Urteil LPG-Gesamtvollstreckung
Schlagworte
LPG-Gesamtvollstreckung; Rückforderung innerhalb des letzten Jahres vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens an LPG-Mitglieder zu Unrecht ausgezahlter Inventarbeiträge
Leitsätze
a) Eine Entscheidung, die vom Gesetz her nicht der Rechtsbeschwerde unterliegt, kann mit ihr auch bei - irriger - Zulassung nicht angefochten werden.
b) Der vom Gesamtvollstreckungsverwalter verfolgte Anspruch auf Rückgewähr bereits ausgezahlter Inventarbeiträge ist vor dem Landwirtschaftsgericht geltend zu machen.
c) Inventarbeiträge, welche die Gemeinschuldnerin (LPG) innerhalb des letzten Jahres vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens an ihre Mitglieder zu Unrecht ausgezahlt hat, kann der Gesamtvollstreckungsverwalter wieder zurückfordern.
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