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Urteil Grundbuchberichtigung
Schlagworte
Grundbuchberichtigung; Vorrang des Vermögensgesetzes; nicht existent gewordener Enteignungsbeschluss
Leitsatz
Ein Eigentümer wird durch das Vermögensgesetz nicht gehindert, einen Grundbuchberichtigungsanspruch (§ 894 BGB) geltend zu machen, wenn ein Enteignungsbeschluß in der Spätphase der DDR mangels Bekanntgabe an ihn rechtlich nicht existent geworden ist (Bestätigung von Senat, Urt. v. 12. Mai 2000, V ZR 47/99, ZOV 2000, 235).
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