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Suchergebnis Urteilssuche (341 - 350 von 405)
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V ZR 274/90 - Tierhalterhaftung des BienenhaltersLeitsatz: a) Eine Tierhalterhaftung des Bienenhalters wegen Bienenanflugs und der dadurch bewirkten Blütenbestäubung scheidet schon dann aus, wenn der betroffene Grundstückseigentümer insoweit keinen Abwehranspruch hat (§ 906 Abs. 2 Satz 1 BGB). b) Bienenanflug und die dadurch bewirkte Blütenbestäubung sind ei-ne "ähnliche" Einwirkung im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB. c) Die durch Bienenanflug beeinträchtigte Nutzung eines Gärtnereigrundstücks kann wegen der Besonderheiten des Anbaus (hier: au-ßergewöhnliche Lockwirkung auf Bienen durch angebaute Pflanzen, deren Blüten in ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit besonders empfindlich gegen Bienenanflug sind) auch dann ortsunüblich sein (§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB), wenn in dem betreffenden Gebiet allgemein eine gärtnerische Grundstücksnutzung üblich ist.BGH24.01.1992
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V ZR 268/90 - Kaufvertrag über Wohnraum; Schadensersatz wegen vorübergehenden Entzugs der NutzungsmöglichkeitLeitsatz: Der Käufer kann für den vorübergehenden Entzug der Möglichkeit, den gekauften Wohnraum zu benutzen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn der Raum für seine Lebensführung von zentraler Bedeutung war und er ihn auch selbst bewohnen wollte.BGH21.02.1992
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V ZR 254/91 - Kleingartenanlage; Kündigung der mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen VerträgeLeitsatz: a) Die mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge können von dem Landkreis gekündigt werden. b) Auch nach Auflösung der mit dem Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge kann ein Kleingartenverein die ihm von der LPG zur Errichtung einer Kleingartenanlage überlassenen Flächen vorläufig weiter nutzen und ausbauen.BGH17.12.1992
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V ZR 230/91 - Ausreiseverkauf durch staatlichenTreuhänder; Kaufvertragsmangel; Vorrang zivilrechtlicher Ansprüche bei Mängeln des Veräusserungsgeschäfts; Bindung der Rechtswegentscheidung im BerufungsrechtszugLeitsatz: a) Leidet ein Grundstückskaufvertrag, der auf staatlichen Druck zu dem Zwecke abgeschlossen worden ist, dem Verkäufer die Ausreise aus der DDR zu ermöglichen, an einem zusätzlichen Mangel, der bereits nach dem Recht der DDR zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte (hier: Auftreten einer unzuständigen Stelle als staatlicher Treuhänder), so ist die Berufung auf diesen Mangel durch das Vermögensgesetz nicht ausgeschlossen. b) Die Bejahung des Rechtswegs bei Erlaß eines Sachurteils ist für das weitere Verfahren auch dann bindend, wenn sie, anders als nach § 17 a GVG vorgesehen, erst im Berufungsrechtszug erfolgt.BGH12.11.1992
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V ZR 203/91 - Baulast; Grunddienstbarkeit für die Bebaubarkeit eines Grundstücks; WegerechtLeitsatz: a) Zum Anspruch auf Bestellung einer Baulast aus dem durch eine deckungsgleiche Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. b) Der Zweck einer Grunddienstbarkeit, die Bebaubarkeit eines Grundstücks sicherzustellen, kann sich auch aus Umständen außerhalb der Urkunden ergeben, die nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind. c) Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung kann eine Baulastbestellung auch dann nicht zumutbar sein, wenn die für die Baugenehmigung erforderliche Erschließung des Grundstücks (hier: Wasserver- und -entsorgung) weder durch die Baulast noch auf andere Weise gesichert ist.BGH03.07.1992
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RE-Miet 4/91 - Rechtsentscheid; Vorkaufsrecht des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung; Gesamtverkauf eines mit öffentlich geförderten Mietwohnungen bebauten GrundstücksLeitsatz: Das Recht zur Ausübung des dem Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung in § 2 b Abs. 1 WoBindG eingeräumten Vorkaufsrechts entsteht mit dem Abschluß eines Kaufvertrags zwischen dem verfügungsberechtigten Vermieter und einem Dritten über die Mietwohnung als durch Umwandlung entstandenes oder noch zu begründendes Wohnungseigentum. Beim Gesamtverkauf eines mit öffentlich geförderten Mietwohnungen bebauten Grundstücks entsteht das Recht zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht, es sei denn, die vom vorkaufsberechtigten Mieter bewohnte Wohnung ist als Teilobjekt des Veräußerungsvertrags so hinreichend bestimmt, daß sie in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem Grundstück der rechtlich selbständige Gegenstand eines rechtsgültigen Kaufvertrages sein kann.BayObLG16.04.1992
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RE-Miet 2/92 - Rechtsentscheid; Vorlagevorausetzungen; Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nach Erwerb in der ZwangsversteigerungLeitsatz: Der Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung ist als Veräußerung im Sinn des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB anzusehen. Die in dieser Vorschrift enthaltene Einschränkung des Rechts zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch dann zu beachten, wenn das Mietverhältnis gemäß § 57 a ZVG unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt wird.BayObLG10.06.1992
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RE-Miet 1/92 - Umlage erhöhter KapitalkostenLeitsatz: Erhöhte Kapitalkosten eines durch ein Grundpfandrecht gesicherten Darlehens können nicht nach § 5 MHG umgelegt werden, soweit sie auf einen Darlehensanteil entfallen, der den Nennbetrag des Grundpfandrechts übersteigt.BayObLG08.10.1992
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3 ObOWi 86/92 - Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; Belassen der eigenmächtigen Zweckentfremdung des Benutzers durch VerfügungsberechtigtenLeitsatz: Der Tatbestand des Art. 6 § 2 Abs. 1 MRVerbG wird nicht erfüllt, wenn der Eigentümer/Verfügungsberechtigte, der den Wohnraum dem Benutzer bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken überlassen hatte, von der eigenmächtigen Zweckentfremdung des Wohnraums durch den Benutzer erfährt und hiergegen nichts unternimmt, da Belassen von Wohnraum nicht gleichbedeutend ist mit Überlassen und eine Rechtspflicht zum Handeln in diesem Fall nicht besteht.BayObLG (3. Senat für Bußgeldsachen)07.10.1992
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18 C 341/91 - Kündigung; fristlose Kündigung wegen nicht durchgeführter SchönheitsreparaturenLeitsatz: Hat der durch Urteil dazu verpflichtete Mieter Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt und bleibt nach Durchführung der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter die Zwangsvollstreckung seiner auf Schadensersatz gerichteten Forderung fruchtlos, ist er zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.AG Wedding16.04.1992