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Urteil Umlage erhöhter Kapitalkosten
Schlagworte
Umlage erhöhter Kapitalkosten
Leitsatz
Erhöhte Kapitalkosten eines durch ein Grundpfandrecht gesicherten Darlehens können nicht nach § 5 MHG umgelegt werden, soweit sie auf einen Darlehensanteil entfallen, der den Nennbetrag des Grundpfandrechts übersteigt.
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