« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (651 - 660 von 727)

  1. V ZR 444/02 - Nutzungsherausgabeanspruch; Saldo zugunsten des Berechtigten; Fristablauf
    Leitsatz: Eine teleologische Reduktion des § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG dahin, daß der Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Entgelten mit Fristablauf nicht erlischt, wenn der Verfügungsberechtigte zuvor einen Saldo zugunsten des Berechtigten ermittelt hat, ist nicht möglich; jedoch kann dem Verfügungsberechtigten in diesem Falle für eine gewisse Zeitspanne die Berufung auf den Fristablauf versagt sein.
    BGH
    25.07.2003
  2. V ZR 435/02 - Auflassungsanspruch; Bodenreformgrundstück; Zuteilung
    Leitsatz: Die Zuteilung mehrerer Grundstücke aus der Bodenreform als Kleinstfläche an einen Begünstigten ist nicht deshalb nichtig, weil die Fläche der Grundstücke insgesamt mehr als 5.000 qm beträgt.
    BGH
    18.07.2003
  3. V ZR 430/02 - Restitutionsverfahren; Vollmacht
    Leitsatz: Eine Vollmacht für das Restitutionsverfahren ermächtigt nur zur Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen zu Ansprüchen, über die in diesem Verfahren eine Entscheidung getroffen werden kann, nicht dagegen auch zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Herausgabe von Mieteinnahmen, über die nicht im Restitutionsverfahren, sondern durch die ordentlichen Gerichte zu entscheiden ist.
    BGH
    11.07.2003
  4. V ZR 39/02 - Nutzungsentgeltherausgabeanspruch; Umsatzsteuer; Vorsteuerabzug
    Leitsatz: Zu dem an den Berechtigten herauszugebenden Entgelt gehört auch der Teil des Mietzinses, der von dem Verfügungsberechtigten als Umsatzsteuer ausgewiesen ist; der Verfügungsberechtigte kann diesen jedoch in dem Verhältnis kürzen, in dem die Vorsteuer seines Unternehmens zur Gesamtheit der als Umsatzsteuer ausgewiesenen Mietanteile steht.
    BGH
    10.10.2003
  5. V ZR 387/02 - Erlösauskehr; Verkaufsaufwendungen des Verfügungsberechtigten
    Leitsatz: a) Der Anspruch auf Herausgabe des Erlöses nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG ist auf das von dem Verfügungsberechtigten rechtsgeschäftlich erzielte Surrogat (§ 285 BGB) gerichtet. b) Die Aufwendungen des Verfügungsberechtigten zur Veräußerung eines restitutionsbelasteten Grundstücks mindern den nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG herauszugebenden Erlös nur dann, wenn dem Verfügungsberechtigten wegen seiner Aufwendungen ein Ersatzanspruch zusteht.
    BGH
    25.07.2003
  6. V ZR 370/02 - Besitzrecht der Genossenschaft als Finanzierer des Bauprojekts
    Leitsatz: Ist eine Genossenschaft mit gewerblichem oder handwerklichem Geschäftsgegenstand zwar nicht formell als Investitionsauftraggeberin aufgetreten, oblag ihr aber von Anfang an gegenüber der bauausführenden Stelle die Finanzierung des Bauprojekts und erhielt sie nach Bauausführung die Nutzung ohne die Einschränkungen der Anordnung für die Übertragung volkseigener unbeweglicher Grundmittel an sozialistische Genossenschaften vom 11. Oktober 1974 übertragen, so kann sie in entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 Nr. 3 SachenRBerG als Rechtsnachfolgerin des Nutzers angesehen werden.
    BGH
    30.05.2003
  7. V ZR 366/02 - Bodenreformgrundstück; Zuteilungsfähigkeit an Mitglied einer LPG
    Leitsatz: Zuteilungsfähig ist, wer bei Ablauf des 15. März Mitglied einer LPG war. Ob er aufgrund einer Delegation an einen Betrieb außerhalb der Landwirtschaft arbeitstätig war, oder ob seine Mitgliedschaft im Hinblick auf die Wahl in ein hauptberuflich auszuübendes Amt ruhte, ist insoweit ohne Bedeutung.
    BGH
    11.04.2003
  8. V ZR 362/02 - Grundbuchberichtigung; Vorrang des Vermögensgesetzes; nicht existent gewordener Enteignungsbeschluss
    Leitsatz: Ein Eigentümer wird durch das Vermögensgesetz nicht gehindert, einen Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) geltend zu machen, wenn ein Enteignungsbeschluß in der Spätphase der DDR mangels Bekanntgabe an ihn rechtlich nicht existent geworden ist (Bestätigung von Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, V ZR 47/99, ZOV 2000, 235).
    BGH
    25.07.2003
  9. V ZR 361/02 - Grundbuchbereinigung; Eigenheimbau; Wohnlaube; Erholungsnutzungsvertrag; Schwarzbau; Billigung staatlicher Stellen; Fortdauer der Nutzung; Nutzbarkeit
    Leitsatz: a) Der nach dem 2. Oktober 1990 eintretende Fortfall der bautechnischen Voraussetzungen für die Bewohnbarkeit stellt die sachlichen Voraussetzungen des Bereinigungsanspruchs nicht in Frage. Er begründet unter den Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG nur eine Einrede. b) Für die Nutzbarkeit eines Gebäudes oder Bauwerks im Sinne von § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG kann es zwar Bedeutung haben, ob die Wohnnutzung genehmigungsfähig ist. Darauf kommt es aber nicht an, wenn die Nutzung trotz fehlender Genehmigungsfähigkeit Bestandsschutz genießt. c) Die Einrede fehlender Nutzbarkeit nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SachenRBerG ist gegeben, wenn mit der Wiederherstellung der Beheizbarkeit des Gebäudes durch den Nutzer nicht mehr zu rechnen ist. Ist mit der Rekonstruktion des Gebäudes begonnen worden, müssen dazu Anhaltspunkte vorgetragen werden, die erwarten lassen, daß der Nutzer die Rekonstruktion nicht zu Ende führen werde. d) Die Vermutung des § 29 Abs. 1 Satz 2 SachenRBerG ist widerlegbar. Sie ist widerlegt, wenn der Nutzer das auf dem Grundstück errichtete Gebäude wieder in Besitz genommen hat und nutzt. Daß der Nutzer seinen Wohnsitz nicht wieder in dem Gebäude nimmt, kann die Fortdauer der Nutzung nur in Frage stellen, wenn die wieder aufgenommene Nutzung nur noch als eine "Restnutzung" von untergeordneter Bedeutung anzusehen ist.
    BGH
    30.04.2003
  10. V ZR 314/02 - Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Kaufpreisnachzahlungsanspruchs bei Altkaufverträgen über landwirtschaftliche Flächen
    Leitsatz: § 3 a AusglLeistG ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
    BGH
    04.04.2003