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Urteil Ordnungswidrigkeit
Schlagworte
Ordnungswidrigkeit; Zweckentfremdung; Belassen der eigenmächtigen Zweckentfremdung des Benutzers durch Verfügungsberechtigten
Leitsatz
Der Tatbestand des Art. 6 § 2 Abs. 1 MRVerbG wird nicht erfüllt, wenn der Eigentümer/Verfügungsberechtigte, der den Wohnraum dem Benutzer bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken überlassen hatte, von der eigenmächtigen Zweckentfremdung des Wohnraums durch den Benutzer erfährt und hiergegen nichts unternimmt, da Belassen von Wohnraum nicht gleichbedeutend ist mit Überlassen und eine Rechtspflicht zum Handeln in diesem Fall nicht besteht.
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