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Suchergebnis Urteilssuche (281 - 290 von 405)

  1. 61 S 95/92 - Nutzungsentschädigung
    Leitsatz: Der Vermieter hat gegen den rückgabepflichtigen Mieter gemäß § 557 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BGB einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe des ortsüblichen anstelle des bisherigen Mietzinses nur, wenn er den ortsüblichen Mietzins vor der Fälligkeit des Miet zinsanspruchs gegenüber dem Mieter geltend gemacht hat.
    LG Berlin
    21.09.1992
  2. 2 BvR 1035/92 - Verfassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Willkürverbot; Räumungsverzicht; Kündigungsheilung
    Leitsatz: 1. Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum, daß nachträglich entstandene Kündigungsgründe nicht zur Heilung einer unwirksamen Kündigung nachgeschoben werden können, steht mit Artikel 14 Grundgesetz in Einklang. 2. Eine nicht nachvollziehbare Begründung einer gerichtlichen Entscheidung, die unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist, ist willkürlich und verstößt gegen Artikel 3 Grundgesetz. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    22.09.1992
  3. 64 S 199/92 - Mietvertrag mit der KWV; Eintritt der in GmH umgewandelten Wohnungsgesellschaft; Aufhebungsvertrag
    Leitsatz: 1. Hat die von dem Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des Grundstückseigentümers mit der Verwaltung des Hausgrundstücks beauftragte Kommunale Wohnungsverwaltung den Mietvertrag ohne Hinweis auf die Vertretung geschlossen und ergibt sich diese auch nicht aus den Umständen, so ist der Mietvertrag mit der KWV zustande gekommen. 2. In diesen Mietvertrag tritt die infolge der Umwandlung von Unternehmen der Gebäude- und Wohnungswirtschaft in gemeinnützige Wohnungsgesellschaften gegründete GmbH spätestens dann ein, wenn sie in das Handelsregister eingetragen worden ist. 3. Allein durch das Verlassen des Gebietes der früheren DDR durch den Mieter der Wohnung kommt jedenfalls dann kein Aufhebungsvertrag zustande, wenn die KWV davon keine Kenntnis erlangte und/oder ein darin liegendes Angebot auf Aufhebung des Mietverhältnisses nicht unverzüglich dadurch annahm, daß sie den Mieter aus dem Mietvertrag entließ.
    LG Berlin
    22.09.1992
  4. 4 U 94/92 - Ferienhäuser; Ferienwohnungen; Kündigung; Wohnraummietvertrag; Vermietung zu vorübergehendem Gebrauch; Lebensmittelpunkt; Kündigungsschutz; Zweitwohnung
    Leitsatz: Langfristige Verträge über die dauerhafte Anmietung von Ferienhäusern bzw. -wohnungen sind nicht als Vermietung zu vorübergehendem Gebrauch, sondern als echte Wohnraumvermietung zu werten.
    HansOLG Hamburg
    23.09.1992
  5. 1 BvL 15/85 - Pachtzins für Kleingärten; Kündigungsmöglichkeiten für Dauerkleingärten; Dauerkleingärten; Kleingärten
    Leitsatz: 1. Hat das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz für verfassungs-widrig, aber nicht für nichtig erklärt, muß der Gesetzgeber grundsätzlich zumindest mit Wirkung von diesem Zeitpunkt an die verfassungswidrige Lage beseitigen. Für die Zeit vor der Neuregelung kann jedoch keine Abhilfe verlangt werden, wenn diese praktisch nicht mehr durchführbar wäre oder den Betroffenen keinen Nutzen mehr bringen könnte oder wenn sie nur unter unverhältnismäßiger Beeinträchtigung anderer schutzwürdiger Belange möglich wäre. 2. Die Begrenzung des Pachtzinses für Kleingärten in § 5 Abs. 1 Satz 1 BKleingG ist in ihrem Ausmaß für private Verpächter mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar. (amtliche Leitsätze) 3. Die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes über die eingeschränkten Kündigungsmöglichkeiten des Verpächters von Dauerkleingärten sind verfassungsgerecht. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    23.09.1992
  6. XII ZR 44/92 - Schadensersatz wegen vorübergehender Gebrauchshinderung eines erst zu errichtenden Mietobjekts
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Verzögerung der Übergabe und das darin liegende zeitweilige Hindernis für den Gebrauch eines erst zu errichtenden Mietobjekts infolge eines gegen das Bauvorhaben eingelegten Nachbarwiderspruchs einen - anfänglichen - Sachmangel im Sinne von §§ 537, 538 BGB begründet.
    BGH
    23.09.1992
  7. 67 S 126/92 - Betriebskostenumlage; preisgebundener Wohnraum; Umstellung auf Umlage; Betriebskostenabrechnung; Wohnfläche; Hobbyräume; Inklusivmietumstellung
    Leitsatz: 1. Trägt die vertraglich getroffene Regelung über die Behandlung der Betriebskosten nicht den preisrechtlichen Gegebenheiten Rechnung, kann der Vermieter nachträglich im Wege einer nach § 10 Abs. 1 WoBindG abzugebenden Erklärung bestimmen, daß der Mieter den Beitrag zu den Betriebskosten in Zukunft im Wege einer Umlage mit anschließender Abrechnung zu leisten hat. 2. Bei der Betriebskostenabrechnung ist die Fläche der Hobbyräume genauso zu berücksichtigen wie die Wohnfläche. 3. War bei preisgebundenen Neubauwohnungen eine Inklusivmiete vereinbart und wurde durch einseitige Erklärung des Vermieters die Gesamtmiete aufgespalten in Nettomiete einerseits und Betriebskostenvorauszahlungen andererseits, so erfaßt diese Aufspaltung einheitlich das gesamte Mietverhältnis.
    LG Berlin
    24.09.1992
  8. VII ZR 213/91 - Werkvertragsrecht; Hinweispflichten des Werkunternehmers
    Leitsatz: Zu Hinweispflichten eines Werkunternehmers, der eine "alternative" Wärmegewinnung für ein Einfamilienhaus plant und baut.
    BGH
    24.09.1992
  9. VG 10 A 349.91 - Vorverfahren; Vertretung durch Rechtsanwälte; Gebührenerstattung
    Leitsatz: Im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren ist eine Vertretung durch Rechtsanwälte in der Regel nicht üblich und auch nicht notwendig.
    VG Berlin
    25.09.1992
  10. VG 26 A 741.92 - Parteivermögen; Treuhandverwaltung; Sicherungszweck; Einstellung eines Gewerbebetriebes
    Leitsatz: 1. § 20 b Abs. 2 PartG-DDR ermächtigt grundsätzlich nicht zu ho-heitlichen Maßnahmen gegenüber einer mit ihrem Vermögen der Treuhandverwaltung unterstellten Organisation oder juristischen Person, wenn mit diesen Maßnahmen ausschließlich oder in erster Linie Interessen von Dritten verfolgt werden, die außerhalb des durch das Gesetz normierten Sicherungszwecks liegen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den verfolgten Interessen um (öffentliche) Belange einer (anderen) öffentlich rechtlichen Körperschaft handelt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahme dem in der Maß-gaberegelung des Einigungsvertrages normierten Sicherungszweck zuwiderläuft. 2. Maßnahmen im Rahmen der Treuhandverwaltung gemäß § 20 b Abs. 2 PartG-DDR, die die Schließung und Einstellung eines dem Sondervermögen zugerechneten Gewerbebetriebes zur Folge haben, sind grundsätzlich unzulässig, solange ein nachweislich materiell-rechtsstaatlicher Erwerb der durch den Gewerbebetrieb verkörperten Vermögenswerte nicht endgültig ausgeschlossen worden ist. Anderenfalls wäre eine der zur Beendigung der treuhänderischen Verwaltung ausdrücklich vom Gesetz vorgeschriebene Verwendung des Treuguts, die Wiederzurverfügungstellung im Sinne des Satzes 4 der Maßgaberegelung d) des Einigungsvertrages, nicht mehr erreichbar. Die (auch faktische) Einstellung eines Gewerbebetriebes kann vor dem Abschluß der treuhänderischen Verwaltung gemäß Maßgaberegelung d) des Einigungsvertrages nur ausnahmsweise in Betracht kommen. Ein derartiger Ausnahmefall könnte dann gegeben sein, wenn bei einer Fortführung des Betriebes mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Aufzehrung seiner wirtschaftlichen Substanz zu besorgen ist; eine derartige Entscheidung setzt aber voraus, daß die Treu-handanstalt sich einen umfassenden Überblick über die Geschäftstä-tigkeit und die Geschäftslage des ihrer Treuhandverwaltung unterstellten Betriebes gemacht hat und sich der Auswirkungen der er-griffenen Maßnahme auf den Weiterbestand des Betriebes bewußt ist.
    VG Berlin
    28.09.1992