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Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 405)

  1. OVG 2 S 7.92 - Gewerbebetrieb; Industriegebiet; Störung; Teilbaugenehmigung; Planungsrecht; Nachbarrechtstreit
    Leitsatz: 1. Gegen die Zulassung der Errichtung eines nicht unerheblichen be lästigenden Gewerbebetriebs im Industriegebiet können zugunsten dort legal bestehender störungsintensiver Gewerbe- und Industriebetriebe grundsätzlich keine Abwehrrechte unter dem Gerichtspunkt des Heranrückens schutzwürdigerer baulicher Nutzungen bestehen. Die Grenze der Zulassung nicht erheblich störender Gewerbebetriebe in einem Industriegebiet liegt dort, wo der Vorrang der industriellen und gewerblichen Nutzung mit hohem Störungsgrad in Frage gestellt werden könnte. 2. Zur Frage des sofortigen Vollzuges einer Teilbaugenehmigung für den Beginn der Errichtung eines für mehrere Gewerbebetriebe vorgesehenen Gebäudes, wenn im Nachbarrechtstreit Zweifel nur hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines begrenzten Teils der beabsichtigten gewerblichen Nutzung bestehen.
    OVG Berlin
    30.04.1992
  2. BLw 5/92 - Landwirtschaftsgericht; Zuständigkeit für Ansprüche aus Pachtverhältnis über durch den Rat des Kreises überlassene landwirtschaftliche Flächen gegen LPG; Kündigungsschutzklage
    Leitsatz: Macht der Kl. Ansprüche aus einem Pacht- oder sonstigen Nutzungsverhältnis gegen den Rat des Kreises (oder dessen Rechtsnachfolger) oder gegen die LPG geltend, welcher der Rat des Kreises landwirtschaftliche Flächen oder Gelände zur Nutzung überlassen hat, so handelt es sich nicht um eine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz.
    BGH
    30.04.1992
  3. VIII ZR 129/91 - Kleinreparaturklausel; Abwälzung der Reparaturpflicht auf den Mieter; Formularklausel; Kostenerstattungsklausel; Vornahmeklausel; Instandhaltungspflicht
    Leitsatz: Eine Klausel in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, nach welcher der Mieter Kleinreparaturen selbst vorzunehmen hat, benachteiligt diesen auch dann unangemessen, wenn die Reparaturpflicht gegenständlich und betragsmäßig in dem gebotenen Umfang beschränkt ist (im Anschluß an BGHZ 108,1 ff.).
    BGH
    06.05.1992
  4. 13. O. 398.90 - kommunale Wohnungsverwaltung; VEB-KWV; Verwaltervertrag; Verwalterhaftung; Schlechtverwaltung; Aufbaudarlehen
    Leitsatz: 1. Bei den kommunalen Wohnungsverwaltungen handelte es sich nicht um staatliche Organe, sondern um eigenständige organisatorische Einheiten in Form volkseigener Betriebe. 2. Die mit den ehemaligen kommunalen Wohnungsverwaltungen abgeschlossenen Verwalterverträge begründeten ein zivilrechtliches Rechtsverhältnis. 3. Anspruch des Eigentümers auf Tilgung noch offenstehender Beträge aus Kreditverträgen (Aufbaudarlehen) gegenüber dem Verwalter, wenn diesem nach dem Vertrag nicht das Recht zustand, Kredite aufzunehmen oder das Grundstück zu belasten und keine Anordnung zur Durchführung von Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten des zuständigen staatlichen Organs ergangen ist. 4. Anspruch des Eigentümers eines verwalteten Grundstücks auf Schadensersatz bei Schlechtverwaltung auch hinsichtlich eingetretener Wertminderungen.
    LG Berlin
    07.05.1992
  5. 62 S 87/92 - Kündigung; Nutzungsverhältnis; Erholungsgrundstück
    Leitsatz: Kündigung eines Nutzungsverhältnisses über ein Erholungsgrundstück nur unter den Bedingungen des § 314 Abs. 3 ZGB.
    LG Berlin
    07.05.1992
  6. 64 S 408/91 - Mietvorauszahlungsklausel; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnungsklausel; Rechtsschutzbedürfnis; Feststellungsklage; Räumungsanspruch; Kündigung; unpünktliche Mietzahlungen
    Leitsatz: 1. Die Vorauszahlungsklausel in einem Mietvertrag ist auch dann wirksam, wenn die Aufrechnung des Mieters mit Gegenansprüchen von seiner vorherigen schriftlichen Anzeige abhängig geworden ist. 2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Un-wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses besteht auch noch längere Zeit nach Ausspruch der Kündigung, wenn sich der Vermieter in einem späteren Schreiben erneut auf die frühere Kündigung berufen hat. 3. Der Vermieter kann sich auf die frühere Kündigung zumindest dann auch noch nach längerer Zeit berufen, wenn er zwar den Räumungsanspruch zunächst nicht geltend gemacht hat, aber bereits in einem Vorprozeß des Mieters gegen den Vermieter sich auf die Beendigung des Mietverhältnisses berufen hatte. 4. Fortlaufende unpünktliche Mietzahlungen berechtigen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gem. § 554 a BGB, wenn der Kündigung eine Abmahnung unter Androhung der fristlosen Kündigung vorausgegangen ist.
    LG Berlin
    08.05.1992
  7. V ZR 89/91 - Beweiserhebung über Lärmimmissionen; Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung
    Leitsatz: Zur Notwendigkeit einer Ortsbesichtigung für die tatrichterliche Beurteilung von Lärmimmissionen.
    BGH
    08.05.1992
  8. 4 C 114/92 - Betriebskosten; Aufzugskosten für preisgebundene Erdgeschosswohnung
    Leitsatz: Ob der Vermieter von preisgebundenem Neubauwohnraum die Mieter von Erdgeschoßwohnungen von den Kosten einer Aufzugsanlage freistellt oder nicht, liegt in seinem Ermessen; das gilt auch dann, wenn der Aufzug für den Mieter keine Nebenvorteile hat (Erreichbarkeit eines Kellers oder Trockenbodens).
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.05.1992
  9. 67 S 327/92 - Mietvertrag; Missbrauch der Vertretungsmacht; Rückdatierung; Kommunalen Wohnungsverwaltung
    Leitsatz: Eine den Mieter einseitig begünstigende Vereinbarung mit der Kommunalen Wohnungsverwaltung, die kurz vor der Währungsunion getroffen wurde, kann wegen Mißbrauchs der Vertretungsmacht unwirksam sein (hier: Rückdatierung).
    LG Berlin
    10.05.1992
  10. 67 S 258/91 - Kündigung; Zahlungsverzug; Mietzahlung; stillschweigende Tilgungsbestimmung; Anrechnung von Teilleistungen
    Leitsatz: 1. Eine ohne ausdrückliche Tilgungsbestimmung des Mieters erbrachte Zahlung ist im Zweifel durch stillschweigende Tilgungsbestimmung als für die im laufenden Monat bestehende Mietzinsschuld bestimmt anzusehen. 2. Für die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges kommt es auf den Umfang und nicht auf die Dauer des Verzuges an. 3. Bei der Anrechnung nach § 366 BGB ist die laufende Mietzinsschuld gegenüber weiter rückständiger Mietschulden regelmäßig vorrangig, da sie regelmäßig die lästigere Schuld ist.
    LG Berlin
    11.05.1992