne und Duschkabine; Wand- und Bodenfliesen in Badezimmer und Küche; Herd mit vier Kochplatten; moderne Elektroanlage). Für derartige Modernisierungsarbeiten ist der Härteeinwand des Mieters (noch) beachtlich. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.04.2003
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67 S 288/03 - Gutachten auch bei qualifiziertem Mietspiegel möglichLeitsatz: Auch bei Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels kann das Gericht ein Sachverständigengutachten zur ortsüblichen Vergleichsmiete einholen; dieses ist dann dem Mietspiegel vorzuziehen.LG Berlin08.12.2003