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VIII ZR 60/03 - Rechtskraft bei Urteil auf Rückabwicklung eines Kaufvertrags und arglistiger TäuschungLeitsatz: Zu den Auswirkungen der rechtskräftigen Abweisung einer Klage, die auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen eines Mangels der Kaufsache gerichtet war, auf eine dieses Begehren weiterverfolgende, neue Klage, die darauf gestützt wird, daß der Verkäufer den Mangel bei Abschluß des Vertrages arglistig verschwiegen und der Käufer den Vertrag deshalb - nach Schluß der mündlichen Verhandlung des Vorprozesses - angefochten habe (Fortführung von BGHZ 42, 37 und 94, 29).BGH19.11.2003
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VIII ZR 67/03 - Keine Umrüstungspflicht bei Einrohrheizungen in den neuen LändernLeitsatz: Die Verpflichtung nach § 5 HeizkostenVO (BGBl. 1989 I S. 115), Räume mit Thermostatventilen oder mit Vorrichtungen zur Verbrauchserfassung auszustatten, gilt nicht für Gebäude, die mit nicht regulierbaren Zentralheizkörpern versehen sind, bei denen mithin der Ausnahmetatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b HeizkostenVO eingreift. Für die Heizanlagen in dem Gebiet der ehemaligen DDR, die bis 31. Dezember 1995 auszustatten sind, gilt nichts anderes.BGH08.10.2003
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VIII ZR 81/03 - Befristeter Kündigungsausschluß; Mindestmietzeit; ZeitmietvertragLeitsatz: 1. Zur Wirksamkeit des befristeten Verzichts des Mieters auf sein gesetzliches Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag. 2. Es liegt kein Verstoß gegen die für den Mieter geltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB (Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats) vor, wenn die Mietvertragsparteien (individual-vertraglich) nach dem Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) einen Ausschluß des gesetzlichen Kündigungsrechts des Mieters nach § 573 c Abs. 1 vereinbaren. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)BGH22.12.2003
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VIII ZR 86/03 - Mietkautionsabrede mit nichtiger Fälligkeit und unklarer HöheLeitsatz: Zur Rückforderung einer Mietkaution bei Nichtigkeit der Fälligkeitsregelung und einer widersprüchlichen Vereinbarung über die Kautionshöhe.BGH03.12.2003
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VIII ZR 89/03 - Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) § 2; Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) §§ 3 Abs. 1, 10 Abs. 1Leitsatz: Dem nach § 2 StrEG oder § 3 Abs. 1 EEG zur Abnahme und Vergütung des Stroms aus erneuerbaren Energien verpflichteten Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber steht gegen den Anlagenbetreiber ein Anspruch aus § 448 BGB a. F. bzw. § 10 Abs. 1 EEG auf Erstattung der Netzanschlußkosten lediglich dann zu, wenn er den Anschluß auf Verlangen des Anlagenbetreibers und nicht aufgrund eines Rechtsverhältnisses mit einem Dritten vorgenommen hat.BGH26.11.2003
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VIII ZR 90/02 - Sonderkundenvertrag über Kraft-Wärme-KopplungLeitsatz: Zur ergänzenden Auslegung einer sogenannten Steuer- und Abgabenklausel in einem Sonderkundenvertrag hinsichtlich erhöhter Beschaffungskosten, die dem Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Regelungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien vom 29. März 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes vom 12. Mai 2000 entstehen.BGH22.12.2003
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VIII ZR 92/02 - Zweijährige Ausschlußfrist für Nachforderungen des Versorgungsbetriebs; WasserlieferungLeitsatz: a) Ein "Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages" liegt auch dann vor, wenn über die gelieferte Wassermenge jeweils monatliche Rechnungen erteilt worden sind, eine Nachberechnung der vertraglich vereinbarten Mindestabrechnungsmenge jedoch unterlassen wurde. b) Zur Berechnung der zweijährigen Ausschlußfrist in einem solchen Fall.BGH29.01.2003
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X ARZ 138/03 - Verweisungsbeschluß und Beschwerdemöglichkeit; Rechtliches Gehör bei VerweisungsbeschlußLeitsatz: Die durch § 17 a Abs. 4 GVG eröffnete Beschwerdemöglichkeit schließt es auch bei einem schwerwiegenden Rechtsfehler (hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör) grundsätzlich aus, die Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits an das Gericht eines anderen Rechtswegs zu durchbrechen.BGH08.07.2003
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X ARZ 175/03 - Keine Divergenzvorlage bei Zuständigkeitsstreit innerhalb des GerichtsLeitsatz: Eine Divergenzvorlage gemäß § 36 Abs. 3 ZPO setzt voraus, daß ein Oberlandesgericht im Anwendungsbereich des § 36 Abs. 1 ZPO von der Rechtsprechung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will. Besteht innerhalb eines Senats eines Oberlandesgerichts keine Einigkeit darüber, ob bei Beschwerden, die sich gegen Entscheidungen des Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen richten, der Einzelrichter oder der Senat zuständig ist, so handelt es sich nicht um einen Kompetenzkonflikt im Sinne des § 36 Abs. 1 ZPO. Der Kompetenzkonflikt zwischen dem Senat eines Oberlandesgerichts und einem Einzelrichter ist in diesen Fällen in entsprechender Anwendung des § 348 Abs. 2 ZPO n. F. durch unanfechtbaren Beschluß des Senats auszuräumen.BGH16.09.2003
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X ARZ 270/03 - Gerichtsstand für Mietbürgschaft nicht am Ort der MietsacheLeitsatz: Der besondere Gerichtsstand des § 29 a ZPO, wonach es auf die Lage der vermieteten oder verpachteten Räume ankommt, gilt nicht für Ansprüche aus einer Bürgschaft oder einem Garantieversprechen; diese sind im allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz des Bürgen) geltend zu machen. (Leitsatz der Redaktion)BGH18.12.2003