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  1. V ZR 265/91 - Anfechtung; Ausreise; unentgeltliche Grundstücksveräußerung; Restitution wegen unlauterer Machenschaften
    Leitsatz: Die zivilrechtliche Anfechtung des Vertrags über die Veräußerung eines Grundstücks, den der Eigentümer auf Druck staatlicher Stellen zu dem Zweck abgeschlossen hat, die Genehmigung zur Ausreise aus der ehemaligen DDR zu erhalten, ist auch dann durch das Ver mögensgesetz ausgeschlossen, wenn die Veräußerung unentgeltlich erfolgt ist (Ergänzung zum Urteil des Senats vom 3. April 1992, V ZR 83/91, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
    BGH
    21.05.1992
  2. OVG 2 B 22.90 - Abstandflächen; Befreiung vom Nachbarabstand; Rücksichtnahmegebot; Nachbarschutz; Personenaufzug; Nachbarrecht; Teilbarkeit der Baugenehmigung
    Leitsatz: 1. Die Regelungen des § 6 Abs. 5 BauO Bln über die Tiefe der einzu-haltenden Abstandflächen sind in vollem Umfang nachbarschützend (Aufgabe der im Urteil vom 27. März 1987 - OVG 2 B 56.86 -; OVGE 18, 44, vertretenen einschränkenden Rechtsauffassung). 2. An der Außenwand von Wohngebäuden errichtete Personenaufzüge sind keine privilegierten Vorbauten, die gemäß § 6 Abs. 7 BauO Bln bei der Bemessung der Abstandflächen außer Betracht bleiben. 3. Mit der Anfechtungsklage kann ein Grundstücksnachbar die Aufhebung einer Baugenehmigung nur hinsichtlich der Teile des genehmigten Bauvorhabens erreichen, durch die er in seinen Nachbarrechten verletzt wird, ohne daß es darauf ankommt, ob die Baugenehmigung insoweit auch materiell-rechtlich teilbar und die verbleibende Regelung rechtswidrig ist.
    OVG Berlin
    22.05.1992
  3. V ZR 93/91 - Nachbarrecht; ortsübliche Einfriedung; Beseitigung einer auf dem Nachbargrundstück errichteten Einfriedungsmauer
    Leitsatz: a) Der Grundstückseigentümer kann Beseitigung einer auf dem Nachbargrundstück errichteten Einfriedung verlangen, wenn diese nach ihrer Beschaffenheit (hier: eine 2 m hohe Mauer) das Erscheinungsbild der gemäß §§ 32 Abs. 1, 35 Abs. 1 NachbG NW geforderten ortsüblichen Einfriedung (hier: einer 1 m hohen Hecke) erheblich stö-ren würde. b) Die Frage, ob die nach §§ 32 Abs. 1, 35 Abs. 1 NachbG NW verlangte Grundstückseinfriedung ortsüblich ist, beurteilt sich nach den in dem maßgeblichen Vergleichsgebiet bestehenden Verhältnissen im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. c) Liegt das Grundstück des gemäß § 32 Abs. 1 NachbG NW einfrie dungspflichtigen Eigentümers innerhalb einer in sich geschlossenen, von der weiteren Umgebung abgehobenen Siedlung, so kann sich auf dieses Gebiet die Prüfung beschränken, welche Art der Ein-friedung ortsüblich ist. d) Hat der Eigentümer von sich aus - und nicht nach Maßgabe des § 32 Abs. 1 NachbG NW - sein Grundstück eingefriedet, ohne das Einverständnis des Nachbarn einzuholen, so kann er dessen später geltend gemachtem Anspruch auf Herstellung der nach § 35 Abs. 1 NachbG NW gebotenen ortsüblichen Einfriedung nicht entgegenhalten, die schon vorhandene Einfriedung sei bei ihrer Errichtung noch nicht ortsunüblich gewesen. e) Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 NachbG NW ist auf solche Anlagen ent-sprechend anwendbar, die in gleicher Weise wie ein Gebäude den Lichteinfall dauernd beeinträchtigen.
    BGH
    22.05.1992
  4. 70 II (WEG) 79/91 - Wohnungseigentümerbeschluss; Anfechtung; außergerichtliche Kosten der anfechtenden Antragsteller
    Leitsatz: Faßt die Wohnungseigentümergemeinschaft in Kenntnis der Rechtswidrigkeit einen Beschluß, dann muß sie nach § 47 WEG die außerge-richtlichen Kosten der anfechtenden Antragsteller tragen, wenn nicht zuvor eine Probeabstimmung über diesen Beschlußantrag durchgeführt worden ist und nach der Probeabstimmung alle Wohnungseigentümer gefragt worden sind, ob sie eine Beschlußfassung beabsichtigen.
    AG Neukölln
    22.05.1992
  5. 62 S 85/92 - Nachmieterklausel
    Leitsatz: Zum Rechtsbindungswillen einer "Nachmieterklausel".
    LG Berlin
    25.05.1992
  6. 32 DK 241/91 - Restitutionsanspruch; Rückübertragungsanspruch; Schädigungstatbestand; Baulandenteignung; Überschuldung; Investitionsvorhaben; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: 1. Die Schutzfunktion der Grundstücksverkehrsgenehmigung tritt auch für den Fall ein, daß gerichtlicherseits festgestellt wird, daß eine investive Maßnahme i. S. v. VermG/BInvG nicht rechtmäßig ist. 2. Widerruf eines Investitionsbescheides, wenn verwirklichte Investitionen vom Investitionsbescheid nicht mehr gedeckt sind. 3. Zur Frage, was als wesentliche Änderung eines Investitionsvorhabens zu betrachten ist. 4. Enteignungen nach dem Baulandgesetz als Folge "schleichender" Überschuldung fallen unter den Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes.
    KreisG Potsdam-Stadt
    25.05.1992
  7. OVG 2 S 18.91 - Parteienvermögen; Altvermögen; Vermögensverwaltung; Treuhandanstalt; unabhängige Kommission; Verwaltungstreuhand; Rechtsträgerschaft
    Leitsatz: 1. Maßnahmen im Rahmen der treuhänderischen Verwaltung durch die Treuhandanstalt sind jeweils im Einvernehmen mit der Unabhängigen Kommission zu treffen. Die Erteilung des Einvernehmens setzt eine entsprechende Entscheidung der Kommission selbst voraus, die durch das Sekretariat der Unabhängigen Kommission ausgeführt wird. 2. Die treuhänderische Vermögensverwaltung im Sinne des § 20 b Abs. 2 PartG-DDR ist eine Verwaltungstreuhand, die der Treuhandanstalt das Recht zur (alleinigen) Verfügung über das Altvermögen der den Vorschriften unterliegenden Partei oder Organisation einräumt, und eine weitere Verfügungsbefugnis des betreffenden Vermögensinhabers insoweit ausschließt. Wie die Treuhandanstalt die treuhänderische Verwaltung im einzelnen bis zur (positiven oder negativen) Entscheidung über die Rück übertragung der Vermögenswerte durchführt, bleibt ihr überlassen. Sie kann sich im Einzelfall zunächst auf eine bloße Kontrolle der geschäftlichen Tätigkeit beschränken; sie hat aber auch das Recht, die Verwaltung des Vermögens oder einzelner Vermögensteile selbst zu übernehmen. 3. Mit dem Wirksamwerden des Einigungsvertrages ist das Rechts-institut der Rechtsträgerschaft zwar untergegangen; das eingetretene Erlöschen hat jedoch nicht sofort eine Beendigung aller daraus fließenden Berechtigungen und Verpflichtungen zur Folge gehabt, sondern hat zu einer bis zur völligen Überleitung der Einzelrechte und -pflichten befristeten Folgewirkung geführt, deren Abwicklung der Treuhandanstalt anstelle des früher Berechtigten zusteht.
    OVG Berlin
    26.05.1992
  8. OVG 2 S 17.91 - Parteienvermögen; Altvermögen; verbundene juristische Person; wirtschaftliche Verflechtung; Unabhängige Kommission
    Leitsatz: 1. Das Sekretariat der Unabhängigen Kommission darf regelmäßig Anordnungen im Rahmen des § 20 a PartG-DDR nur in Ausführung einer entsprechenden Entscheidung der Kommission treffen. 2. Die Unabhängige Kommission muß keine Regelung im Sinne des § 35 Satz 1 VwVfG darüber treffen, ob eine Partei oder eine mit einer Partei verbundene Organisation als solche den Vorschriften des Parteiengesetzes unterfällt. Ob dies der Fall ist, ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Bei Anfechtung einer auf diese Regelungen gestützten Maßnahme erfolgt die Prüfung der rechtlichen Einordnung der betreffenden Partei oder Organisation inzident durch das Gericht. 3. Ein rechtlich selbständiges, als GmbH geführtes Unternehmen ist eine mit einer Partei verbundene juristische Person im Sinne des Parteiengesetzes, wenn das Unternehmen sich aufgrund wirtschaftlicher Verflechtung als Teil der Verwaltung der Partei darstellt.
    OVG Berlin
    26.05.1992
  9. OVG 2 S 11.92 - Bebauungstiefe; Rücksichtnahmegebot
    Leitsatz: Zur Frage der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme bei Überschreitung der Bebauungstiefe.
    OVG Berlin
    26.05.1992
  10. OVG 2 S 5.92 - drittschützende Wirkung; bauliche Nutzung; Rücksichtnahme; Befreiung; Nutzungsüberschreitung
    Leitsatz: 1. Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung in der Bau-ordnung 1958 in Verbindung mit dem Baunutzungsplan von 1958/1961 haben grundsätzlich keine drittschützende Wirkung. 2. Zur Frage der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme bei der Erteilung von Befreiungen für eine erhebliche Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung.
    OVG Berlin
    27.05.1992