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Urteil Auflassungsanspruch
Schlagworte
Auflassungsanspruch; Bodenreformgrundstück; Zuteilung
Leitsatz
Die Zuteilung mehrerer Grundstücke aus der Bodenreform als Kleinstfläche an einen Begünstigten ist nicht deshalb nichtig, weil die Fläche der Grundstücke insgesamt mehr als 5.000 qm beträgt.
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