Urteil Gewerbebetrieb
Schlagworte
Gewerbebetrieb; Industriegebiet; Störung; Teilbaugenehmigung; Planungsrecht; Nachbarrechtstreit
Leitsätze
1. Gegen die Zulassung der Errichtung eines nicht unerheblichen be lästigenden Gewerbebetriebs im Industriegebiet können zugunsten dort legal bestehender störungsintensiver Gewerbe- und Industriebetriebe grundsätzlich keine Abwehrrechte unter dem Gerichtspunkt des Heranrückens schutzwürdigerer baulicher Nutzungen bestehen.
Die Grenze der Zulassung nicht erheblich störender Gewerbebetriebe in einem Industriegebiet liegt dort, wo der Vorrang der industriellen und gewerblichen Nutzung mit hohem Störungsgrad in Frage gestellt werden könnte.
2. Zur Frage des sofortigen Vollzuges einer Teilbaugenehmigung für den Beginn der Errichtung eines für mehrere Gewerbebetriebe vorgesehenen Gebäudes, wenn im Nachbarrechtstreit Zweifel nur hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines begrenzten Teils der beabsichtigten gewerblichen Nutzung bestehen.
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