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Suchergebnis Urteilssuche (371 - 380 von 405)

  1. BLw 37/92 - LPG-Mitglied; Erbenanspruch auf Rückübereignung eines als Inventarbeitrag eingebrachten Gebäudes
    Leitsatz: a) Gebäude, die ein LPG-Mitglied 1961 in eine LPG als Inventarbeitrag eingebracht hat, sind unter Trennung von Eigentum an Grund und Boden Eigentum der Genossenschaft geworden. b) Mitglieder einer LPG sind durch Tod aus der LPG ausgeschieden. Die Erben eines 1979 verstorbenen LPG-Mitgliedes haben keinen Anspruch nach § 47 LwAnpG auf Rückübereignung eines als Inventarbeitrag eingebrachten Gebäudes.
    BGH
    04.12.1992
  2. BLw 26/92 - LPG-Gesamtvollstreckung; Rückforderung innerhalb des letzten Jahres vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens an LPG-Mitglieder zu Unrecht ausgezahlter Inventarbeiträge
    Leitsatz: a) Eine Entscheidung, die vom Gesetz her nicht der Rechtsbeschwerde unterliegt, kann mit ihr auch bei - irriger - Zulassung nicht angefochten werden. b) Der vom Gesamtvollstreckungsverwalter verfolgte Anspruch auf Rückgewähr bereits ausgezahlter Inventarbeiträge ist vor dem Landwirtschaftsgericht geltend zu machen. c) Inventarbeiträge, welche die Gemeinschuldnerin (LPG) innerhalb des letzten Jahres vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens an ihre Mitglieder zu Unrecht ausgezahlt hat, kann der Gesamtvollstreckungsverwalter wieder zurückfordern.
    BGH
    04.12.1992
  3. BLw 19/92 - LPG-Mitglied; Erbenansprüche bei Ausscheiden vor dem 16.3.1990; Amtsermittlung bei Streitigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Teilbetragsklage hinsichtlich der Abfindungsansprüche; ehrenamtlicher Richter im Landwirtschaftsanpassungsverfahren
    Leitsatz: a) Das Gericht der Rechtsbeschwerde läßt das Rechtsmittel wegen grundsätzlicher Bedeutung auch dann zu, wenn das Erstgericht über die Zulassung nicht entschieden hat. b) Streitigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz sind nach § 9 LwVG und den Vorschriften des Gesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit, nicht nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung zu behandeln. Es gilt das Prinzip der Amtsermittlung. c) Verlangt der Antragsteller einen Teilbetrag aus den nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LwAnpG möglichen Ansprüchen, muß er im einzelnen angeben, wie sich die geforderte Summe auf die verschiedenen Ansprüche verteilt oder in welchem Abhängigkeitsverhältnis die einzelnen Ansprüche zueinander stehen sollen. d) Ein ehrenamtlicher Richter, der im Verfahren nach § 4 Abs. 1 und 2 LwVG berufen worden ist, übt sein Amt solange aus, wie er nicht seines Amtes enthoben worden ist. e) Wegen des unterschiedlichen Anspruchsumfangs muß für Ansprüche von Erben eines LPG-Mitglieds danach unterschieden werden, ob das LPG-Mitglied vor oder nach dem 16. März 1990 verstorben ist (§ 51 a Abs. 2 LwAnpG). f) Zu den notwendigen Feststellungen für Ansprüche nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 LwAnpG.
    BGH
    04.12.1992
  4. 1 B 112/92 - Berufungszulässigkeit in vermögensrechtlichen Streitigkeiten
    Leitsatz: Die Berufung an das OVG, hier BezG, ist unzulässig, soweit mit dem Rechtsmittel die Gewährleistung der Beteiligung am Verfahren verlangt wird.
    BezG Potsdam
    04.12.1992
  5. 67 S 252/92 - Kündigungsfrist; Werkmietwohnung; befristetes Mietverhältnis; Verlängerungsklausel
    Leitsatz: 1. Wenn in einem Mietvertrag über eine Werkmietwohnung eine längere als die in § 565 c BGB vorgesehene Kündigungsfrist vereinbart wird, führt dies nicht dazu, daß sich die Kündigungsfrist darüber hinaus nach Maßgabe des § 565 Abs. 2 Satz 2 BGB verlängert. 2. Ein Mietverhältnis ist auch dann auf unbestimmte Zeit i. S. v. § 565 c BGB eingegangen, wenn es sich um ein befristetes Mietverhältnis mit Verlängerungsklausel i. S. v. § 565 a Abs. 1 BGB handelt.
    LG Berlin
    07.12.1992
  6. VG 26 A 748.92 - Verbundenheit; Gesamtvollstreckung; Verwalter; Treuhandanstalt; Parteienvermögen
    Leitsatz: 1. Zum Begriff der "Verbundenheit". 2. Der nach der Gesamtvollstreckungsordnung gerichtlich bestellte Verwalter über das Vermögen einer durch § 20 b des Parteiengesetzes der DDR (PartG-DDR) erfaßten juristischen Person verdrängt grundsätzlich die Treuhandanstalt in der Ausübung der ihr durch § 20 b Abs. 2 PartG DDR übertragenen treuhänderischen Befugnisse.
    VG Berlin
    07.12.1992
  7. 5 C 349/92 - Gemeinschaftsflächen; Umgestaltung; Nutzungsänderung nach billigem Ermessen
    Leitsatz: 1. Mitvermietete Gemeinschaftsflächen darf der Eigentümer nicht frei umgestalten (§ 903 BGB); bei einer wesentlichen Zustandsänderung hat er die Interessen der Mieter angemessen (§ 315 BGB) zu berücksichtigen. 2. Der betroffene Mieter braucht die Veränderung nicht zu dulden, wenn er nicht vorher (formlos) über Einzelheiten informiert wurde.
    AG Tiergarten
    07.12.1992
  8. 84 O. 134/92 - Vorkaufsrecht; vermögensrechtliches Vorkaufsrecht; Vorkaufsfall; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Verkaufsgeschäfte, die vor Wirksamwerden des Vorkaufsrechts abgeschlossen waren, stellen später keinen Vorkaufsfall dar. Das gilt auch dann, wenn die zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts erforderliche Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung erst später erfolgt.
    LG Berlin
    08.12.1992
  9. 65 O 4/92 - Überlassungsvertrag; Kündigungsrecht des Eigentümers; Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Bei einem Überlassungsvertrag über ein Grundstück ergibt sich kein Kündigungsrecht des Eigentümers aus dem Umstand, daß der Nutzer nur die Lasten zu tragen, nicht aber ein Entgelt zu entrichten hat. Zur Kündigung wegen Eigenbedarfs.
    LG Berlin
    08.12.1992
  10. 1 W 1997/91 - Anfechtung von Zwangserbausschlagungen durch DDR-Übersiedler
    Leitsatz: 1. Eine Anfechtung von Erbausschlagungen, die der Erbe auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck erklärt hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist jedenfalls dann nicht durch das Vermögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Form der Ausschlagung nicht im Einverständnis mit dem Begünstigten gewählt wurde, um diesem Vermögenswerte zu übertragen. 2. Die Anfechtungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Zwangslage aufhört. Das ist jedenfalls der Zeitpunkt, von dem an es dem Anfechtenden zumutbar war, die Anfechtungserklärung dem Staatlichen Notariat zu übermitteln; eine Zumutbarkeit in diesem Sinne ist jedenfalls für die Zeit nach der Grenzöffnung am 9. November 1989 anzunehmen. Unentschieden bleibt, ob nicht die Anfechtungsfrist in jedem Falle vom Zeitpunkt der Ausreise an zu laufen beginnt, weil bei politischer Gefährdung oder sonstiger Unzumutbarkeit eine interlokale Zuständigkeit der Nachlaßgerichte der Bundesrepublik Deutschland für die Entgegennahme der Anfechtungserklärung bestand.
    KG
    08.12.1992