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Suchergebnis Urteilssuche (341 - 350 von 405)

  1. V ZR 274/90 - Tierhalterhaftung des Bienenhalters
    Leitsatz: a) Eine Tierhalterhaftung des Bienenhalters wegen Bienenanflugs und der dadurch bewirkten Blütenbestäubung scheidet schon dann aus, wenn der betroffene Grundstückseigentümer insoweit keinen Abwehranspruch hat (§ 906 Abs. 2 Satz 1 BGB). b) Bienenanflug und die dadurch bewirkte Blütenbestäubung sind ei-ne "ähnliche" Einwirkung im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB. c) Die durch Bienenanflug beeinträchtigte Nutzung eines Gärtnereigrundstücks kann wegen der Besonderheiten des Anbaus (hier: au-ßergewöhnliche Lockwirkung auf Bienen durch angebaute Pflanzen, deren Blüten in ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit besonders empfindlich gegen Bienenanflug sind) auch dann ortsunüblich sein (§ 906 Abs. 2 Satz 2 BGB), wenn in dem betreffenden Gebiet allgemein eine gärtnerische Grundstücksnutzung üblich ist.
    BGH
    24.01.1992
  2. V ZR 268/90 - Kaufvertrag über Wohnraum; Schadensersatz wegen vorübergehenden Entzugs der Nutzungsmöglichkeit
    Leitsatz: Der Käufer kann für den vorübergehenden Entzug der Möglichkeit, den gekauften Wohnraum zu benutzen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangen, wenn der Raum für seine Lebensführung von zentraler Bedeutung war und er ihn auch selbst bewohnen wollte.
    BGH
    21.02.1992
  3. V ZR 254/91 - Kleingartenanlage; Kündigung der mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge
    Leitsatz: a) Die mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge können von dem Landkreis gekündigt werden. b) Auch nach Auflösung der mit dem Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge kann ein Kleingartenverein die ihm von der LPG zur Errichtung einer Kleingartenanlage überlassenen Flächen vorläufig weiter nutzen und ausbauen.
    BGH
    17.12.1992
  4. V ZR 230/91 - Ausreiseverkauf durch staatlichenTreuhänder; Kaufvertragsmangel; Vorrang zivilrechtlicher Ansprüche bei Mängeln des Veräusserungsgeschäfts; Bindung der Rechtswegentscheidung im Berufungsrechtszug
    Leitsatz: a) Leidet ein Grundstückskaufvertrag, der auf staatlichen Druck zu dem Zwecke abgeschlossen worden ist, dem Verkäufer die Ausreise aus der DDR zu ermöglichen, an einem zusätzlichen Mangel, der bereits nach dem Recht der DDR zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte (hier: Auftreten einer unzuständigen Stelle als staatlicher Treuhänder), so ist die Berufung auf diesen Mangel durch das Vermögensgesetz nicht ausgeschlossen. b) Die Bejahung des Rechtswegs bei Erlaß eines Sachurteils ist für das weitere Verfahren auch dann bindend, wenn sie, anders als nach § 17 a GVG vorgesehen, erst im Berufungsrechtszug erfolgt.
    BGH
    12.11.1992
  5. V ZR 203/91 - Baulast; Grunddienstbarkeit für die Bebaubarkeit eines Grundstücks; Wegerecht
    Leitsatz: a) Zum Anspruch auf Bestellung einer Baulast aus dem durch eine deckungsgleiche Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. b) Der Zweck einer Grunddienstbarkeit, die Bebaubarkeit eines Grundstücks sicherzustellen, kann sich auch aus Umständen außerhalb der Urkunden ergeben, die nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind. c) Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung kann eine Baulastbestellung auch dann nicht zumutbar sein, wenn die für die Baugenehmigung erforderliche Erschließung des Grundstücks (hier: Wasserver- und -entsorgung) weder durch die Baulast noch auf andere Weise gesichert ist.
    BGH
    03.07.1992
  6. RE-Miet 4/91 - Rechtsentscheid; Vorkaufsrecht des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung; Gesamtverkauf eines mit öffentlich geförderten Mietwohnungen bebauten Grundstücks
    Leitsatz: Das Recht zur Ausübung des dem Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung in § 2 b Abs. 1 WoBindG eingeräumten Vorkaufsrechts entsteht mit dem Abschluß eines Kaufvertrags zwischen dem verfügungsberechtigten Vermieter und einem Dritten über die Mietwohnung als durch Umwandlung entstandenes oder noch zu begründendes Wohnungseigentum. Beim Gesamtverkauf eines mit öffentlich geförderten Mietwohnungen bebauten Grundstücks entsteht das Recht zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht, es sei denn, die vom vorkaufsberechtigten Mieter bewohnte Wohnung ist als Teilobjekt des Veräußerungsvertrags so hinreichend bestimmt, daß sie in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem Grundstück der rechtlich selbständige Gegenstand eines rechtsgültigen Kaufvertrages sein kann.
    BayObLG
    16.04.1992
  7. RE-Miet 2/92 - Rechtsentscheid; Vorlagevorausetzungen; Sperrfrist für Eigenbedarfskündigung nach Erwerb in der Zwangsversteigerung
    Leitsatz: Der Zuschlag von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsversteigerung ist als Veräußerung im Sinn des § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB anzusehen. Die in dieser Vorschrift enthaltene Einschränkung des Rechts zur Kündigung wegen Eigenbedarfs ist auch dann zu beachten, wenn das Mietverhältnis gemäß § 57 a ZVG unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt wird.
    BayObLG
    10.06.1992
  8. RE-Miet 1/92 - Umlage erhöhter Kapitalkosten
    Leitsatz: Erhöhte Kapitalkosten eines durch ein Grundpfandrecht gesicherten Darlehens können nicht nach § 5 MHG umgelegt werden, soweit sie auf einen Darlehensanteil entfallen, der den Nennbetrag des Grundpfandrechts übersteigt.
    BayObLG
    08.10.1992
  9. 3 ObOWi 86/92 - Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; Belassen der eigenmächtigen Zweckentfremdung des Benutzers durch Verfügungsberechtigten
    Leitsatz: Der Tatbestand des Art. 6 § 2 Abs. 1 MRVerbG wird nicht erfüllt, wenn der Eigentümer/Verfügungsberechtigte, der den Wohnraum dem Benutzer bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken überlassen hatte, von der eigenmächtigen Zweckentfremdung des Wohnraums durch den Benutzer erfährt und hiergegen nichts unternimmt, da Belassen von Wohnraum nicht gleichbedeutend ist mit Überlassen und eine Rechtspflicht zum Handeln in diesem Fall nicht besteht.
    BayObLG (3. Senat für Bußgeldsachen)
    07.10.1992
  10. 18 C 341/91 - Kündigung; fristlose Kündigung wegen nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Hat der durch Urteil dazu verpflichtete Mieter Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt und bleibt nach Durchführung der Schönheitsreparaturen durch den Vermieter die Zwangsvollstreckung seiner auf Schadensersatz gerichteten Forderung fruchtlos, ist er zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
    AG Wedding
    16.04.1992