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29 O 312/03 - Feststellungsklage zur Kostentragung bei KlageerledigungLeitsatz: Ein Feststellungsinteresse für eine unbezifferte Kostenfeststellungsklage bei "Erledigung" zwischen Einreichung und Zustellung der Klage ist auch nach der Zivilprozeßreform nicht entfallen.LG Berlin29.10.2003
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VG 19 A 324.01 - Dachgeschoßausbau für Großraumbüro, Architektur- und Ingenieurbüro, Gemengelage, Einfügen, Gebot der RücksichtnahmeLeitsatz: Der Ausbau eines Dachgeschosses zu einem Planungsbüro im Innenbereich ist dann zulässig, wenn es sich nicht ausschließlich um ein allgemeines Wohngebiet handelt, sondern um ein Mischgebiet (Gemengelage). (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin29.10.2003
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BVerwG 8 C 26.02 - Entschädigung für mittelbar geschädigten HypothekengläubigeLeitsatz: Auch dem nur mittelbar geschädigten Hypothekengläubiger oder seinem Rechtsnachfolger kann ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Entschädigungsgesetz zustehen, wenn das frühere dingliche Recht nicht wieder begründet und nicht abgelöst wird, weil die Rückübertragung des damals belasteten Grundstücks nach dem Vermögensgesetz ausgeschlossen ist oder der Berechtigte Entschädigung gewählt hat.BVerwG29.10.2003
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XI ZR 263/02 - Sicherungsabrede für Folgeansprüche bei GrundschuldLeitsatz: Die einer Grundschuld mit persönlicher Haftungsübernahme und Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung zugrundeliegende Sicherungsabrede des mit dem Schuldner identischen Grundschuldbestellers, die formlos und konkludent getroffen werden kann und die den Entschluß zum Abschluß des zu sichernden Vertrages entscheidend fördert, erfaßt bei einem wirksamen Widerruf eines Darlehensvertrages auch ohne ausdrückliche Vereinbarung regelmäßig Ansprüche des Kreditgebers aus § 3 HWiG a. F. Etwas anderes kann nur bei Vorliegen besonderer - vom Schuldner darzulegender und zu beweisender - Gründe gelten, die ausnahmsweise gegen die Einbeziehung der Folgeansprüche in die Sicherungsvereinbarung sprechen.BGH28.10.2003
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X ZR 248/02 - einseitige Annahmefristen gegen VergabeunterlagenLeitsatz: Ist nach den Vergabeunterlagen eine Bindefrist nicht zu beachten, darf ein innerhalb der Angebotsfrist abgegebenes Angebot regelmäßig nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil der Bieter von sich aus eine Annahmefrist bestimmt hat.BGH28.10.2003
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X ZR 118/02 - Schenkungsvertrag; Schenkungswiderruf wegen Verarmung des SchenkersLeitsatz: Auf einen Schenkungsvertrag, der vor dem 3. Oktober 1990 in der damaligen DDR geschlossen und vollzogen worden ist, ist § 528 BGB nicht anwendbar.BGH28.10.2003
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II ZB 38/02 - Nach Klagezustellung nur Erledigung, keine RücknahmeLeitsatz: Der Kläger trägt auch dann die Kosten des Verfahrens, wenn er die Klage zurücknimmt, weil sich der Rechtsstreit nach Rechtshängigkeit in der Hauptsache erledigt hat.BGH27.10.2003
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65 S 245/03 - Keine Bindung des Vermieters durch widerspruchslose Hinnahme einer Mietminderung über einen längeren ZeitraumLeitsatz: Der Vermieter kann auch nach Hinnahme einer Minderung über einen längeren Zeitraum (hier: drei Jahre) das Vorliegen eines Mangels bestreiten (gegen ZK 67 MM 1998, 312).LG Berlin24.10.2003
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V ZR 424/02 - Keine Duldungspflicht für Gebietskörperschaft nach PlanfeststellungsbeschlußLeitsatz: Eine Gebietskörperschaft, die als Grundstückseigentümerin von der in einem privatnützigen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß (hier: Genehmigung zum Sand- und Kiesabbau) vorgegebenen Trassenführung für die Erschließung des Abbaugebiets betroffen ist, unterliegt hinsichtlich der Benutzung ihrer Grundstücke keinem Duldungs- oder Kontrahierungszwang.BGH24.10.2003
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V ZR 24/03 - Herausgabeklage und RückübertragungsanspruchLeitsatz: Wendet der Besitzer eines Grundstücks gegen die Herausgabeklage des Eigentümers ein, das Grundstück sei ihm wegen Teilunmöglichkeit der Verpflichtungen aus dem zugrunde liegenden Kaufvertrag (§ 323 Abs. 3 BGB a. F.), wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder als Folge einer ergänzenden Vertragsauslegung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen zurückzuübertragen, so hat diese auf § 242 BGB gestützte Arglisteinrede nur Erfolg, wenn der Besitzer die Rückübertragung Zug um Zug gegen Rückgewähr der Gegenleistung, Erstattung gezogener Nutzungen (§ 818 Abs. 1 BGB) und etwaiger anderer Gegenansprüche des Eigentümers aus dem rückabzuwickelnden Vertragsverhältnis verlangt.BGH24.10.2003