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Suchergebnis Urteilssuche (331 - 340 von 405)

  1. 84 T 69/92 - Enteignung; Alteigentümererbe; Volkseigentum; Grundbuchberichtigung
    Leitsatz: Ist ein Ost-Berliner Grundstück durch eine Entschließung des Rates des Stadtbezirkes enteignet und in Volkseigentum überführt worden, so kann der Erbe des Alteigentümers selbst dann keine Berichtigung des Grundbuchs zu seinen Gunsten verlangen, wenn das Volkseigentum zur Zeit des Erbfalls nicht im Grundbuch verzeichnet war.
    LG Berlin
    06.11.1992
  2. 66 S 84/92 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Mietspiegel; Mittelwert der Mietspiegelspanne; Überschreitung des Mittelwertes; Mietwertgutachten; Sachverständigengutachten
    Leitsatz: 1. Ausgangspunkt für die Feststellung des ortsüblichen Vergleichsmietzinses sind bei Vorliegen eines ordnungsgemäß aufgestellten Mietspiegels die Spanne des einschlägigen Mietspiegelfeldes und der dort ausgewiesene Mittelwert. 2. Für die Feststellung eines über dem Mittelwert des Berliner Mietspiegels 1992 liegenden ortsüblichen Vergleichsmietzinses bedarf es hinreichend konkreter Anhaltspunkte dafür, daß es sich um keine durchschnittliche Wohnung handelt, diese vielmehr Vorzüge in der Ausstattung oder hinsichtlich der Lage aufweist, die sie über den Durchschnitt der in das entsprechende Mietspiegelfeld fallenden Wohnungen hinaushebt. 3. Zur Verwertbarkeit eines von einer Partei eingeholten Mietwertgutachtens, das sich mit den Daten eines ordnungsgemäß aufgestellten Mietspiegels nicht auseinandersetzt und keine Angaben dazu enthält, auf welchem Wege der Sachverständige die von ihm verwendeten Daten ermittelt hat.
    LG Berlin
    09.11.1992
  3. BVerwG 4 B 216.92 - Bauplanungsrecht
    Leitsatz: Die nach § 179 Abs. 1 BauGB an den Grundeigentümer gerichtete Anordnung, die Beseitigung einer baulichen Anlage zu dulden, schließt es im Rahmen der vorausgesetzten behördlichen Ermessensbetätigung aus, private Interessen eines Nachbarn zu dessen Gunsten zu berücksichtigen. Ob sich im Einzelfall aus bauplanerischen Festsetzungen etwas anderes ergeben kann, bleibt unentschieden.
    BVerwG
    10.11.1992
  4. 2 Ws (B) 579/92 OWiG - Zweckentfremdung; Unterbringung von Firmenmitarbeitern
    Leitsatz: Werden Wohnräume an eine Baufirma vermietet, die dort ihre Arbeitnehmer vorübergehend unterbringen will, kann darin eine verbotene Zweckentfremdung liegen.
    OLG Frankfurt/Main, Beschluß
    10.11.1992
  5. 64 S 277/92 - Aufwendungsersatz; Beitrittsgebiet; Aufbauhypothek
    Leitsatz: 1. Der Anspruch des Mieters einer in dem Beitrittsgebiet gelegenen Wohnung auf Ersatz der von ihm auf die Wohnung gemachten Aufwendungen richtet sich dann nach den §§ 111 bis 113 ZGB, wenn die Baumaßnahmen vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossen waren. 2. Der Anspruch richtet sich solange gegen den mit dem Eigentümer identischen Vermieter, solange der Erwerber des Grundstücks noch nicht im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen worden ist. 3. Ist ein erheblicher Teil der Baumaßnahmen jedoch unstreitig bereits früher durch die Hausverwaltung veranlaßt und dementsprechend eine Aufbauhypothek eingetragen worden, so muß der Mieter im einzelnen darlegen, welche Baumaßnahmen mit welchem zeitlichen Aufwand und mit welchem Materialaufwand zusätzlich von ihm ausgeführt worden sind bzw. welche Kosten er für die Baumaßnahmen aufgewendet hat, die ihm nicht von der Hausverwaltung aus dem aufgenommenen Kredit erstattet worden sind.
    LG Berlin
    10.11.1992
  6. 64 S 221/92 - Mieterhöhungserklärung; Kostenmiete; steuerbegünstigter Wohnungsbau
    Leitsatz: 1. Auch nach Auslaufen der Förderung kann eine Mieterhöhung für steuerbegünstigten Wohnungsbau gem. § 10 WoBindG geltend gemacht werden, wenn die Mietvertragsparteien die Miete als Kostenmiete vereinbart haben. 2. Auch bei Vereinbarung der Kostenmiete gilt für Mieterhöhungserklärungen die Vorschrift des § 10 Abs. 1 WoBindG. In der Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 WoBindG ist im einzelnen zu erläutern, was sich an der Miete aus welchen Gründen geändert hat; ferner sind die Positionen der Wirtschaftlichkeitsberechnung aufzuführen.
    LG Berlin
    10.11.1992
  7. 53 S 111/92 - Maklervertrag; Vertragsmuster
    Leitsatz: § 5 Wohnungsvermittlungsverordnung Berlin ist nicht mehr in Kraft.
    LG Berlin
    10.11.1992
  8. 40 C 220/92 - Mieterhöhung; Grundmiete
    Leitsatz: Der Geltungsbereich der GrundMV erstreckt sich auf sämtliche Wohnungen, die in den neuen Ländern nach dem 2. Oktober 1990 mit öffentlichen Mitteln fertiggestellt sind.
    KreisG Cottbus
    11.11.1992
  9. V ZR 230/91 - Ausreiseverkauf durch staatlichenTreuhänder; Kaufvertragsmangel; Vorrang zivilrechtlicher Ansprüche bei Mängeln des Veräusserungsgeschäfts; Bindung der Rechtswegentscheidung im Berufungsrechtszug
    Leitsatz: a) Leidet ein Grundstückskaufvertrag, der auf staatlichen Druck zu dem Zwecke abgeschlossen worden ist, dem Verkäufer die Ausreise aus der DDR zu ermöglichen, an einem zusätzlichen Mangel, der bereits nach dem Recht der DDR zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte (hier: Auftreten einer unzuständigen Stelle als staatlicher Treuhänder), so ist die Berufung auf diesen Mangel durch das Vermögensgesetz nicht ausgeschlossen. b) Die Bejahung des Rechtswegs bei Erlaß eines Sachurteils ist für das weitere Verfahren auch dann bindend, wenn sie, anders als nach § 17 a GVG vorgesehen, erst im Berufungsrechtszug erfolgt.
    BGH
    12.11.1992
  10. V ZB 22/92 - Rechtswegzuständigkeit; Bindungswirkung; Beschwerdezulässigkeit; Vorabentscheidung; Ausreiseverkauf; formnichtiger Kaufvertrag; Grundbuchberichtigung; Vorrang der Grundbuchberichtigung vor Restitution
    Leitsatz: a) Ist ein Grundstücksverkauf, der unter dem Druck staatlicher Stellen der ehemaligen DDR zustande gekommen ist, wegen eines hiervon unabhängigen Beurkundungsmangels nichtig gewesen, so ist für eine hierauf gestützte Klage auf Grundbuchberichtigung oder Herausgabe des Grundstücks der Zivilrechtsweg eröffnet. b) Der Bundesgerichtshof ist an die Zulassung der sofortigen Beschwerde gegen eine Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten auch dann gebunden, wenn die Vorabentscheidung von dem Oberlandesgericht (bzw. dem Bezirksgericht anstelle des Oberlandesgerichts), anders als nach § 17 a GVG vorgesehen, im Berufungsrechtszug getroffen wurde.
    BGH
    12.11.1992