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Suchergebnis Urteilssuche (321 - 330 von 405)
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RE-Miet 3/92 - Zustimmung zur Mieterhöhung; Zugang der Mieterhöhungserklärung; ortsübliche VergleichsmieteLeitsatz: Verlangt der Vermieter die Zustimmung zu einer Mietzinserhöhung nach § 2 MHG, so ist der Zugang des Mieterhöhungsverlangens der maßgebliche Zeitpunkt für die Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MHG.BayObLG27.10.1992
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VG 1 A 235.91 - Straßenreinigungsentgelt; Äquivalenzprinzip; HärtefallLeitsatz: 1. Die Bemessung der Straßenreinigungsentgelte nach der Grundstücksgröße ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und ver-stößt insbesondere nicht gegen das Äquivalenzprinzip. 2. Eine Ausnahmezulassung wegen unzumutbarer Härte nach § 5 Abs. 3 Straßenreinigungsgesetz scheidet auch dann aus, wenn durch die Neuregelung des Gesetzes eine erhebliche Steigerung der Entgelte (hier: 979 %) eintrat.VG Berlin27.10.1992
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VIII ZR 210/91 - Auftragsverhältnis; AufwendungsersatzLeitsatz: Zum Aufwendungsersatz bei nichtigem Auftragsverhältnis.BGH28.10.1992
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C 2 K 490/91 - Natur der Sache; rechtliche Unmöglichkeit; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlusssgrund; Ausschließungsgrund; Erbengemeinschaft; GesamthandseigentumsanteilLeitsatz: Die Rückgabe eines Grundstücks ist ausgeschlossen, weil unmöglich, wenn dazu eine bereits aufgelöste erbrechtliche Gesamthandsgemeinschaft nach § 400 ZGB wiederhergestellt werden müßte.VG Chemnitz29.10.1992
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VG 6 A 322.90 - Schriftliche Verpflichtung des Sozialhilfeträgers; verschlossener Verwaltungsrechtsweg; Versprechen zur MietzinszahlungLeitsatz: Verpflichtet sich der Sozialhilfeträger gegenüber einem Vermieter schriftlich nach § 544 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative BGB zur Befriedigung des Anspruchs auf den fälligen Mietzins und auf die fällige Entschädi-gung, so ist - wenn sich aus der Form dieser Verpflichtung nichts anderes ergibt - für Klagen des Vermieters aus diesem Versprechen der Verwaltungsrechtsweg verschlossen.VG Berlin29.10.1992
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BVerwG 4 A 4.92 - Straßenrechtliche PlanfeststellungLeitsatz: 1. Zur Planfeststellung einer Bundesautobahn im Land Berlin aufgrund des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes (VerkPBG). 2. Auch dann, wenn Gegenstand der Planfeststellung ein Verkehrsweg im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 VerkPBG ist, gelten für die Prüfung seiner Rechtmäßigkeit gemäß § 17 Abs. 1 FStrG die allgemeinen Grundsätze des Fachplanungsrechts. 3. Fehlt eine "zusammenfassende Darstellung" im Sinne des § 11 UVPG und wird die gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß gerichtete Klage hierauf gestützt, so kann sie nur Erfolg haben, wenn die sachliche planerische Entscheidung in rechtserheblicher Weise davon beeinflußt sein kann, daß anstelle der Einzelerörterungen eine "zusammenfassende" Darstellung unterblieben ist. 4. Landschafts- und Artenschutzprogramme hindern die Planfeststellungsbehörde rechtlich nicht, einen straßenrechtlichen Plan für ein Vorhaben festzustellen, das mit diesem in Widerspruch steht, wenn diesen Programmen nach Landesrecht keine Rechtsverbindlichkeit zukommt. 5. Nach der Zielsetzung des § 38 Abs. 1 BNatSchG soll eine bereits vorhandene Nutzung oder zumindest eine verbindlich in einem Plan ausgewiesene Nutzung - wie beispielsweise die bahnrechtliche Nutzung einer Eisenbahnstrecke - durch solche Maßnahmen der Natur- und Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden, die sich erstmals aus dem Bundesnaturschutzgesetz ergeben; insoweit soll bundesrechtlich ein "Altbestand" vor neuen und zusätzlichen Anforderungen geschützt werden. 6.1 Das naturschutzrechtliche Gebot, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Eingriffe zu unterlassen (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG i. V. m. § 14 Abs. 4 Satz 1 NatSchGBln [Berlin]) ist striktes Recht (im Anschluß an den Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 4 B 104.90 - Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 8 = NVwZ 1991, 69 = DVBl. 1990, 1185). 6.2 Ebenfalls striktes Recht und damit nicht Gegenstand planerischer Abwägung ist das Gebot, im Falle der Unvermeidbarkeit des Eingriffs mögliche Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG i. V. m. § 14 Abs. 4 Satz 1 NatSchGBln). 7. Ein Eingriff, der weder vermeidbar ist noch ausgeglichen werden kann, darf im Land Berlin nur zugelassen werden, wenn überwiegende andere Belange der Allgemeinheit den Eingriff erfordern (§ 14 Abs. 5 Satz 2 NatSchGBln); das kann im Falle eines dringend erforderlichen Lückenschlusses einer Bundesautobahn zu bejahen sein. 8. Naturschutzrechtlich gebotene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind im Rahmen der allgemeinen fachplanerischen Abwägung nur dann abwägungserheblich, wenn sie die Gesamtkonzeption der Planung zu berühren geeignet sind.BVerwG30.10.1992
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63 O 24/92 - Beitrittsgebiet; Gewerberaum; MieterhöhungsvereinbarungLeitsatz: Nach Wegfall der Preisbindung für Gewerberaum in Ost-Berlin kann der Vermieter ein vertraglich vorgesehenes einseitiges Mieterhöhungsrecht ausüben.LG Berlin30.10.1992
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17 C 442/92 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Ermittlung durch SachverständigengutachtenLeitsatz: Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist ein Sachverstän digengutachten dem Mietspiegel in der Regel vorzuziehen.AG Schöneberg30.10.1992
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64 S 236/92 - Mietvertrag; Wohnraumzuweisung; Bestätigung; Schriftform; Mieterhöhungserklärung; Betriebskostenvorauszahlung; Vorwegabzug; preisgebundenen Wohnraum; BeitrittsgebietLeitsatz: 1. Die Vermietung einer Wohnung an den früheren Eigentümer durch den Erwerber des Grundstücks bedurfte in der früheren DDR selbst dann der staatlichen Wohnraumzuweisung, wenn der Eigentümer die Wohnung vor dem Verkauf selbst genutzt hatte. 2. Ein ohne staatliche Zuweisung nichtiger Mietvertrag kann von den Mietvertragsparteien nach Aufhebung der Wohnraumlenkung bestätigt werden. Bei einem auf Lebenszeit abgeschlossenen Mietvertrag ist dazu aber die Einhaltung der Schriftform des § 566 BGB notwendig. 3. Eine Mieterhöhungserklärung für preisgebundenen Wohnraum in den neuen Bundesländern, mit der eine Betriebskostenvorauszahlung verlangt wurde, ist auch dann wirksam, wenn der Berechnung des Betriebskostenvorschusses auch diejenigen für einen auf dem Grundstück befindlichen Gewerbebetrieb zugrunde gelegt worden sind, für die darauf entfallenden Betriebskosten aber ein prozentualer Vorwegabzug gemacht worden ist. 4. Einer derartigen Mieterhöhung steht mangels anderer Anhaltspunkte eine Mietzinsvereinbarung über einen den preisrechtlich zulässigen Mietzins unterschreitenden Betrag nicht entgegen.LG Berlin03.11.1992
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1 BvR 137/92 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; gesetzlicher Richter; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen; RechtsentscheidsvorlageLeitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Gericht gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, wenn es einen Rechtsentscheid nicht ein-holt, obwohl dies geboten wäre.BVerfG03.11.1992